E-Bikes und Pedelecs – Gefahrgut? SAFETY Training Plus GmbH Gefahrgut Online Schulungen “E-Bikes / Lithium-Ionen Batterie / Klasse 9

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Gefahrgut Online Schulungen “E-Bikes / Lithium-Ionen Batterie / Klasse 9

E-Bikes und Pedelecs - Gefahrgut? SAFETY Training Plus GmbH  Gefahrgut Online Schulungen "E-Bikes / Lithium-Ionen Batterie / Klasse 9
Gefahrgut Online Schulungen „E-Bikes / Lithium-Ionen Batterie / Klasse 9

SAFETY Training Plus GmbH:
E-Bikes und Pedelecs – Gefahrgut?

Burghausen 14.5.2021

Die SAFETY Training Plus GmbH, mit Standorten in Burghausen, Deutschland und Reinach in der Schweiz, bietet mit Gefahrgut Online Schulungen “E-Bikes / Lithium-Ionen Batterie / Klasse 9” ein durchdachtes Online-Training an, welches speziell für den Fahrradhandel entwickelt wurde.

Der Boom der “e-Mobilität” ist in vollem Gange. E-Bikes und Pedelecs finden sich in den Sortimenten der meisten Fahrradläden und Fahrradwerkstätten. Sind diese mit Lithium-Ionen-Batterien oder Akkus betrieben, sind diese als Gefahrgut einzustufen und unterliegen somit dem Gefahrgutrecht. Demnach unterliegen nun Fahrradhändler:innen der Pflicht, sich in einer angemessenen Gefahrgutschulung aufklären zu lassen.

Beim Verkauf von E-Bikes und Pedelecs mit Lithiumbatterien müssen Regeln und Vorschriften berücksichtigt und eingehalten werden. Das Gefahrgutrecht schreibt vor, dass Inhaber und Mitarbeitende in Fahrradläden und Werkstätten entsprechend unterwiesen sein müssen, wenn Lithium-Batterien, allgemein “Akkus” genannt, entgegengenommen, verpackt oder versendet werden. In unseren SAFETY Training Plus Unterweisungen und im SAFETY Online Training geben wir nicht nur die erforderlichen Inhalte der Unterweisung, sondern zusätzlich auch Hinweise und Tipps für die richtige Lagerung von Lithium-Ionen Batterien.

Alle Kurse von SAFETY Training Plus basieren auf den behördlichen Anerkennungen in D, A und CH als Schulungsveranstalter. Sie sind zudem nach einem lernpsychologischen Konzept aufgebaut und geprüft. Nach Kursabschluss des Online Trainings Gefahrgut “E-Bikes / Lithium-Ionen Batterie / Klasse 9” erhalten die Teilnehmenden ein rechtssicheres Zertifikat nach 1.3 ADR. Dieses muss aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.

Warum und wann Lithium-Batterien als Gefahrgut gelten.

Auf Lithium-Batterien und -Zellen stößt man nicht nur in E-Bikes und Pedelecs, auch in Smartphones, Kameras oder Laptops findet man diese in unserem Alltag. Jedoch finden sich mit dem wachsenden Markt für E-Bikes und Pedelecs auch immer mehr Fahrradhändler:innen in der Pflicht eine Unterweisung nach internationalem Transportrecht zu besuchen.
Die SAFETY Training Plus GmbH, mit Standorten in Burghausen, Deutschland und Reinach in der Schweiz, bietet mit der Online-Schulung für Gefahrgut “E-Bikes / Lithium-Ionen Batterie / Klasse 9” ein durchdachtes Online-Training an, das speziell für den Fahrradhandel entwickelt und aufgebaut wurde. Als behördlich anerkannter Schulungsveranstalter sind die Kurse zusätzlich nach einem lernpsychologischen Konzept aufgebaut und geprüft.
Lithiumhaltige Batterien gelten als Gefahrgut. Für den Transport von Lithium-Batterien und -Zellen, egal ob national oder international, sind bestimmte Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung relevant. Wichtige internationale Regelungen zum Gefahrguttransport im Überblick:
ADR – das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße;
die IATA Dangerous Goods Regulations (DGR) für die Luftfracht;
IMDG-Code – der International Maritime Dangerous Goods Code im Bereich der Seeschifffahrt;
RID – Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr.

Lithium-Batterienund Lithium-Akkus werden im ADR und RID als Gefahrgut der Klasse 9 (verschiedenegefährliche Stoffe und Gegenstände) folgenden UN-Nummern zugeordnet:

UN 3090: Lithium-Metall-Batterien (einschließlich Batterien aus Lithiumlegierung)
UN 3091: Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen (einschließlich Batterien aus Lithiumlegierung) oder
UN 3091: Lithium-Metall-Batterien, mit Ausrüstungen verpackt (einschließlich Batterien aus Lithiumlegierung)
UN 3480: Lithium-Ionen-Batterien (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien)
UN 3481: Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien) oder
UN 3481: Lithium-Ionen-Batterien, mit Ausrüstungen verpackt (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien)
UN 3171: Batteriebetriebenes Fahrzeug

“Fahrzeuge” im Sinne der UN 3171 sind selbstfahrende Geräte, die für die Beförderung einer oder mehrererPersonen oder von Gütern ausgelegt sind. Beispiele solcher Fahrzeugesind elektrisch angetriebene PKW”s, Motorräder, oder -roller, Drei- oder Vierradfahrzeuge oder -motorräder, Elektrofahrräder, Pedelecs, Rollstühle, Aufsitzrasenmäher, Boote und Flugzeuge.

Sind nun E-Bikes beim Versand Gefahrgut?

