Neue Plaketten für Kleinkraftfahrzeuge

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ARAG Experten über das Jahr der blauen Plakette

Mit den ersten frühlingshaften Sonnenstrahlen flitzen die kleinen Gefährte wieder vermehrt über die Straßen: Mofas und Mopeds sind vor allem in den wärmeren Jahreszeiten ein vertrauter Anblick im deutschen urbanen Raum. Wer ein Mofa oder ein anderes Kleinfahrzeug fährt, muss aber ab dem ersten März eine neue Plakette führen! Die kleinen Plaketten sind meistens aus Blech und 13 x 10,1 cm groß. Allerdings gibt es auch welche aus Klebefolie. Die ARAG Experten sorgen anlässlich der jährlichen Erneuerung für Durchblick.
Welche Fahrzeuge benötigen ein Kennzeichen?

Paragraph 26 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung schreibt bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen ein Kennzeichen vor, welches eine vorhandene Haftpflichtversicherung belegt. Kleinkrafträder mit einem Hubraum von 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h wie Mofas und Roller sind somit eingeschlossen. Auch die deutlich langsameren motorisierten Rollstühle sind davon betroffen. Unter den elektrischen Fahrrädern brauchen die S-Pedelecs (Tretunterstützung bis 45 km/h) und „volle“ Elektroräder (tretunabhängige Motorleistung über 6 km/h, bis 45 km/h) ein Kennzeichen. Die deutlich häufiger verkauften Pedelecs (Tretunterstützung bis 25 km/h) benötigen hingegen keins. Segways und E-Scooter brauchen seit 2019 nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eine Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm, allerdings eine selbstklebende aus Klebefolie statt einer aus Blech. Zusätzlich verfügen die Klebeplaketten aufgrund des Fahrzeugstatus als Elektrokleinstfahrzeuge über ein Hologramm und das Wort „Elektrokleinstfahrzeug“ ist am rechten Rand deutlich sichtbar.

Das Jahr der blauen Plakette
Anders als bei Autokennzeichen müssen die Plaketten für Kleinkraftfahrzeuge jedes Jahr erneuert werden. Das „Jahr“ ist dabei als Versicherungsjahr zu verstehen und fängt immer am 1. März an. Der Sichtbarkeit und Deutlichkeit halber wechseln sich dabei die Farben grün, schwarz und blau turnusgemäß ab. So mussten die betroffenen Kleinkraftfahrzeuge im Versicherungsjahr 2019 eine grüne und 2020 eine schwarze Plakette führen. 2021 ist demnach das Jahr der blauen Plaketten!

Waren die Plaketten bislang aus Blech, werden in diesem Jahr erstmals im Rahmen eines Pilotprojekts auf Wunsch von einigen Versicherern auch Folienkennzeichen ausgegeben, die auf einer Trägerplatte aus Kunststoff angebracht werden. Die Trägerplatte kann dann mehrere Jahre verwendet werden, nur das Folienkennzeichen wird erneuert. Wer sich nicht um ein neues Kennzeichen kümmert, verliert übrigens seinen (Haftpflicht)Versicherungsschutz und riskiert ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Bei einem Unfall kann es aber noch viel teurer werden, da der Fahrzeughalter mit seinem gesamten Vermögen haftet!

Wo bekomme ich mein neues Kennzeichen?
Die neuen Kennzeichen bekommt man in der Regel bei seiner Kfz-Versicherung. Stellen Sie dort einen Antrag mit Angabe der Fahrgestellnummer, des Herstellers, Modells, Baujahrs und der Antriebsart. Diese Angaben finden Sie in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) Ihres Fahrzeugs.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Dr. Koen Van Hooste
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
02 11 – 963 34 89
02 11 – 963 22 20
koen.vanhooste@arag.de
http://www.arag.de

Pressekontakt
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Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
0 43 49 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
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Author: pr-gateway

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