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Gleichbehandlungsgesetz | Getränkehalter | Waschmaschine

Wohnung nur „an Deutsche“ zu vermieten
Er wollte seine Zweiraumwohnung nur an Deutsche vermieten. So formulierte es der Vermieter sogar im Zeitungsinserat. Einen seit Jahren in Augsburg lebenden Afrikaner schreckte dies jedoch nicht ab und er rief den Vermieter an. Und obwohl es keinen anderen Interessenten für die Wohnung gab, ließ der Vermieter den Wohnungssuchenden abblitzen, als er merkte, dass der Anrufer einen Migrationshintergrund hatte. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Vermieter damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen hatte. Daher musste er dem zurückgewiesenen Interessenten eine Entschädigung von 1.000 Euro zahlen. Bei einer Wiederholung drohen dem Vermieter ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft (Amtsgericht Augsburg, Az.: 20 C 2566/19).

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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Getränkehalter im Auto als Unfallursache
Wenn eine Mietwagenfirma in ihren Fahrzeugen Getränkehalter anbringt, kann man nicht automatisch von grober Fahrlässigkeit ausgehen, wenn der Halter diese auch benutzt und dabei ein Unfall verursacht wird. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein Mann bei dem Versuch, seinen Kaffeebecher aus der Halterung zu ziehen, sich den – zu allem Übel heißen – Inhalt des Bechers über den Schoß goss. Durch den Schrecken war er einen Moment unachtsam und verursachte einen Unfall. Am Mietwagen entstand ein Schaden von 1.300 Euro. Da der Mietvertrag bei leichter Fahrlässigkeit eine Haftung von 750 Euro vorsah, zahlte der Mieter diesen Betrag. Doch die Mietwagenfirma verlangte die Erstattung des gesamten Schadens. Ihrer Ansicht nach handelte es sich bei dem Vorfall um grobe Fahrlässigkeit. Dieser Meinung folgten die Richter allerdings nicht. Wer Getränkehalter in seine Fahrzeuge einbaut, muss mit deren Nutzung rechnen. Auch das Verreißen des Lenkrades beim Verschütten eines heißen Getränkes könne jedem passieren und sei nur eine einfache Fahrlässigkeit (Amtsgericht Bonn, Az.: 118 C 158/17).

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Waschmaschinen als Keimschleudern
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass multiresistente Bakterien über Wäsche auf Menschen übertragen werden können. Waschmaschinen sind also regelrechte Keimschleudern. Vor allem die Waschmittelschublade und die Türdichtungen sind besonders beliebte Orte, an denen sich Keime ansiedeln. Für Personen mit einem geschwächten Immunsystem, Babys und chronisch Kranke kann es also gefährlich werden. Daher raten die ARAG Experten – trotz Trend zum Waschen mit Niedrigtemperaturen – die Waschmaschine regelmäßig gründlich zu reinigen, in dem man einen Waschgang ohne Wäsche mit einem speziellen, handelsüblichen Reinigungsmittel bei 60 Grad durchführt. Mit diesem Mittel sollten dann auch Dichtung und Einspülkasten gründlich gereinigt werden.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Kontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963 25 60
brigitta.mehring@arag.de
http://WWW.arag.de

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