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Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick

+++ Radfahrverbot bei Promille-Fahrt +++
Wer auf einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille unterwegs ist und anschließend das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht fristgerecht beibringt, dem kann verboten werden, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Das hat laut ARAG Experten das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden (Az.: 1 K 48/20.NW).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Neustadt.

+++ Kein Ausschluss vom Unterricht wegen fehlender Maske +++
Zwei Gymnasiasten sind nach der Weigerung, im Unterricht eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, zu Unrecht von der Teilnahme am Präsenzunterricht ausgeschlossen worden. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Rahmen eines Eilverfahrens. Den gleichzeitig gestellten Antrag der Schüler, sie vorläufig per Ausnahmegenehmigung von der Maskenpflicht zu befreien, lehnte das Gericht jedoch ab (Az.: 18 L 1608/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Düsseldorf.

+++ Keine Zeiterfassung per Fingerabdruck +++
Ein Zeiterfassungssystem, das mit einem Fingerabdruck-Scanner bedient wird, verarbeitet auch dann biometrische Daten, wenn es nur die Fingerlinienverzweigungen verwendet. Arbeitnehmer können daher eine solche Zeiterfassung verweigern, ohne deswegen eine Abmahnung durch den Arbeitgeber hinnehmen zu müssen. Dies stellt nach Auskunft der ARAG Experten das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg unter Verweis auf die Datenschutz-Grundverordnung klar (Az.: 10 Sa 2130/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg.

+++ Sachsen-Anhalt: Kein Mindestabstand in Grundschulen +++
In Grundschulen in Sachsen-Anhalt darf der Mindestabstand von 1,50 Meter, der Corona-bedingt an weiterführenden Schulen gilt, unterschritten werden. Nach Auskunft der ARAG Experten gilt diese Ausnahme, da an Grundschulen zwar in voller Klassenstärke, dafür aber mit einer festen Lehrkraft unterrichtet wird. Eine konkrete Gefährdung von Schülern und Lehrern bei Unterschreitung des Mindestabstands sei nach richterlicher Ansicht nicht eindeutig erwiesen (Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Az.: 3 R 111/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OVG Sachsen-Anhalt.

+++ Sabbatjahr in Corona-Zeiten +++
Wer im Sabbatjahr auf Reisen geht und vom Coronavirus überrascht wurde, kann das Sabbatjahr nach Auskunft der ARAG Experten nicht vorzeitig aufgrund der Corona-Pandemie beenden. Ein Lehrerehepaar, das während der einjährigen Freistellung auf Reisen ging, wollte das Sabbatjahr frühzeitig abbrechen, weil die Auszeit aufgrund von Corona-Pandemie-Beschränkungen entwertet worden sei. Doch die Richter waren der Ansicht, dass es Lehrkräften durchaus zumutbar sei, ihre privaten Lebensverhältnisse an die Corona-Bedingungen anzupassen. Darüber hinaus wiesen die Richter darauf hin, das die pandiemiebedingten Einschränkungen zum Zeitpunkt des gerichtlichen Urteils nur noch in Teilen bestünden (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: 6 B 925/20 und 6 B 957/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OVG NRW.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963 25 60
brigitta.mehring@arag.de
http://www.arag.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
043 49 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
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