Schon mit 16 hinters Lenkrad?

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Redenservice

ARAG Experten über das Phänomen immer jüngerer Autofahrer

Ob sinnvoll oder nicht – Autofahrer werden immer jünger. Die einen dürfen sich mit 17 hinter das Lenkrad setzen, wenn sie einen entsprechenden Beifahrer haben. Die anderen machen schon mit 16 Jahren in einem motorisierten Dreirad die Straßen unsicher. Dies ist zwar auf 20 Pferdestärken (PS) gedrosselt, schafft aber trotzdem etwa 100 Kilometer pro Stunde. Die ARAG Experten informieren über Möglichkeiten, schon in jungen Jahren ein Fahrzeug zu führen.

Begleitetes Fahren
Seit 2008 haben Teenager im Rahmen des Begleiteten Fahrens die Möglichkeit, schon mit 17 Jahren ihren Führerschein zu machen (kurz: BF17). Bereits mit 16,5 Jahren dürfen Jugendliche Fahrstunden nehmen. Die theoretische Prüfung dürfen sie drei Monate vor ihrem 17. Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung einen Monat vorher. Nach bestandener Prüfung darf der Fahranfänger dann bis zur Volljährigkeit in Begleitung eines Erwachsenen mit Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führen.

Wer darf begleiten?
Begleiten darf man 17-jährige Fahranfänger, wenn man selbst seit mindestens fünf Jahren durchgehend eine Fahrerlaubnis besitzt und mindestens 30 Jahre alt ist. Wer mehr als einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg hat, fällt allerdings als Begleitung aus. Die ARAG Experten weisen auch darauf hin, dass auch für die Begleitperson die 0,5 Promillegrenze für Alkohol gilt.

Fahrübungen auf dem leeren Parkplatz?
Auf allen öffentlichen Verkehrsflächen gilt: Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat und kassiert eine Geld-, im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe. Dem jungen Fahrer droht zudem eine zeitlich befristete Sperre, bis er überhaupt die Führerscheinprüfung ablegen darf. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch der leere Supermarktparkplatz für Fahrübungen tabu ist. Zwar gehört er einem privaten Eigentümer; er ist aber für die Allgemeinheit zugänglich und damit öffentlich. Eine Alternative sind offizielle Verkehrsübungsplätze, auf denen Nachwuchs-Fahrer ab 16 Jahren ans Lenkrad dürfen, vorausgesetzt, ihr Beifahrer besitzt einen gültigen Führerschein.

Das Dreirad für 16-Jährige
Es heißt Ellenator – benannt nach seinem Entwickler Wenzeslaus Ellenrieder – und hat eigentlich vier Räder. Wie ein echtes Auto. Doch da die Hinterreifen so eng zusammenstehen, gelten sie rechtlich als ein Rad. Und schwupps – ist das Dreirad fertig. Und damit darf schon der 16-jährige Nachwuchs fahren, vorausgesetzt, er hat den kleinen A-1-Motorradführerschein. Die Leistung des Ellenators ist auf 20 PS reduziert. Trotzdem ist der Fahranfänger mit knapp 100 Sachen auf der Straße unterwegs. Die ARAG Experten warnen daher vor allzu ungestümen Fahrten. Zwar hat das Fahrzeug sieben Airbags und ist vermutlich sicherer als ein Zweirad, aber das Risiko bleibt hoch. Zum einen ist die Fahrstabilität des Dreirads insbesondere in Kurven nicht sehr hoch. Zum anderen wird der erforderliche Führerschein auf einem Zweirad gemacht. Es fehlt Führerscheinneulingen also jegliche Praxis.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG Platz 1
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