Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat am 09.10.2020 den Bundesrat passiert und bringt ab dem 01.12. zahlreiche Änderungen im WEG-Recht
Per Beschluss des Bundesrates vom 09.10.2020 kann das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur
Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) voraussichtlich wie geplant am 01.12.2020 inkrafttreten. Das WEG-Recht wird mit dem grundlegend reformiert, um dem aufgrund des demografischen Wandels gesteigerten Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzieernd aus- und umzubauen, zu begegnen. Weiterhin ist für die Erreichung der Klimaziele die energetische Sanierung von Bestandgebäuden unerlässlich. Neben den Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zur energetischen Sanierung sieht das WEMoG auch für die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz vor.
Was sich seit dem Entwurf des Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) vom 28.03.2020 geändert hat und welche grundsätzlichen Veränderungen das WEMoG im Vergleich zum alten Wohnungseigentumsgesetz mit sich bringt, lässt sich etwa prima in einer Gegenüberstellung des Verbandes der Immobilienverwalter, NRW (VDIV) nachlesen.
WEMoG vereinfacht Sanierung und Modernisierung
Nach § 20 Abs. 1 des WEMoG sind Beschlussfassungen über die Durchführung baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum oder die Gestattung baulicher Veränderungen künftig mit einfacher Mehrheit möglich, ohne dass es auf die Zustimmung aller von einer Maßnahme beeinträchtigten Eigentümer ankommt.
Weiterhin enthalten sind im Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz unterschiedliche Verteilschlüssel, wodurch die Beschlussfassung leichter wird, die Kosten dann ggf. aber auch, da unter Umständen nicht mehr alle Parteien die Kosten zu tragen haben.
Ebenfalls im WEMoG enthalten ist, dass jedem Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf eingeräumt wird, ihm auf eigene Kosten den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, einen barrierefreien Aus- und Umbau, Maßnahmen zum Einbruchsschutz sowie zum Zugang zu einem schnellen Internetanschluss zu gestatten, um die Sanierung und Modernisierung von Wohnungseigentumsanlagen zu vereinfachen und die Elektromobilität zu fördern.
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz bringt Anspruch auf zertifizierten Verwalter
Bei den Beratungen über die WEG-Reform war ein zentraler Streitpunkt, ob ein verpflichtender Sachkundenachweis für gewerbliche Verwalter eingeführt wird, wie dies der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) seit Jahren fordert.
Herausgekommen ist mit §26 a des WEMoG eine Rolle des „zertifizierten Verwalters“, wonach sich jeder so bezeichnen darf,
„[…], wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.“
Weitere Änderungen durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
In vielen Punkten wurden Anpassungen zu Verwalter-Fragen vorgenommen, hier geht um die Gemeinschaft als Träger der Verwaltung, Mehr Befugnisse für Verwalter, Außenvollmacht für Verwalter, dass Eigentümerversammlungen und Beschlussfassung vereinfacht werden und die Beschluss-Sammlung wird doch nicht abgeschafft wird. Modernisiert wurde ebenso das Recht auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen, Flexiblere Entscheidung über Kostentragung, die flexiblere Ausgestaltung des Verwaltungsbeirat, die Einfachere Abberufung des Verwalters, die Anfechtungsklage gegen die Gemeinschaft und die Abschaffung der Kostenentscheidung zulasten des Verwalters.
Weitere Änderungen betreffen die Grundbucheintragung vereinbarungsändernder Beschlüsse, werdende Wohnungseigentümergemeinschaft, Erweiterung der Sondereigentumsfähigkeit, Gegenstand und Inhalt der Jahresabrechnung, Entziehung des Wohnungseigentums und insgesamt die Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Endgültige Fassung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
Die Änderungen durch die WEG-Reform ergeben sich aus der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Fassung des WEMoG (pdf) unter https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0501-0600/544-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1#page=3
Weiterer Zeitplan der WEG-Reform
Wenn das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz im Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet wird, könnten die Änderungen am Wohnungseigentumsrecht zum 1.12.2020 in Kraft treten.
Nachdem am 17.9.2020 der Bundestag der Reform schließlich in zweiter und dritter Lesung zugestimmt hat, konnte nun am 9.10.2020 der Bundesrat endgültig grünes Licht geben.
Wie wirkt sich das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz für Eigentümer aus?
Wenn Sie Wohnungseigentum besitzen und sich dies bereits in der Verwaltung durch eine Immobilienverwaltung (mit Spezialisierung auf Wohnungseigentumsverwaltung) befindet, kann Ihnen Ihre Hausverwaltung weiterhelfen und Ihnen die Neuerungen im Detail erklären. Haben Sie noch keine Hausverwaltung oder planen erst den Erwerb von Wohnungseigentum, wenden Sie sich doch im Vorfeld an eine kompetente Immobilienverwaltung in Ihrer Nähe, in Köln etwa die Hausverwaltung Köln, Schleumer
Mehr Infos zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/vermieterlexikon/wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz-wemog/
Mehr Infos zur WEG-Verwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/weg-verwaltung/
Über die Hausverwaltung Köln
Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!
Werte erhalten, Abläufe steuern, Interessen ausgleichen – als Immobilienverwalter ist die Schleumer Hausverwaltung Köln für ihre Kunden in den verschiedensten Aufgabenbereichen im Einsatz.
Für die Belange und Wünsche steht das Hausverwalter-Team und selbstverständlich auch die Geschäftsführung kompetent zur Seite. So wird dafür gesorgt. dass die Buchhaltung ordnungsgemäß aufgestellt ist, sich darum gekümmert, dass das Dach erneuert wird und sichergestellt, dass man sich in seinem Haus wirklich wohlfühlen kann “ und das 24 Stunden am Tag.
Dabei hilft der Hausverwaltung Köln nicht zuletzt auch ihre langjährige Erfahrung als eigenständiger Bauträger: in den ersten Jahren nach 1989, der Unternehmensgründung durch Horst Schleumer, konnten so mehrere hochwertige Immobilienprojekte in Köln realisiert und anschließend auch deren Verwaltung übernommen werden. Die Mehrzahl der Eigentümergemeinschaften, die in dieser Zeit entstanden sind, werden bis heute von der Hausverwaltung Köln betreut.
Seit 2004 konzentriert sich die Immobilienverwaltung Schleumer ausschließlich auf die Verwaltertätigkeit.
Ein kleines, schlagkräftiges Team hochqualifizierter Experten sind für ein umfangreiches und stetig wachsendes Objekt-Portfolio in der Größenordnung von 10-200 Wohneinheiten im Großraum Köln verantwortlich. Und war 2013 das erste privatwirtschaftliche Unternehmen, das im Erzbistum Köln mit der Verwaltung kirchlicher Liegenschaften betraut wurde.
Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung & Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.
Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.
Kontakt
Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG
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Fax: 0221 / 835189
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