Mit Maske ans Lenkrad?

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ARAG Experten informieren über das Tragen von Masken im Auto

Viele Urlauber werden im Sommer lieber mit dem Auto in den Urlaub fahren, statt zu fliegen. Die Ansteckungsgefahr ist gering und das Risiko, dass der gebuchte Flug storniert wird, entfällt. Anlass für die ARAG Experten, sich die Bestimmungen zur Maskenpflicht im Auto in unseren Lieblings-Urlaubsländern anzuschauen.

Deutschland
Streng genommen darf in Deutschland keine Maske am Lenkrad getragen werden. Die Straßenverkehrsordnung verbietet Fahrern, ihr Gesicht so zu verhüllen, dass sie nicht mehr erkennbar sind (Paragraf 23 Absatz 4 Satz 1). Der Grund für das Verbot: Wer eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, muss von der Polizei identifizierbar sein. Doch das Coronavirus hat auch hier geltendes Recht durcheinandergewirbelt. Insbesondere, wenn mehrere Personen im Auto unterwegs sind, kann der Mindestabstand in einem Pkw in der Regel nicht eingehalten werden. Dann macht ein Mundschutz auch für den Fahrer durchaus Sinn. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass selbstgenähte Masken oft zu groß sind und eine Identifizierung unmöglich machen. Daher sollten Fahrer besser auf handelsübliche Mund-Nase-Masken zurückgreifen. Selbst das entspricht zwar nicht den Vorschriften, dürfte in der aktuellen Situation aber nur in seltenen Fällen geahndet werden. Darüber hinaus geben die ARAG Experten zu bedenken, dass Brillenträger, die einen Mundschutz tragen, oft mit beschlagenen Brillengläsern zu kämpfen haben. In dem Fall muss der Mundschutz sofort abgenommen werden.

Spanien
Bislang galt in Spanien laut Mallorca Magazin die Maskenpflicht für alle Insassen, sobald mehr als eine Person im Auto mitfährt. Im Rahmen der Lockerungen des Vier-Phasen-Plans wurde laut Auswärtigem Amt auch die Maskenpflicht in Spanien etwas gelockert. Mitglieder derselben Familie dürfen seither ohne Schutzmasken und ohne Einschränkung der Personenzahl in einem Privatfahrzeug fahren. Handelt es sich um Personen verschiedener Haushalte, muss – wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann – im Auto eine Maske getragen werden. Ansonsten dürfen in jedem Fahrzeug zwei Personen mit Mund-Nasenbedeckung pro Sitzreihe fahren.

Italien
Auch in Italien muss im Fahrzeug nur ein Mundschutz getragen werden, wenn die Insassen aus verschiedenen Haushalten kommen. Sind es Mitglieder verschiedener Familien, ist der Mundschutz laut italienischem Außenministerium Pflicht. Dabei ist auch die Zahl der Mitfahrer begrenzt: Es dürfen maximal zwei Fahrgäste pro weiterer Sitzreihe mitgenommen werden und der Beifahrersitz muss frei bleiben.

Frankreich
Hier gilt laut Internetseite der Regierung die Maskenpflicht in Privatfahrzeugen, wenn der Mindestanstand zwischen Fahrer und Mitfahrern nicht gewährleistet werden kann – und zwar unabhängig von der Anzahl der Haushalte, in denen die Insassen leben.

Österreich
In Österreich darf der Fahrer eines Fahrzeugs einen Mund-Nasenschutz tragen, wenn er die Sicht nicht beeinträchtigt. Eine Maskenpflicht für private Fahrten – unerheblich aus welchem Haushalt die Insassen kommen – gibt es laut Kuratorium für Verkehrssicherheit nicht mehr.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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