Juristischer Kampf um den “Spuckschutz”

WERBUNG
etexter
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
thekey.ACADEMY

Abmahnwelle eines österreichischen Unternehmens stößt auf Unverständnis – und Gegenwehr

Bis zu 16.000 Euro Abmahnkosten verlangt eine Werbemittelfirma aus Österreich aktuell von Firmen, die einen “Spuckschutz” anbieten, der in Zeiten von Corona auf vielen Ladentheken für mehr Sicherheit sorgen soll. Das Unternehmen hatte sich 2013 beim Europäischen Markenamt das Wort “Spuckschutz” als Marke für Vitrinen eintragen lassen und mahnt nun Unternehmen ab, die Schutzscheiben für den Einzelhandel anbieten. Dabei schreiben, so Patentanwalt Ulrich Kreutzer, verschiedene Gewerbe- und Hygiene-Verordnungen seit Jahrzehnten vor, dass z.B. bei der Präsentation unverpackter Lebensmittel ein – wörtlich – “Spuckschutz” anzubringen ist!

Nach Aussage des Duisburger Patentanwalts hätte das Wort “Spuckschutz” als reine Gattungsbezeichnung gar nicht als Marke geschützt werden dürfen, schließlich muss es jedem unbenommen bleiben, eine Ware als das zu bezeichnen, was sie ist. “Es ist schon dreist, sich ein Wort schützen zu lassen, das seit Jahrzehnten als Gattungsbezeichnung benutzt wird”, sagt Kreutzer. Er kritisiert besonders, dass die Marke in der jetzigen Krisensituation geltend gemacht wird.

Zwischenzeitlich wurden mehrere Löschungsanträge gegen die Marke gestellt, allerdings dauert es erfahrungsgemäß Monate, bis das in Alicante ansässige Amt entscheidet. Kreutzer glaubt, dass abgemahnte Unternehmen in einer juristischen Auseinandersetzung dennoch gute Chancen haben. Wer einen Spuckschutz als “Spuckschutz” bezeichnet, verwendet das Wort seiner Meinung nach gerade nicht markenmäßig, was aber Voraussetzung für eine Markenverletzung ist.

Die Scheiben, die beim Sprechen unvermeidlich ausgestoßene Tröpfchen abhalten sollen, dürften die Gerichte also selbst dann noch beschäftigen, wenn sie in vielen Läden längst wieder verschwunden sind.

Diplom-Physiker Ulrich Kreutzer ist seit 1993 auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Er ist deutscher Patentanwalt, European Patent & Trademark Attorney, WIPO-akkreditierter Mediator und zugelassener Vertreter vor dem Österreichischen Patentamt.
Seine Spezialgebiete sind die Führung nationaler und multinationaler Streitverfahren, die Planung wertschaffender Schutzrechtsstrategien sowie kreative und wertorientierte Problemlösungen.

Kontakt
CBDL Patentanwälte
Ulrich Kreutzer
Königstraße 57
47051 Duisburg
49 203 4499 080
49 203 4499 0888
presse@cbdl.de
http://www.cbdl.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: