Amatheon Agri Holding N.V. emittiert Wandelanleihe von bis zu EUR 20 Millionen

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– Erfolgreiche Emission einer vorrangigen, unbesicherten Wandelanleihe (5% 01/2025)
– Notierung im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse mit der ISIN DE000A286BY3 und der WKN A286BY
– Stärkung der Unternehmensposition im lokalen, afrikanischen und internationalen Handel von Agrar- und Lebensmitteln
– Gesteigerte Wertschöpfung durch modernste Verarbeitungsanlagen
– Bedienung einer steigegenden weltweiten Nachfrage nach gesunden und nachhaltig produzierten Superfoods
– Dynamisches Outgrower-Programm mit signifikatem sozialen Einfluss und finanzielles Win-Win Szenario für Bauern und Unternehmen
– Weitere Investitionen in die Chili-Verarbeitung und die Konsumentenmarke ZUVA geplant

Amatheon Agri Holding N.V. (das „Unternehmen“ oder „Amatheon“), der an der Euronext notierte Agrar- und Landwirtschaftsonzern (ISIN NL0010273694, Symbol MLAAH), gibt bekannt, dass er erfolgreich eine vorrangige, unbesicherte Wandelanleihe (die „Wandelschuldverschreibungen“) mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 20 Millionen Euro emittiert hat. Die Anleihen wurden in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse mit der ISIN DE000A286BY3 und der WKN A286BY einbezogen. Die Anleihe hat eine Stückelung von EUR 50.000 (fünfzigtausend Euro) und einen Kupon von 5% (fünf Prozent) pro Jahr.

Die Anleihe wird, sofern sie nicht vorher gewandelt, getilgt oder zurückgekauft und entwertet wird, am 22. Januar 2025 zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt. Anleger haben auch die Möglichkeit, die Schuldverschreibungen in neue und/oder bestehende auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag der Gesellschaft zu wandeln. Der anfängliche Wandlungspreis ist auf EUR 0,10 festgelegt.

Diese erfolgreiche Emission ermöglicht es dem Unternehmen, seine Geschäftstätigkeit weiter zu stärken und seine Liquidität zu erhöhen. „Die Anleihe versetzt uns in die Lage, Amatheons nächste Wachstumsphase für Lebensmittelproduktion und -verarbeitung in Premiumqualität aus Afrika zu gestalten, und in hochwertige Marketing- sowie Handelsaktivitäten einzusteigen“, sagt Carl Heinrich Bruhn, CEO und Gründer der Amatheon Agri Holding N.V.

Bildung modernster landwirtschaftlicher Infrastruktur in Afrika

Seit seiner Gründung im Jahr 2011, hat Amatheon mehr als 100 Millionen Euro in moderne Infrastruktur und vielseitige landwirtschaftliche Produktionssysteme in Afrika investiert und mit deutscher Technologie und internationalem Know-how eine effiziente Wertschöpfungskette aufgebaut.

Teil des Unternehmens ist ein umfangreiches Portfolio aus den Bereichen Landwirtschaft, Einzelhandel und Lebensmittelverarbeitung. Die Standorte in Sambia, Uganda und Simbabwe wurden sukzessive entwickelt, indem großflächige kommerzielle Landwirtschaft mit einem Netzwerk von lokalen Partner-Kleinbauern kombiniert wurde. Mit dieser einmaligen Verbindung von kommerzieller und kleinbäuerlicher Landwirschaft, hat sich Amatheon als Produzent und Lieferant von Grundnahrungsmitteln wie Mais, Soja, Weizen und Reis auf den afrikanischen Märkten etabliert.

Wertschöpfung durch modernste Verarbeitungsanlagen und Infrastruktur

Aufgrund der steigenden weltweiten Nachfrage nach natürlichen und gesunden Lebensmitteln hat Amatheon in den letzten Jahren sein Produktportfolio zunehmend um lukrative, hochwertige Produkte ergänzt und sein Geschäftsmodell auf den globalen Markt erweitert. Mit Investitionen in modernste Verarbeitungs-, Reinigungs- und Lagereinrichtungen in seinen afrikanischen Betrieben sowie strengen internationalen Zertifizierungsprozessen, garantiert das Unternehmen die Einhaltung höchster Lebensmittelstandards. Um sich verändernden Marktdynamiken flexibel und schnell anpassen zu können, hat Amatheon Versuchsfelder angelegt, auf denen beständig neue Pflanzen und Sorten getestet werden.

Dynamisches Outgrower Programm hat sozialen Einfluss und schafft finanzielles Win-Win Szenario für Farmer und Unternehmen

Um seine Position auf den globalen und lokalen Märkten weiter auszubauen, hat Amatheon mit dem Anbau von den zwei ertragsstarken Chilisorten Cayenne und Bird’s Eye begonnen und verspricht sich ein starkes Umsatzwachstum. Gleichzeitig hat das Unternehmen Chili auch in sein bestehendes Outgrower Prorgramm aufgenommen und vergrößert damit nicht nur das eigene Handelsvolumen, sondern ermöglicht tausenden von Partner-Kleinbauern eine zusätzliche Möglichkeit zur Diversifizierung ihres Einkommens. Im Rahmen des Outgrower-Programms werden bis zu 4.000 Kleinbauern im Anbau, der Handhabung und der Ernte von hochwertigen Nutzpflanzen wie Quinoa und Chilis ausgebildet. Unterstützung in Form von Saatgut, Beratungsdienstleistungen und einer garantierten Abnahme der Ernte zu einem festen Preis sichern die Nachhaltigkeit dieser Initiative. Durch die Integration von Partner-Kleinbauern in seine Wertschöpfungskette baut Amatheon dynamische lokaleNetzwerke auf, fördert das Unternehmertum und stimuliert lokale Produktivität.

Erschließung weiterer Geschäftsfelder, Investitionen in Gewürzverarbeitung und eigene Lebensmittelmarke ZUVA Foods

Das Unternehmen beabsichtigt, den Erlös aus der Anleihe für allgemeine Unternehmenszwecke und für Investitionen in weitere Geschäftsfelder zu verwenden, z. B. in den Ausbau seiner exportorientierten Lieferketten. Dazu gehört die Realisierung einer Chili-Verarbeitungsanlage, die in dieser Saison 10.000 Tonnen frische Chilis in Flocken, Schrot oder als Pulver für regionale und internationale Märkte verarbeiten soll. Darüber hinaus will Amatheon seine kürzlich eingeführte Konsumentenmarke ZUVA Foods weiter ausbauen. ZUVA Foods vertreibt bereits eigenes in Afrika angebautes Chia und Quinoa und hat darüber hinaus vor kurzem eine Reihe von Convenience-Produkten auf den Markt gebracht, wie z.B. afrikanisch inspirierte und 100% natürliche Teff-Porridges und Quinoa-Lunches.

Das Unternehmen prüft auch zusätzliche Möglichkeiten, die weitere, positive Deckungsbeiträge für das Unternehmen bringen sollen.

Der Vorstand
Berlin, Deutschland, 27. Januar 2021

Weitere Informationen finden Sie auf der Unternehmenswebseite.
www.amatheon-agri.com

Contact:
Laura Schenck
Amatheon Agri Holding N.V.
Friedrichstrasse 95, 10117 Berlin, Germany
Tel: +49 30 53 000 90 121
Fax: +49 30 53 000 90 20
Email: l.schenck@amatheon-agri.com

Über Amatheon Agri Holding N.V.

Amatheon Agri ist ein europäisches Agrar- und Lebensmittelunternehmen mit Hauptsitz in Berlin und Produktionsstandorten in Sub-Sahara Afrika. Seit seiner Gründung durch Herrn Carl-Heinrich Bruhn im Jahr 2011 hat Amatheon Agri nachhaltige landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten vom Anbau bis hin zu produktspezifischen Verarbeitungs- und Handelsprozessen in Sambia, Uganda und Zimbabwe etabliert. Mit einer Kombination aus internationalem Vertriebsnetz, einbezogenem lokalem Know-how sowie einer nachhaltigen Zukunftsvision konnte sich Amatheon Agri als strategisch ausgerichteter Global Player im afrikanischen Agrarsektor etablieren.

Im Jahr 2020 führte Amatheon Agri außerdem seine neue Marke für 100 % natürliche, fair und nachhaltig angebaute Lebensmittel aus Sambia, Uganda und Simbabwe ein: ZUVA Foods.

zuva-foods.com/
www.instagram.com/zuvafoods
www.facebook.com/zuvafoods

Die Aktien der Gesellschaft sind an der Börse Euronext Paris (ISIN NL0010273694, Symbol MLAAH) und an der Lang & Schwarz Exchange in Deutschland (WKN A1J4XD) notiert.

Die Wandelanleihen sind im nicht regulierten Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse mit der ISIN DE000A286BY3 und der WKN A286BY notiert.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Jurisdiktion, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer darin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren des Unternehmens in irgendeiner Jurisdiktion dar, einschließlich in oder in die Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien, Kanada, Japan, Südafrika, Deutschland oder in eine andere Jurisdiktion.

Weder diese Bekanntmachung noch irgendetwas darin darf als Grundlage für ein Angebot oder eine Verpflichtung in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder als Grundlage dafür dienen. Es wird kein Prospekt im Zusammenhang mit dem Angebot der hierin genannten Wertpapiere erstellt. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen in keiner Rechtsordnung unter Umständen öffentlich angeboten werden, die den Emittenten und seine Berater oder eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen oder eine Person, die in deren Namen handelt, dazu verpflichten würden, einen Prospekt oder ein Angebotsdokument in Bezug auf die hierin genannten Wertpapiere in dieser Rechtsordnung zu erstellen und zu registrieren.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein „Kleinanleger“ eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der „Versicherungsvertriebsrichtlinie“), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die „PRIIP-Verordnung“) erforderlich ist, um die Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein „Kleinanleger“ eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 („EUWA“) Teil des nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 („FSMA“) und jeglicher Vorschriften oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie durch das EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert wäre; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung ist, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist. Folglich wurde kein Basisinformationsdokument erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist („UK PRIIPs-Verordnung“), erforderlich ist, um die Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im Vereinigten Königreich zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich gemäß der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich eines Wertpapierangebots dar. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten Betrag zu verlieren. Der Wert von Wertpapieren kann sowohl steigen als auch sinken. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Potenzielle Anleger sollten einen professionellen Berater konsultieren, um die Eignung des jeweiligen Angebots für die betreffende Person zu prüfen. Niemand kann oder sollte sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen oder auf deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Fairness verlassen. Die Informationen in dieser Bekanntmachung können sich ändern. Diese Bekanntmachung kann Aussagen enthalten, die „zukunftsgerichtete Aussagen“ sind oder als solche betrachtet werden können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie gekennzeichnet sein, einschließlich der Begriffe „glaubt“, „schätzt“, „plant“, „projiziert“, „antizipiert“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren negative oder andere Abwandlungen oder vergleichbare Terminologie, oder durch Diskussionen über Strategien, Pläne, Ziele, zukünftige Ereignisse oder Absichten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen geben die gegenwärtige Auffassung der Emittentin und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen die „Gruppe“) hinsichtlich zukünftiger Ereignisse wieder und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken, Unsicherheiten und Annahmen in Bezug auf das Geschäft, die Ertragslage, die Finanzlage, die Liquidität, die Aussichten, das Wachstum oder die Strategien der Gruppe. Viele Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denjenigen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostiziert oder impliziert werden. Aufgrund solcher Ungewissheiten und Risiken wird der Leser darauf hingewiesen, dass er sich nicht in unangemessener Weise auf solche zukunftsgerichteten Aussagen verlassen sollte. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Gruppe, ihre Berater und die mit ihr verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jede Verpflichtung ab, die in dieser Bekanntmachung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.

Die Berater der Gruppe handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der hierin erwähnten Wertpapiere ausschließlich für die Gruppe und für niemanden sonst. Sie betrachten keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf ein solches Angebot und sind gegenüber niemandem außer der Gruppe für die Gewährung des Schutzes verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, oder für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf diese Wertpapiere, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Amatheon Agri Holding N.V.
Max Sturm
Friedrichstraße 95
10117 Berlin
Deutschland

email : info@amatheon-agri.com

Pressekontakt:

Amatheon Agri Holding N.V.
Max Sturm
Friedrichstraße 95
10117 Berlin

email : info@amatheon-agri.com

PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

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