ARAG Recht schnell…

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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Geschwindigkeitsüberschreitung: Anspruch auf Informationen +++
Die reduzierten Feststellungs- und Darlegungspflichten bei standardisierten Messverfahren sind nicht zu beanstanden, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass nach dieser Entscheidung Betroffene in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwin-digkeitsüberschreitung grundsätzlich Anspruch auf Zugang auch zu Informationen hätten, die sich nicht in der Bußgeldakte befinden, um den Vorwurf zu prüfen. Dies folge aus dem Recht auf ein fai-res Verfahren. Im aktuellen Fall ging es um Rohmessdaten (Az.: 2 BvR 1616/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BVerfG.

+++ Kein Ersatz für Wasserschaden bei fehlender Rückstausicherung +++
Ein durch Verengung eines Abwasserkanals entstandener Wasserschaden in einem Keller geht laut ARAG Experten zu Lasten des Eigentümers. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes jedenfalls dann, wenn dieser den Einbau einer – durch Gemeindesatzung vorgeschriebenen – Rückstausicherung unterlassen hat. Insoweit kann er sich laut Bundesgerichtshof nicht auf etwaige Fehler bei der Planung des Kanals oder während der Bauarbeiten berufen (Az.: III ZR 134/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

+++ Kein Mitverschulden beim Radeln ohne Helm +++
Wer beim Radfahren im alltäglichen Radverkehr keinen Helm trägt, handelt womöglich verantwortungslos. Aber es kann nicht automatisch von einem Mitverschulden die Rede sein, wenn es zu einem Unfall kommt. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg, in dem eine Radfahrerin ohne Helm von einem abbiegenden Auto übersehen und erfasst wurde. Sie erlitt dabei ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Weil sie ohne Helm unterwegs war, sprach die Versicherung des Autofahrers von einer 50-prozentigen Mitschuld. Doch die Richter waren anderer Ansicht. Denn auch wenn die Verletzung vermutlich mit Helm glimpflicher verlaufen wäre, lag die Schuld eindeutig beim Autofahrer (Az.: 13 U 1187/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Nürnberg.

+++ Grundstück: Übergangsrecht gewährt auch Fahrrecht +++
Ist im Grundbuch ein Gehrecht eingetragen („als Übergang zu benutzen“), darf der Nachbar das Grundstück auch mit einem Fahrzeug überqueren. Der Bundesgerichtshof hat laut Auskunft der ARAG Experten klargestellt, dass ein Fahrrecht nur dann ausscheidet, wenn sich aus dem Grundbuch eine eindeutige Beschränkung auf ein bloßes Recht zum fußläufigen Überqueren des dienenden Grundstücks ergibt (Az.: V ZR 28/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
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http://www.arag.de

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Claudia Wenski
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24229 Dänischenhagen
043 49 – 22 80 26
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