Warum Betreuer Privateigentum vernichten können!

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Gesetzeslücke im Betreuungsrecht führt bei Haushaltsauflösungen dazu, dass vom Gericht eingesetzte Betreuer Eigentum vernichten! Unersetzliche Erinnerungsstücke gehen so immer häufiger verloren.

BildAm 26.3.2021 hat der Deutsche Bundesrat in 2. Lesung das neue Betreuungsgesetz auf den Weg gebracht.
Die Rechtswissenschaftler des Forschungsinstituts für Betreuungsrecht der Kester Haeusler-Stiftung kritisierten aktuell, dass es auch in dem neuen Gesetz beim Verkauf von Immobilien kein Vorkaufsrecht für Angehörige gibt.

Ebenfalls keinen Regelungsbedarf hat der Gesetzgeber bei der Auflösung von Haushalten gesehen. So wird die oft unbarmherzige und menschenfeindliche Praxis vieler Betreuer fortgesetzt werden, dass bei der Auflösung von Hausrat Erinnerungsstücke vernichtet werden. Es besteht bei Haushaltsauflösungen keine Informationspflicht gegenüber Angehörigen der betreuten Personen. Beim Umgang mit Inventar, Erinnerungsstücken und persönlichsten Gegenständen sind den Betreuern sogar per Gesetz die Hände gebunden. Mobiliar und andere Gegenstände dürfen demnach den Angehörigen vom Betreuer nicht angeboten werden, da der Gesetzgeber für Betreuer ein Schenkungsverbot vorsieht. Somit können nur materiell geringwertige Gegenstände wie z.B. Fotos an Angehörige weitergegeben werden. In der Praxis ist aber oft auch das nicht der Fall, da professionelle Firmen zur Entsorgung des Haushalts beauftragt werden, die keinen Kontakt zu den Angehörigen haben.
Die Münchner Juristen weisen darauf hin, dass Betreute mit der Anordnung einer Betreuung nicht ihre Eigentumsrechte verlieren, damit also auch nach der Haushaltauflösung weiterhin Eigentümer der dort bewahrten Gegenstände bleiben. “Mit welchem Recht der Staat dann dem Betreuer erlaubt und ihn sogar dazu auffordert Gegenstände entweder zu verkaufen oder der Müllabfuhr zu übergeben, ist rechtlich unserer Ansicht nach bisher nicht überlegt worden”, kritisiert Prof. Dr. Volker Thieler, Vorstandsvorsitzender der Kester Haeusler Stiftung.

Die Stiftung bietet enteigneten Betroffenen an sich beim Forschungsinstitut für Betreuungsrecht zu melden und ihren Fall darzulegen. In diesem Zusammenhang wird auf das Interview mit Prof. Thieler im Beitrag ‘Verloren unter gerichtlicher Betreuung’ in der ARD-Sendung Plusminus am 21.04.2021 um 21.45 Uhr hingewiesen. https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/sendung-vom-21-04-2021-102.html

Das neue Vormundschafts- und Betreuungsgesetz wird nach jetziger Planung am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Kester-Haeusler-Stiftung.de
Herr Volker Prof.Dr.Thieler
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck
Deutschland

fon ..: 0814141548
fax ..: 0814141456
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : institut@kester-haeusler-stiftung.de

Im Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und Erbrecht www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de seit über 30 Jahren mit aktuellen Fragen der Rechtsprechung und der Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof.Dr.Volker Thieler steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Kester-Haeusler-Stiftung
Frau Karin Sylvia Wolfrum
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck

fon ..: 0814141548
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : wolfrum@kester-haeusler-stiftung.de

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Author: PM-Ersteller

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