Arbeitsrecht Info aus Stuttgart: Zuverdienst bei Kurzarbeit

WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
KREDIT.DE

Wie viel Zuverdienst ist erlaubt? Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart informiert

Arbeitsrecht Info aus Stuttgart: Zuverdienst bei Kurzarbeit
Die Sonderregelung kann noch bis zum 31. Dezember in Anspruch genommen werden.

STUTTGART. Matthias Bieringer, Anwalt für Arbeitsrecht für den Metropolraum Stuttgart, stellt heraus: „Arbeitnehmer in Kurzarbeit haben im Rahmen einer Sonderregelung mehr Hinzuverdienstmöglichkeiten. Die Regelung gilt seit dem 1. Mai 2020 und kann vorerst noch bis zum 31. Dezember 2020 in Anspruch genommen werden.“ Danach können Beschäftigte in Kurzarbeit bis zur Höhe ihres ursprünglichen Einkommens Geld hinzuverdienen, ohne dass dies Einfluss auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes hätte. „Wichtig dabei ist zu beachten, dass die Höhe des Lohns die Höhe des vor der Kurzarbeit enthaltenen Lohns nicht überschreiten darf. Arbeitsrechtlich ist hier vom sogenannten Soll-Entgelt die Rede“, betont Matthias Bieringer. Die Optionen für Arbeitnehmer, sich etwas zum Kurzarbeitergeld hinzuzuverdienen, galt zunächst nur für Menschen in systemrelevanten Berufen und Branchen. Mit dem sogenannten Sozialschutzpaket II wurde die Hinzuverdienstoption auf alle Berufe erweitert.

Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart: Hinzuverdienst ohne Einfluss auf Kurzarbeitergeld

Wurde einer Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit nachgegangen, hat dies generell keine Auswirkungen auf die Höhe des Kurzarbeitergeld. Menschen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, also mit sogenannten 450-Euro-Jobs, bleiben vollständig anrechnungsfrei. Die Höhe ihres Zuverdienstes hat folglich keinen Einfluss auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes.

Matthias Bieringer ist Rechtsanwalt mit Leidenschaft. Der erfahrene Jurist setzt seine Schwerpunkte dabei auf nationales und internationales Privatrecht. Um Konflikte im Interesse seiner Mandanten rasch beizulegen ist für ihn der vertrauensvolle Austausch die beste und wichtigste Arbeitsgrundlage.

Kontakt
BSS Sozietät für Arbeitsrecht / Stuttgart
Matthias Bieringer
Königsbau-Königstraße 26
70173 Stuttgart
0711 / 968 81 224
0711 / 968 81 229
presse@bss-arbeitsrecht.de
https://bss-arbeitsrecht.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: