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Aktuelle Gerichtsurteile und (Corona-)Themen auf einen Blick

+++ Flughafen: Nicht genutzte Kontrollspuren müssen gesichert werden +++
Nicht die Bundespolizei, sondern die Betreiberin des Flughafens Düsseldorf muss die Kontrollspuren, die während der Sicherheitskontrolle nicht genutzt werden, durch baulich-technische Maßnahmen sichern, um ein Umgehen der Kontrolle zu verhindern. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Die bislang verwendeten Absperrbänder seien zur Sicherung nicht ausreichend, betonte das OVG (Az.: 20 D 7/20.AK).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des OVG NRW.

+++ Mietzahlung trotz Lockdown +++
Ein Möbelhaus, das während des Corona-Lockdowns Ende 2020 schließen musste, durfte die Miete für eine angemietete Lagerhalle nicht kürzen. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Die Lagerhalle sei in ihrer Funktion durch den Lockdown nicht betroffen gewesen, da die Firma während des Lockdowns Möbel online und auch stationär über “click&collect” verkauft habe (Az.: 2 U 234/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des OLG Oldenburg.

+++ Reise: Keine Haftung für Unannehmlichkeiten +++
Ein Reiseunternehmen haftet nicht für bloße Unannehmlichkeiten und Verletzungen der (Pauschal-)Reisenden, die sich durch das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht haben. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Köln, mit der die Klage eines Ehepaares abgewiesen wurde, das unter anderem den Service seines Hotels auf Mauritius beanstandet hatte. Außerdem hatte sich die Ehefrau bei einem Bootsausflug das Handgelenk gebrochen (Az.: 32 O 334/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des LG Köln.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
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