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Aktuelle Gerichtsurteile und (Corona-)Themen auf einen Blick

+++ Erneute Verlängerung der Überbrückungshilfen +++
Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III Plus für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige über den 30. September 2021 hinaus bis zum Ende des Jahres verlängert. Die Förderungsbedingungen bleiben weitgehend unverändert. Auch Soloselbständige, die von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffen sind, erhalten nun bis Jahresende bis zu 4.500 Euro Unterstützung, da die Neustarthilfe Plus nach Auskunft der ARAG Experten ebenfalls verlängert wurde. Sobald das Programm angepasst und die FAQ überarbeitet sind, kann die Antragstellung wieder durch einen prüfenden Dritten über die bereits bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Die Restart-Prämie, die Unternehmen als Anreiz für den Neustart nach Corona diente, läuft hingegen planmäßig Ende September aus.

+++ Widerrufsfrist bei fehlenden notwendigen Bestandteilen von Finanzierungskreditverträgen +++
Fehlen in einem verbundenen Kreditvertrag nach europäischem Recht erforderliche Angaben, können Verbraucher ihn widerrufen. Nach Auskunft der ARAG Experten hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass dies auch dann gilt, wenn seit dem Vertragsschluss erhebliche Zeit vergangen ist, denn diese Verträge haben nie zu laufen begonnen. In den aktuellen Fällen ging es um Autofinanzierungsverträge. Betroffene Kunden können nun alle bislang gezahlten Tilgungsraten und eventuell geleistete Anzahlungen zurückfordern, müssen allerdings das Fahrzeug an die finanzierende Bank zurückgeben. Bevor Verbraucher den Widerruf erklären, sollten sie den Vertrag allerdings juristisch prüfen lassen (EuGH, Az.: C-33/20; C-155/20; C-187/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH.

+++ Nicht alle Produkt-Postings auf Instagram sind Schleichwerbung +++
Influencer leben davon, auf ihren Instagram-Seiten Werbung für Produkte oder Marken zu machen. Sobald sie dafür von Unternehmen Geld erhalten, müssen sie diese Postings als Anzeige kennzeichnen, da es sich sonst um Schleichwerbung handeln könnte. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nicht jedes Produkt-Posting grundsätzlich einer Kennzeichnungspflicht unterliegt und verweisen auf aktuelle Fälle vor dem Bundesgerichthof (BGH, Az.: I ZR 126/20; I ZR 90/20; I ZR 125/20). Allein die Tatsache, dass einige Produkte mit so genannten Tab Tags, also anklickbare Bereiche, versehen waren, über die man auf die Unternehmensseite gelangt, ist noch kein übertrieben werblicher Beitrag, der den Vorwurf der Schleichwerbung rechtfertig.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

+++ Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder +++
Das Ganztagsförderungsgesetz ist beschlossene Sache: Danach haben alle Erstklässler, die ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, Anspruch auf mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung. Nach Auskunft der ARAG Experten ist der Anspruch bedarfsunabhängig, gilt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe und soll schrittweise auf folgende Jahrgänge ausgebaut werden.

+++ Krankschreibung zeitgleich mit Kündigung +++
Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Dies hat nach Auskunft der ARAG das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit einem am Mittwoch ergangenen Urteil entschieden und die Klage einer kaufmännischen Angestellten abgewiesen (Az.: 5 AZR 149/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
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Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
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