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Konto überzogen? Das müssen Sie jetzt wissen!
Haben Sie ihr Konto überzogen? Rufen Sie uns an unter 089 / 255 47 152. (Bildquelle: © Harald Richter / panthermedia.net)

Ist das Konto erst einmal überzogen, geraten viele Menschen in Panik. Darf ich mein Konto überziehen? Falls ja, fallen dabei Kosten für mich an? Und wie kann ich mein Konto wieder ausgleichen?

Der folgende Ratgeber beantwortet die häufigsten Fragen rund um das Thema Kontoüberziehung. Er erklärt außerdem, wie Sie eine Überziehung zuverlässig vermeiden können und wer Ihnen weiterhilft, wenn Ihnen der Kontoausgleich nicht selbstständig gelingt.

1. Konto überzogen – was sind die Folgen?

Vor allem am Ende des Monats überziehen viele Menschen ihr Bankkonto – beispielsweise, weil der Kontostand nicht mehr ausreicht, um die Handyrechnung zu begleichen.

Auch dann, wenn die Waschmaschine plötzlich streikt und dringend Ersatz benötigt wird, ist die Kontoüberziehung oftmals der einzige Ausweg. Was genau passiert, wenn Sie Ihr Konto überziehen, hängt vor allem davon ab, ob Sie über einen Dispokredit verfügen oder nicht.

1. Girokonto mit Dispokredit überzogen

Bei einem Girokonto mit Dispokredit können Sie Ihr Konto überziehen, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Ihre Bank wird Ihnen also keine Mahnung schicken und auch mit einem Schufa-Eintrag ist keinesfalls zu rechnen.

Allerdings fallen für die Inanspruchnahme eines Dispokredits Dispozinsen an – je nach Bank können diese bis zu 14 Prozent betragen. Es ist daher ratsam, nur im Notfall und stets nur kurzzeitig auf den Dispokredit zuzugreifen.

2. Girokonto ohne Dispokredit überzogen

Verfügt Ihr Konto über keinen Dispokredit und Sie überziehen es, fallen sehr hohe Überziehungszinsen von bis zu 18 Prozent an. Je nachdem, wie hoch die Überziehung ist, kann hier also eine Abwärtsspirale entstehen, die das Konto immer weiter ins Minus treibt.

Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Konto über einen bestehenden Dispokredit hinaus überziehen. In der Regel dauert es in diesen Fällen nicht lange, bis die Bank Sie auffordert, Ihr Konto auszugleichen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, kann und darf die Bank Ihr Konto sogar auflösen. Dies hat wiederum meist einen negativen Schufa-Eintrag zur Folge.

2. Ich habe mein Konto überzogen – was soll ich tun?

Wenn Sie Ihr Konto ohne Dispokredit oder über den Dispokredit hinaus überzogen haben und in naher Zukunft voraussichtlich nicht in der Lage sein werden, die Überziehung auszugleichen, setzen Sie sich am besten mit Ihrer Bank in Verbindung.

Schildern Sie die Problematik und machen Sie einen konkreten Vorschlag, bis wann Sie das Konto ausgleichen können. Dies ist in jedem Fall besser, als das Problem zu ignorieren, denn: Ist die Bank gezwungen wiederholt Mahnungen zu verschicken, ist dies mit weiteren Kosten für Sie verbunden!

3. Muss ich bei einer Kontoüberziehung mit einem Schufa-Eintrag rechnen?

Bei einer Kontoüberziehung müssen Sie nicht sofort mit einem negativen Schufa-Eintrag rechnen. Dies gilt nur dann, wenn Ihr Konto ohne Dispokredit dauerhaft überzogen ist oder Sie Ihr Konto über den Dispokredit hinaus überziehen und Anfragen Ihrer Bank ignorieren.

Daher gilt: Sprechen Sie mit dem Kundenservice Ihrer Bank und bitten Sie um einen Lösungsvorschlag. In den meisten Fällen sind die Banken sehr kulant und bieten beispielsweise Ratenzahlungen an.

4. Wie kann ich mein überzogenes Girokonto wieder ausgleichen?

Im Idealfall gleichen Sie Ihr überzogenes Girokonto mit der nächsten Gehaltszahlung wieder aus. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Beispielsweise können Sie die Überziehung mit einem Ratenkredit ausgleichen.

Die Zinsen für Ratenkredite sind wesentlich günstiger als die für eine Kontoüberziehung, sodass Sie bares Geld sparen können. Alternativ können Sie auch eine individuelle Ratenzahlung mit Ihrer Bank vereinbaren. Bei sogenannten Rückführungsvereinbarungen ist jedoch Vorsicht geboten, denn diese sind häufig mit einem negativen Schufa-Eintrag verbunden.

Konto überzogen: Wo kann ich mich beraten lassen?

Dispokredit, Überziehungszinsen, Rückführungsvereinbarung: Das alles kann sehr verwirrend sein. Wenn Sie sich zum Thema Kontoüberziehung beraten lassen möchten, ist der Schuldnerberater der richtige Ansprechpartner für Sie.

Er berücksichtigt Ihre individuelle Lebenssituation und gibt Ihnen wertvolle Tipps mit an die Hand, mit deren Hilfe Sie Ihr Girokonto zügig und möglichst kostengünstig wieder ausgleichen können. Warten Sie also nicht, bis Ihnen die Überziehungszinsen über den Kopf wachsen, sondern holen Sie sich Hilfe von einem Schuldnerberater.

Melden Sie sich bei uns für einen ersten Beratungstermin unter der 089 25547152, schreiben Sie eine Nachricht an kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie.

Quelle: https://www.schuldnerberatung-fehse.de/konto-ueberzogen/

Schuldnerberatung Fehse
Sendlinger Straße 20, 80331 München

Tel.: 089 21 76 72 054
Fax: 089 255 47 151

Email: kanzlei@schuldnerberatung-fehse.de
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Kontaktdaten und Standort der Kanzlei: https://jm1.eu/schuldnerberatungfehsemaps

Öffnungszeiten:
Mo. – Do.: 9:00 bis 18:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 15:00 Uhr

Das Team der Schuldnerberatung München, vertreten durch Sebastian Fehse, ist bereits seit mehr als 5 Jahren in der Schuldnerberatung und im Insolvenzrecht tätig. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen!

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