Jein. E-Bikes, bzw. die Lithium-Ionen Batterie der E-Bikes und Pedelecs, gilt immer als Gefahrgut. Befindet sich die Lithium-Batterie im E-Bike, können einige Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Wird der Akku jedoch einzeln versendet, etwa als Ersatzteil oder Austauschprodukt, unterliegt er uneingeschränkt dem Gefahrgutrecht.

Wichtige Informationen wie diese, sowie weitere Vorschriften und Tipps, werden Ihnen im SAFETY Online Training vermittelt. Wussten Sie z.B., dass ein “38.3 Test” vorliegen muss, um eine Lithium-Batterie in Deutschland überhaupt versenden zu dürfen?

Alle Online Trainings von SAFETY Training Plus sind nach den gesetzlichen Vorgaben aufgebaut und didaktisch aufbereitet.

Hier ein Überblick der Inhalte für die Online-Schulung: Gefahrgut “E-Bikes / Lithium-Ionen Batterie / Klasse 9”. Die Unterweisung findet gemäß 1.3 ADR statt und richtet sich an E-Bike Händler:innen.

Gefahrgut “Lithium-Batterie”
UN-Prüfungen für Batterien
Interaktives Sicherheitsdatenblatt Lithium-Ionen Batterie
Anlieferung – Lagerung – Abholung
Gefahrenklassen im Überblick
Gefahrzettel Nr. 9 und 9a
UN-Nummern
Akku vorschriftsgemäß verpacken, kennzeichnen, bezetteln
Bestandteile des Beförderungspapieres
Checkliste Befördern
Checkliste Pflichten
Defekte / beschädigte Akkus
Entsorgung / Recycling
Allgemeine Sicherheitshinweise
Abschlusstest mit Zertifikat gem. 1.3 ADR

Sämtliche Mitarbeitende, die mit Gefahrgut zu tun haben, mussen ausreichend geschult sein. Schulungen richten sich an alle, die mit Gefahrgut umgehen oder zu deren Verantwortungsbereich Gefahrguter gehören. Sie mussen in ihren Aufgaben unterwiesen werden und relevante Gefahrgut-Vorschriften kennen. Zudem mussen sie mit den Sicherheitsvorkehrungen, möglichen Gefahren und Risiken sowie mit Notfallmaßnahmen vertraut sein.

Anforderungen beim Versand von Lithium-Batterien.

Jeder kennt und nutzt sie. Sie sind aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. In Uhren, Tablets, Mobiltelefonen und E-Bikes begleiten sie uns im Beruf und in der Freizeit. Dennoch stellt der rechtskonforme Transport eine große Herausforderung für Unternehmen und hier im speziellen zunehmend für den Fahrradhandel dar. Das gilt vor allem für Neueinsteiger, die E-Bikes und Pedelecs im Sortiment führen und regelmäßig solche Lithium-Ionen-Batterien entgegennehmen oder versenden müssen.

Lithium-Ionen-Batterien sind im internationalen Transportrecht als “Gefahrgut” eingestuft. Umfassende Vorschriften für Gefahrgutbeförderung sind hier relevant. Die sichere Beförderung gefährlicher Güter liegt uns bei SAFETY Training Plus am Herzen.

Mit Standorten in Burghausen, Deutschland und Reinach in der Schweiz bietet die SAFETY Training Plus GmbH eine speziell für den Fahrradhandel entwickelte Online-Schulung für Gefahrgut “E-Bikes / Lithium-Ionen Batterie / Klasse 9” an.

Maßgeblich sind die Vorschriften des ADR.

Vielen Unternehmen und Fahrradgeschäften, die E-Bikes und Pedelecs verkaufen ist nicht bewusst, dass es sich hierbei um gefährliche Güter handelt, die den Vorschriften für den Straßen-, Eisenbahn-, Seeschiffs- und Luftverkehr (GGVSEB, ADR, RID, IMDG-Code, IATA – DGR) unterliegen, aus denen Schulungs-, Verpacker-, Verlader-, Beförderer-, Absenderpflichten, usw. hervorgehen.

Die Anmeldung ist einfach – gehen Sie auf www.safetytrainingplus.com

SAFETY Training Plus bietet Ihnen mittels innovativem Gefahrgutmanagement ein breitgefächertes Angebot aus Online Trainings und Präsenzkursen, sowie Beratung und Übernahme als externer Gefahrgutbeauftragter und mehr.

SAFETY Training Plus kann Ihnen beim Management gefährlicher Güter unterstützend zur Seite stehen. Durch Standorte in Burghausen, Deutschland und Reinach in der Schweiz kann SAFETY im DACH Gebiet problemlos und zeitnah agieren.

DEUTSCHLAND

SAFETY Training Plus GmbH
Ernst-Reuter-Straße 5
D-84489 Burghausen

Telefon +49 (0)8677 91499-0
info@safetytrainingplus.com
www.safetytrainingplus.com

SCHWEIZ

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CH-4153 Reinach BL

Telefon +41 (0)61 701 22 22
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Als ein in der D|A|CH-Region ansässiges Trainings- und Beratungsunternehmen, SAFETY Training Plus GmbH, stehen wir für das Management und den Transport gefährlicher Güter, welche zu 100% sicher für Mensch und Umwelt durchgeführt werden sollen. Dies erreichen wir durch innovative Schulungskonzepte, Beratung und Unterstützung für alle am Gefahrgut-Prozess beteiligten Personen und Unternehmen. Mit unseren Anerkennungen durch die deutschen, österreichischen und schweizerischen Behörden garantieren wir eine rechtskonforme Beratung, Unterstützung und Ausbildung.

Firmenkontakt
SAFETY Training Plus GmbH
Thomas Feichtner
Ernst-Reuther-Str. 5
84489 Burghausen
08677914990
presseabteilung@renoarde.de
http://www.safetytrainingplus.com

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