OVG Münster
Rechtfertigt der Gemeinderat bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes Festsetzungen zur Beschränkung von Einzelhandelsnutzungen mit einem von ihm beschlossenen Einzelhandelskonzept, so ist der Bebauungsplan abwägungsfehlerhaft, wenn die beschränkenden Festsetzungen von dem Einzelhandelskonzept erheblich abweichen und der Rat sich hierüber nicht im Klaren ist. Hierauf weist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster in einer Entscheidung vom 01.09.2014 (Az.: 10 D 5/13.NE) hin.
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