Seit Inkrafttreten des Mediationsgesetzes im Juli 2012 rückt Mediation immer mehr in den Blick der Öffentlichkeit. Nur was ist Mediation überhaupt?
“Mediation” wird vom lateinischen Adjektiv “medius” abgeleitet und bedeutet, zwischen zwei Ansichten oder Parteien die Mitte halten, einen Mittelweg einschlagen, sich neutral verhalten. Wörtlich übersetzt heißt “Mediation” nichts anderes als “Vermittlung”.
Die Wurzeln der Mediation reichen historisch weit über den Beginn unserer Zeitrechnung zurück. Als alternativer Ansatz zur Konfliktlösung wurde Mediation seit Mitte der 1960er Jahre zunächst in den USA als “Bewegung” wieder entdeckt. Erst ab dem Jahre 1970 kam das Verfahren aus den USA nach Europa und entwickelte sich insbesondere in den Bereichen des Umwelt- und Familienrechts. Mediation bei Trennung und Scheidung ist dabei nach wie vor das größte Einsatzgebiet für Mediation im deutschsprachigen Raum.
Das Mediationsgesetz definiert den Begriff “Mediation” folgendermaßen:
“Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.”
Im Verlauf eines Mediationsverfahrens werden die hinter dem Konflikt liegenden Sichtweisen, Bedürfnisse und Interessen der Beteiligten (die im Rahmen der Mediation als “Medianden” oder Medianten” bezeichnet werden) herausgearbeitet und Optionen zur Regelung und Beilegung des Streits erörtert und geprüft.
Ein zentraler Gedanke des Mediationsverfahrens beruht auf der Erkenntnis, dass nur die Medianten selbst die wirklich angemessenen und als fair empfundenen Lösungen entwickeln können. Eigene Lösungen werden eher akzeptiert und verwirklicht als von außen vorgeschlagene oder gar gerichtlich festgelegte. Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren liegt das Ergebnis eines Mediationsverfahrens allein in den Händen der Konfliktparteien.
Ziel einer Mediation ist es, gemeinsam tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen zu finden, bei der sich keine Seite als Verlierer (“win-win”-Situation) fühlt und die zu einer langfristigen und nachhaltigen “Befriedung” des Konflikts führt.
Dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass die Medianten im Verlauf des Verfahrens unter Anleitung und Führung des Mediators (wieder) miteinander kommunizieren, gemeinsam nach kreativen Lösungsmöglichkeiten Ausschau halten und diese dann umsetzen. Die eigentliche Rechtslage und etwaige “Schuldfragen” stehen im Hintergrund.
Mediatoren ermitteln nicht die Wahrheit, sie bewerten und urteilen nicht und schlagen keine Lösungen vor. Mediatoren sind im Rahmen ihrer Aufgabe zur Neutralität, Allparteilichkeit und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Rechtsanwalt Blaufelder hat von 2012 bis 2014 an der FernUniversität in Hagen Mediation mit dem Wahlfach “Wirtschaftsmediation” studiert und die Prüfung mit “sehr gut” abgeschlossen. Seit dieser Zeit ist Rechtsanwalt Blaufelder neben der Anwalts- und Referententätigkeit auch als Wirtschaftsmediator – insbesondere bei innerbetrieblichen Konflikten – tätig.
Folgende innerbetriebliche Konflikte treten in der Praxis regelmäßig auf:
– Konflikte zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung
– Streitigkeiten zwischen den Gremien (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat,
Konzernbetriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Ausschüssen)
– Ungleiche Sichtweisen auf Themen innerhalb des Betriebsrats
– Konflikte innerhalb von Teams und Arbeitsgruppen
– Beschwerden eines Mitarbeiters gegenüber seinem Vorgesetzten
– Streit zwischen mehreren Kollegen untereinander
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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator Thorsten Blaufelder aus Dornhan (vormals: Ludwigsburg) bloggt über aktuelle Entwicklungen, gerichtliche Entscheidungen und Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und Sozialrechts, aber auch über seinen Kanzleialltag und über sonstige wissenswerte, ungewöhnliche oder witzige Gegebenheiten.
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