Taschengeld: Endlich das erste Geld

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ARAG Experten informieren, wie hoch Taschengeld für welchen Jahrgang sein sollte

Ob es für Süßigkeiten, Zeitschriften, Computerspiele, Klamotten oder Gigabyte draufgeht – je früher der Nachwuchs lernt, mit einem eigenen Budget umzugehen, desto besser. Und das Budget ist hoch: In Deutschland verfügten Kinder laut Kinder-Medien-Studie (KMS) 2019 über insgesamt rund drei Milliarden Euro pro Jahr. Die Mehrheit der Kids darf das eigene Geld sogar selbst verwalten. Doch es gibt rechtliche Grenzen. Welche das sind, wissen die ARAG Experten.

Leider kein Anspruch
Auch wenn es im Bürgerlichen Gesetzbuch sogar einen “Taschengeldparagrafen” gibt und das Taschengeld aus pädagogischer Sicht sicherlich sinnvoll ist – ein gesetzlich verankertes Recht darauf gibt es in Deutschland nicht. Gesetzlich geregelt ist nur der Anspruch auf Unterhalt. Solange die Kinder minderjährig sind und bei beiden Elternteilen wohnen, beschränkt sich dieser Anspruch aber auf den sogenannten Naturalunterhalt, also Essen, Kleidung, Spielsachen, Freizeitaktivitäten und Ähnliches.

Wie viel Taschengeld ist sinnvoll?
Laut der Kinder-Medien-Studie standen Kindern 2019 durchschnittlich rund 20 Euro Taschengeld im Monat zur Verfügung. Zusätzlich gibt es pro Jahr noch einmal knapp 160 Euro an Geldgeschenken oben drauf. Das ist deutlich über der vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) empfohlenen Grenze.

Natürlich hängt die Höhe des Taschengeldes in erster Linie von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab. Sprengen die üblichen Beträge deren Portemonnaie, raten die ARAG Experten zu einem ehrlichen Gespräch mit den Kindern über die finanzielle Lage.

Das DJI empfiehlt für unter Sechsjährige ein Taschengeld in Höhe von 50 Cent bis einen Euro pro Woche. Sechsjährige sollten bis 1,50 Euro wöchentlich bekommen, Siebenjährige bis zwei Euro und dann in 50-Cent-Schritten weiter bis zum neunten Lebensjahr, wo es bis drei Euro geben kann. Ab zehn Jahren sollte die Taschengeldzahlung monatlich erfolgen und mit etwa 16 bis 18,50 Euro beginnen und sich langsam steigern. So bekommen 14-Jährige schon rund 30 Euro im Monat und 18-jährige Kinder, die wirtschaftlich noch ganz von ihren Eltern abhängig sind, bis knapp 80 Euro monatlich. Die Empfehlungen des DJI werden regelmäßig aktualisiert und an die Kaufkraft angepasst.

Dürfen Kinder mit ihrem Taschengeld alles kaufen?
Ab dem siebten Geburtstag sind Käufe der Kinder wirksam, wenn sie – so die Regelung des Paragrafen 110 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – mit Mitteln bewirkt wurden, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden. Grundsätzlich dürfen Kinder sich also mit ihrem Taschengeld Dinge kaufen, die sich preislich in einem Rahmen bewegen, dass sie mit einem angemessenen Taschengeld bezahlt werden können. Das gibt vor allem Verkäufern eine gewisse Rechtssicherheit, wenn sie Kindern ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten etwas verkaufen – und sei es nur eine Kugel Eis. Anders sieht es dagegen mit teuren Anschaffungen aus: Sie fallen nach Auskunft der ARAG Experten im Regelfall nicht unter die Vorschrift des sogenannten “Taschengeldparagraphen”. Der entsprechende Vertrag kann daher ohne Genehmigung der Eltern unwirksam sein. Doch auch hier kann im Einzelfall zwischen Kind und Eltern etwas anderes abgesprochen sein. Anschaffungen wie etwa Haustiere, die Folgekosten nach sich ziehen, sind jedoch niemals ohne Genehmigung der Eltern wirksam. Abgesehen davon besagt Paragraf 11 c des Tierschutzgesetzes, dass Wirbeltiere ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden dürfen.

Wofür darf man das Taschengeld verwenden?
Egal, wie streng der Einsatz des eigenen Taschengeldes geregelt ist – es sollte klare Absprachen geben, wofür es verwendet werden darf. Nach Ansicht der ARAG Experten bleiben beispielsweise Nahrungsmittel, Schulsachen und eine gewisse Grundausstattung an Kleidung Elternsache. Wenn es aber die gerade angesagte Super Skinny Jeans mit Patches sein muss, ist das eine hervorragende Gelegenheit, das Taschengeld zu investieren. Gleichzeitig sollten Eltern ihren Kindern aber auch keine Vorschriften machen, wofür sie ihr Geld ausgeben. Und wenn es das hundertste vermeintlich sinnlose Kuscheltier ist – ein Elternveto ist tabu. Ist der Nachwuchs so zerstreut, dass er oft Dinge vergisst, kann ihm auch zugemutet werden, die Sachen mit eigenem Geld nachzukaufen.

Wenn das Taschengeld nicht reicht
Dieses Phänomen kennt wohl jeder – am Ende des Geldes ist noch viel zu viel Monat übrig. Wenn es sich beim Nachwuchs mit dem Taschengeld ähnlich verhält, kann es zwei Gründe haben: Entweder die Rabeneltern zahlen zu wenig oder das Kind haushaltet schlecht. Ist Letzteres der Grund, sollten Eltern ein Auge auf das Kaufverhalten des Kindes haben. Von Vorschüssen, Zwischenfinanzierungen und anderen Deals zwischen Eltern und Kind raten die ARAG Experten ab, da sie sonst nicht lernen können, dass man auf manche Wünsche sparen muss. Den virtuellen Umgang mit Geld sollte man dem Nachwuchs hingegen frühzeitig näherbringen. Denn in Zeiten von Online-Zahlungen, kostenpflichtigen Downloads und Apps ist es anfangs schwer, den Überblick über die Ausgaben zu behalten.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

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