Tierisch gute Stimmung im Büro

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ARAG Experten informieren über Büro-Hunde

Obwohl Hunde das Arbeitsklima nachweislich positiv beeinflussen, haben Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, ihren Vierbeiner mit an den Arbeitsplatz zu nehmen. Dabei haben sich gerade in Corona-Zeiten, oft bedingt durch Home-Office oder Kurzarbeit, viele Menschen ein Haustier zugelegt. Allein 2020 wurden 25 Prozent mehr Hunde bei der Tierschutzorganisation Tasso e. V. neu registriert. Gleichzeitig ist bei vielen die Stimmung durch die Pandemie im Keller. Es wird also Zeit für positive Momente, auch bei der Arbeit. Die ARAG Experten liefern einige gute Argumente für ein Gespräch mit dem Chef.

Hunde machen glücklich
Wenn man einen Hund streichelt, wird über die Berührung das Hormon Oxytozin ausgeschüttet, auch Bindungs- oder Kuschelhormon genannt. Es senkt die Stresshormone Insulin und Cortisol und steigert gleichzeitig die Produktion des Glückshormons Dopamin. Und glückliche Arbeitnehmer sind vermutlich deutlich kreativer und produktiver.

Nicht nur gut fürs Gemüt
Laut Bürohund-Index Deutschland 2020 können sich 90 Prozent aller Arbeitnehmer ohne Bürohund vorstellen, den Arbeitsplatz mit einem Vierbeiner zu teilen und ebenso viele sind überzeugt, dass Hunde eine positive Wirkung auf das Arbeitsklima haben und die Work-Life-Balance verbessern. Auch die Wissenschaft bestätigt: Hunde am Arbeitsplatz sind enorm wertvoll. Sie verbessern die Kommunikation und den Zusammenhalt unter den Kollegen und können in Zeiten hoher Belastung sogar den Stresspegel senken. Die Gassirunde sorgt für Bewegung und minimiert nach Auskunft der ARAG Experten das Risiko beispielsweise von Diabetes, Schlaganfall oder Osteoporose.

Im Ermessen des Arbeitgebers
Ob ein Hund – oder überhaupt ein Tier – mit ins Büro gebracht werden darf, liegt bis auf wenige Ausnahmen allein im Ermessen des Arbeitgebers und gegebenenfalls des Betriebsrates. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Es sind seltene Fälle denkbar, in denen der Arbeitnehmer auf einen Hund angewiesen ist, z. B. bei einem Blindenhund. Ansonsten gibt es kein Recht darauf, einen Vierbeiner mitzubringen. Sollte der Arbeitgeber allerdings zustimmen, dass der Hund mit ins Büro darf, raten die ARAG Experten, dies schriftlich im Arbeitsvertrag festhalten zu lassen, damit Planungssicherheit und Klarheit auf beiden Seiten herrscht.

Rücksicht auf Kollegen
Der Arbeitgeber hat laut ARAG Experten eine Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber. Er muss also prüfen, ob ein Hund am Arbeitsplatz nicht die Gesundheit eines Arbeitnehmers beeinträchtigt, beispielsweise durch eine Hundehaarallergie oder eine generelle Angst vor Hunden. Ein Bürohund muss zudem gehorchen, ist stubenrein und darf niemanden bei der Arbeit stören oder gar die Kollegen von der Arbeit abhalten. Und natürlich sollte klar sein, dass es eventuell Bereiche gibt, die für den Vierbeiner tabu sind, wie etwa Küche, Kantine oder Meetingräume. Für den Notfall sollten Tierhalter immer entsprechendes Spielzeug oder eine andere spielerische Ablenkung parat haben. Wer geruchsempfindliche Mitarbeiter hat, sollte einen verschließbaren Futternapf nutzen.

Die ARAG Experten mahnen gleichzeitig zur Rücksicht auf das Tier und weisen auf das Tierschutzgesetz und auf die Tierschutz-Hundeverordnung hin. Danach darf der Hund nur mit ins Büro, wenn es ein tierfreundlicher Platz ist. In einer Halle mit lauten oder gefährlichen Maschinen, in Räumen ohne Belüftung oder Heizung oder in hektischen Großraumbüros ohne Rückzugsmöglichkeit hat ein Tier nichts zu suchen.

So überzeugt man den Chef
Wer neben den genannten weichen Faktoren noch harte Fakten benötigt, um den Chef vom Bürohund zu überzeugen, könnte natürlich mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung punkten. Sie ersetzt Schäden, die durch das Tier entstehen. Hier warnen die ARAG Experten allerdings vor einer Verletzung der Aufsichtspflicht: Verursacht der Hund einen Schaden, weil sein Besitzer nicht aufgepasst hat, kassiert er im schlimmsten Fall eine Abmahnung. Ein tierärztliches Attest kann zudem helfen, beunruhigte Kollegen und Arbeitgeber zu überzeugen, dass das Tier gesund ist. ARAG Experten raten darüber hinaus, bereits im Vorfeld zu klären, ob und wann Hunderunden während der Arbeitszeit stattfinden dürfen. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer damit rechnen, dass die Gassirunde nicht während der Arbeitszeit stattfinden darf, sondern auf die Pause verlegt werden muss. Ebenso sollte klar sein, welcher der Kollegen auf den Hund aufpasst, wenn Herrchen oder Frauchen im Meeting oder gar auf Auswärtsterminen sind.

Und für Arbeitgeber, die Fakten mögen, haben die ARAG Experten noch ein paar überzeugende Zahlen parat: Unternehmen, die auf tierische Mitarbeiter setzen, sind beliebt und die Loyalität der Mitarbeiter ist hoch. Während es in Betrieben ohne Bürohund gut 60 Prozent wechselwillige Arbeitnehmer gibt, ist die Bereitschaft, über den Wechsel des Arbeitsplatzes nachzudenken, bei Mitarbeitern mit Bürohund um knapp ein Drittel niedriger (33 Prozent). Dabei würden knapp 50 Prozent der Mitarbeiter sogar auf eine Gehaltserhöhung verzichten, wenn sie den Hund mit zur Arbeit bringen dürften.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
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Jennifer.Kallweit@ARAG.de
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Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
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