Wespen – Plagegeister unter Naturschutz

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ARAG Experten geben Tipps, was bei Wespennestern zu tun ist

Wer die Corona-Krise jetzt im Garten oder auf der Terrasse aussitzen möchte, muss sie manchmal teilen. Da summt und brummt es – leider auch am eigenen Teller oder Getränk. Denn ab sofort fliegen Bienen und Co. auf Nahrungssuche durch die Gegend. Und auch einige Wespen – die eigentlich erst im Hochsommer Hochsaison haben – sind in diesem Jahr schon früh unterwegs. Während Bienen zu den gern gesehenen, ja sogar erwünschten Mitbewohnern gehören, ist die Toleranz gegenüber Wespen nicht allzu groß. Wenn sie sich häuslich einrichten und ihr Nest im Garten oder am Haus bauen, möchte man sie am liebsten schnell wieder loswerden. Was man gegen Wespennester tun kann, erklären die ARAG Experten.

Teures Wespennest
Wespen stehen unter Naturschutz. Daher ist es verboten, das Nest einfach zu entfernen. Vielmehr noch: Wer ein Wespennest ohne behördliche Genehmigung entfernt und dabei erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog je nach Bundesland und Wespenart mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro rechnen. Handelt es sich um eine besonders geschützte Art, sind sogar Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich.

Wespennester nur mit Genehmigung entfernen
Wer die summenden Mitbewohner loswerden will, muss die Entfernung des Nestes – ob durch einen Profi oder auf eigene Faust – beantragen. Und nur ein Experte entscheidet, ob ein Wespennest beseitigt werden darf. Zuständig sind meist die Naturschutzbehörden, manchmal aber auch das Landratsamt oder die Stadtverwaltung. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es einen triftigen Grund braucht. Dies kann ein Allergiker im Haus sein, eine besonders aggressive Wespenart wie beispielsweise die Gemeine oder die Deutsche Wespe, oder eine besonders bedrohliche Stelle, an der das Nest sitzt, wie etwa in der Nähe des Schlafzimmerfensters oder des Sandkastens im Garten.

Profi oder Do-it-yourself?
Auch wenn es in Baumärkten giftigen Wespenschaum gibt, raten die ARAG Experten dringend davon ab, selbst Hand anzulegen. Stattdessen sollte ein Kammerjäger mit der Umsetzung oder dem Entfernen des Nestes beauftragt werden. Je nachdem, wo die Wespen ihre vier Wände errichtet haben, muss man mit Kosten von etwa 50 bis 200 Euro rechnen. Wer als Mieter die schwarz-gelben Untermieter loswerden will, kann diese Kosten unter Umständen an den Vermieter weitergeben. Dazu muss nach Angaben der ARAG Experten allerdings eine gesundheitliche Gefährdung oder Beeinträchtigung in der Wohnungsnutzung vorliegen.

Friedliches Zusammenleben
Wer eine Absage der Behörde erhält und das Nest nicht entfernen darf, muss seine Terrasse aber nicht meiden. Ein Abstand von wenigen Metern zum Ein- und Ausflugloch hilft bereits. Denn Wespen reagieren nur aggressiv, wenn man ihnen zu nahe kommt. Zudem leben Wespen nur ein Jahr in ihrem Nest. Im Winter sterben sie. Dann kann das Nest problemlos entfernt werden. Wichtig dabei ist laut ARAG Experten eine gründliche Reinigung des Nistplatzes. Ansonsten besteht die Gefahr, dass auch die nächste Wespengeneration hier ihr Lager aufschlägt, da Wespen sich am Geruch ihrer Artgenossen orientieren.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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