ARAG, stimmt das?

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Redenservice

ARAG Experten räumen mit allgemeinen Irrtümern auf

Kein Lohn bei Nachtschicht zur Zeitumstellung
Arbeitnehmer, die pro Stunde bezahlt werden und an diesem Wochenende von Samstag auf Sonntag eine Nachtschicht haben, schauen finanziell in die Röhre. Denn dann werden die Uhren von zwei auf drei Uhr vorgestellt, d. h., es geht eine Stunde verloren. Und damit auch der Stundenlohn für diese Zeit. Immerhin: Laut ARAG Experten müssen sie die Stunde auch nicht nacharbeiten. Wer einen festen Monatslohn bekommt, hat Glück: Die fehlende Stunde hat keine finanziellen Folgen.

Parklücke: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?
An einer Parklücke hat derjenige Vorrang, der sie zuerst unmittelbar erreicht. Und „unmittelbar“ meint nicht, sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf gleicher Höhe der Parklücke zu befinden. Vorrang hat man auch dann noch, wenn man zuerst an der Parklücke angekommen ist, aber zunächst daran vorbeifährt, um dann rückwärts einzuparken oder anderweitig zu rangieren. Auch das Warten auf eine Parklücke ist nach Auskunft der ARAG Experten streng geregelt: Drängelt sich ein anderer Fahrer in die Parklücke vor, während das ausparkende Auto dem Wartenden noch den Weg versperrt, verstößt er gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und erfüllt damit einen Bußgeldtatbestand. Es kann ein Ordnungsgeld von 10 Euro fällig werden.

Wer als Autofahrer auf Nummer sicher gehen möchte und eine freie Parklücke reserviert, indem er beispielsweise seinen Beifahrer dort hinstellt, bis er die Lücke mit dem Fahrzeug erreicht, verstößt ebenfalls gegen die StVO. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Vorrang an einer Parklücke nur dem Fahrzeugführer selbst gewährt wird.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Fast car oder lahme Ente?
In ihrer berühmten Debütsingle „Fast Car“ träumt Tracy Chapman davon, mit einem schnellen Auto aus ihrem Leben ausbrechen zu können. Im Wagen vor Henry Valentino fährt ein hübsches Mädchen wahrscheinlich nicht ganz so schnell, denn sie ist in ihrer Ente unterwegs. In welchem Fahrzeug auch immer – wer zu langsam oder zu schnell fährt und dadurch den Verkehr behindert, verhält sich pflichtwidrig und riskiert ein Bußgeld. Dabei warnen die ARAG Experten nicht nur Raser. Auch Schleicher dürfen, obwohl es keine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gibt, den Verkehrsfluss nicht durch ihr Schneckentempo behindern. Daher dürfen diese Straßen auch nur mit Fahrzeugen befahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 Kilometer pro Stunde beträgt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Handy am Ohr während der Fahrt erlaubt
Es klingt kurios, doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Handy am Ohr während der Autofahrt in einer Ausnahme erlaubt sein kann: Wenn der Fahrer nachweislich ein Ohrenleiden hat und dies auch glaubwürdig bestätigen kann, darf er sein Ohr zur Linderung der Schmerzen mit dem Telefon wärmen. Denn die meisten Geräte erwärmen sich, wenn der Akku geladen wird. Und genau dies hatte ein Fahrer, behauptet – auch wenn das Gericht ihm schlussendlich nicht glaubte (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 Ss OWi 606/07). Allerdings warnen die ARAG Experten alle übrigen Autofahrer: Das Handy am Ohr ist nur erlaubt, wenn der Wagen steht und der Motor auch ausgeschaltet ist. Die kurzfristige Motorpause bei Fahrzeugen mit Start-Stop-Automatik zählt übrigens nicht dazu! Ansonsten darf im Auto nur telefonieren, wer eine Freisprecheinrichtung besitzt und diese für das Gespräch auch nutzt. Quasselstrippen, die auf den Klönschnack mit dem Handy am Ohr nicht verzichten können, müssen mit mindestens einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 100 Euro rechnen.

Weitere interessante Informationen unter:
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.ARAG.de

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