Biden Administration und EU arbeiten an Krypto-Regulierung – Was bedeutet das für Bitcoin & Co.?

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EU für Verbot anonymer Krypto-Wallets, SEC für mehr Anlegerschutz, Biden Administration für neue Gesamtstrategie zu Stablecoins und Kryptowährungen. Was aktuell in Planung ist.

Es wird ernst für Kryptowährungen und deren sogenannten On/Off-Ramps in Form von Krypto-Börsen und vergleichbaren Trading-Plattformen. Die Biden-Administration arbeitet aktuell an einer Executive Order, welche einen Fahrplan im rechtlichen Umgang mit Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum vorgeben soll.

Im Fokus steht dabei der Umgang mit Stablecoins wie Tether und ob Kryptowährungen bzw. Token, welche bei einem ICO ausgegeben werden, mit Wertpapieren gleichzusetzen sind.

Geht es nach der SEC, soll jedoch Bitcoin anders als sogenannte Altcoins wie beispielsweise Ethereum eingestuft werden.

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Auch die Europäische Union arbeitet seit längerem an einem entsprechendem, regulatorischem Framework.

Dass etwas Derartiges kommt, ist nicht neu. Bereits vergangenes Jahr äußerte sich Gary Gensler, Vorsitzender der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission), des Öfteren zum noch lückenhaften Schutz von Anlegern in Märkten wie diesen.

Auch der EU gehen die aktuellen rechtlichen Bestimmungen nicht weit genug. So sollen Kryptobörsen wie beispielsweise Coinbase, Binance, Kraken oder Bitstamp dazu verpflichtet werden, ein umfangreicheres KYC (Know Your Customer)-Verfahren als bislang üblich durchzuführen und zum Beispiel Nachweise über die Herkunft bzw. Empfänger der Coins bei Einzahlungen und Auszahlungen auf die entsprechenden Handelsplattformen von ihren Kunden verlangen.

Da Krypto-Transaktionen auf der Blockchain in der Regel pseudonym durchgeführt werden, also in den meisten Fällen nicht bekannt ist, wer sich hinter einer Public Key-Adresse verbirgt, wird es interessant, wie dies speziell in Bezug auf vollkommen anonyme Kryptowährungen wie beispielsweise Monero ausgestaltet werden wird.

Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Durchsetzung des geplanten Vorhabens bei in der EU beheimateten Krypto-Börsen und Brokern wie Bison, Bitpanda, Scalable Capital oder Trade Republic einfacher ist, als dies bei Plattformen mit Sitz im Ausland der Fall ist. Interessant wird daher, ob es zwischen der USA und der EU diesbezüglich ein zumindest in Teilen gemeinsames Vorgehen geben wird.

Auch das Thema der anonymen Wallets wurde von Maired McGuinesss, der Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion in der EU-Kommission, bereits vergangenes Jahr angesprochen. Diese sollen in der EU verboten werden. Wie dies allerdings in der Praxis gestaltet werden soll, ist noch nicht bekannt.

Anzudenken wäre beispielsweise, dass jede von Krypto-Investoren generierte Blockchain-Adresse bzw. Wallet in einem zentralen Register erfasst wird.

Da bislang noch keine genaueren Details zu den geplanten Regulationen der digitalen Währungen durchgesickert sind, lässt sich im Markt eine gewisse Unsicherheit feststellen.

Was jedoch von vielen Investoren als großer Einschnitt in die bisherige Freiheit in diesem Markt gesehen wird, könnte sich langfristig als positiver Schritt erweisen, da es durch das so erhöhte Vertrauen institutionellen Anlegern erlaubt, größere Allokationen in Krypto-Assets vorzunehmen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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Herr Martin Fiedler
Müllnergasse 31/23
1090 Wien
Österreich

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