Abgelaufener Personalausweis – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

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Abgelaufener Personalausweis - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Ist der Ausweis zum 1. März 2020 oder später abgelaufen, gibt es kein Bußgeld. (Bildquelle: ERGO Group)

Melanie P. aus Siegen:
Viele Ämter haben wegen der Corona-Krise geschlossen oder nur Notfallbetrieb. Mein Personalausweis läuft aber bald ab. Wie kann ich einen neuen beantragen?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Stellen die Behörden zum Beispiel bei einem Neuantrag fest, dass der alte Ausweis abgelaufen ist, können sie ein Bußgeld verhängen. Diese Regelung ist aber derzeit gelockert, da viele Ämter aufgrund der aktuellen Situation geschlossen haben. Ist der Ausweis zum 1. März 2020 oder später abgelaufen, gibt es kein Bußgeld. Dies gilt, bis wieder der reguläre Dienstbetrieb läuft. Viele Ämter stellen momentan nur dann neue Ausweise aus, wenn ein dringender Grund vorliegt. Das können zum Beispiel Bankgeschäfte, die Beantragung einer Sterbeurkunde oder ein Gerichtstermin sein. Wie Betroffene dann einen neuen Ausweis beantragen können, unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. In manchen Orten ist es möglich, telefonisch Termine zu vereinbaren, andere stellen beispielsweise nur einen vorläufigen Personalausweis als Identitätsnachweis aus. Also am besten vorab bei der Gemeinde informieren.
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