Emissionsminderung durch kompensierte Brennstoffe
sup.- Der Energiebedarf in der Industrie und im gesamten Gebäudebestand spielt eine zentrale Rolle, wenn es um die Reduzierung von Treibhausgasemissionen geht. Das Aufdecken von Effizienzpotenzialen gehört deshalb an jedem Firmenstandort längst zum Standard einer verantwortungsvollen Betriebsführung. Energie- und Ökoaudits sind wertvolle Wegweiser, von denen nicht nur die wirtschaftliche Bilanz, sondern auch die Außenwahrnehmung durch Kunden und Geschäftspartner profitieren kann. Natürlich lässt sich nicht jeder Bedarf beispielsweise an Raum- oder Prozesswärme durch energetische Sanierungen bzw. Effizienzmaßnahmen vermeiden. Die verbleibenden Emissionen können jedoch mittlerweile durch die so genannte freiwillige CO2-Kompensation in ihrem Einfluss auf das Klima neutralisiert werden. Diese Option, die unabhängig von Branche und Größe jedem Unternehmen oder Gewerbebetrieb offensteht, kann zu einer zusätzlichen Säule des Energiemanagements werden.
Um in der Gesamtbilanz eine CO2-neutrale Wärmeversorgung zu erreichen, ist kein grundsätzlicher Wechsel des Energieträgers erforderlich. Es kommt aber darauf an, beim Bezug des Brennstoffs auf CO2-kompensierte Produkte zu achten. Deren Emissionspotenzial wird durch weltweite Investitionen der Versorger bzw. Brennstoffhändler in anerkannte Klimaschutzprojekte exakt ausgeglichen. Die Ausgabe entsprechender CO2-Minderungszertifikate bestätigt die 1:1-Verrechnung von CO2-Entstehung und CO2-Vermeidung. Voraussetzung ist natürlich, dass diese Projekte nicht ohnehin durchgeführt worden wären, sondern durch den Zertifikaterwerb erst möglich werden.
Dass diese Vorgabe eingehalten wird und dass der gesamte Verrechnungsprozess transparent abläuft, belegt das ” RAL-Gütezeichen CO2-kompensierte Energieprodukte“. Das Prädikat gibt Orientierung bei der Brennstoffauswahl, weil die damit ausgezeichneten Produkte einem umfangreichen Kontrollsystem durch neutrale Sachverständige bzw. Prüfstellen unterliegen (www.guetezeichen-energiehandel.de). Dabei wird unter anderem auch überprüft, ob die Emissionen aus Förderung, Produktion und Lagerung im Vorfeld einer Brennstofflieferung in die Ausgleichsrechnung mit einbezogen werden.
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