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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Untervermietung kann zur Kündigung führen +++
Ein Mieter, der Zimmer seiner Wohnung wiederholt ohne Genehmigung und entgegen einer Abmahnung an Touristen und Mitbewohner untervermietet hatte, musste die Wohnung räumen. Dies hat laut ARAG Experten das Amtsgericht München entschieden. Er sei zu Recht fristlos gekündigt worden, da er sich bewusst über den Willen und das Interesse der Vermieterin hinweggesetzt habe (Az.: 417 C 7060/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des AG München.

+++ Ausgleichszahlung bei Flug-Verspätung außerhalb der EU +++
Fluggäste, die mit Umstieg deutlich verspätet an ihrem Zielflughafen außerhalb der Europäischen Union (EU) ankommen, können auch von einem Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen eine Ausgleichsleistung verlangen, wenn dieses Unternehmen den gesamten Flug im Namen eines europäischen Luftfahrtunternehmens durchführt hat. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Europäische Gerichtshof entschieden (Az.: C-561/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des EuGH.

+++ Schaltflächentext muss klar sein +++
Für Verbraucher muss bei Online-Bestellungen (hier eine Hotelbuchung) allein anhand der Formulierung auf der Schaltfläche klar sein, dass sie durch Anklicken eine Zahlungsverpflichtung auslösen, damit ein Vertrag zustande kommt. ARAG Experten verweisen insoweit auf eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. In dem Ausgangsstreit der Internet-Plattform Booking.com muss das Amtsgericht Bottrop nun klären, ob die Formulierung “Buchung abschließen” dafür ausreicht (Az.: C-249/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des EuGH.

+++ Faustregeln beim Kraftstoff-Sparen +++
Laut aktuellem Jahresbericht des Bundeskartellamtes für Kraftstoffe gelten nach wie vor zwei Faustregeln beim Kraftstoff-Sparen: Morgens zwischen fünf und acht Uhr ist Tanken am teuersten, abends zwischen 18 und 22 Uhr sind die Preise meist niedriger. Zudem lohnt es sich, nach preiswerten Tankstellen in der Umgebung zu suchen und Autobahn-Tankstellen zu meiden, hier liegen die Preise nach Auskunft der ARAG Experten um etwa 25 Cent höher. Das Kartellamt empfiehlt Handy-Apps, die nicht nur spontan darüber informieren, wo Kraftstoff gerade günstig ist, sondern die auch Preisentwicklungen und Tageszyklen anzeigen. In der Regel bleiben die Tankstellen, die in der Umgebung als günstigste Tankstellen angezeigt werden, auch künftig relativ günstig. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe des Bundeskartellamtes beobachtet kontinuierlich die Kraftstoffpreise an bundesweit rund 15.000 Tankstellen.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.ARAG.de

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