Elektroroller – gefährliche Flitzer erobern die Straßen

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ARAG Experten über eine gefährliche Entwicklung im Straßenverkehr

Seit die Temperaturen steigen, sieht man sie überall fahren, stehen oder liegen: Elektroroller. Die schlechten Nachrichten über diese sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge, auf Neudeutsch auch „E-Scooter“, nehmen kein Ende: Alkoholisierte Fahrer, Fahrten zu zweit oder zu dritt auf nur einem Gefährt, Unfälle mit Passanten, im Gebüsch entsorgte, mitten auf dem Weg stehende oder demolierte Scooter. So umweltfreundlich und praktisch die rund 20 Stundenkilometer (km/h) schnellen Flitzer auch sind, sie sind gefährlich. Die ARAG Experten mit einem Überblick.

Ernüchternde Schadenbilanz
1.150 Unfälle wurden 2020 von rund 180.000 versicherten E-Scootern verursacht. Dabei ist die Schadensbilanz der elektrischen Roller höher als bei Mopeds und Mofas zusammen: Während jeder Unfall bei Moped und Co. laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Durchschnitt mit 3.700 Euro pro Unfall zu Buche schlägt, liegen die Kosten bei E-Roller-Unfällen im Schnitt bei 3.850 Euro. Nur für Pkw-Unfälle zahlen Kfz-Haftpflichtversicherer noch mehr. Hier kostet ein Unfall durchschnittlich 4.550 Euro.

Hohe Unfallzahlen
Von Januar bis September 2020 registrierte die Polizei knapp 1.600 Unfälle mit E-Scootern. Davon wurden sieben (rund 0,5 Prozent) Menschen getötet, 269 (17 Prozent) schwer und die übrigen Fahrer leicht verletzt. Die Quote ist ähnlich wie die von Radfahrern. Hier gab es in den ersten neun Monaten von 2020 knapp 74.000 Unfälle mit Personenschaden; davon ging es für 351 (knapp 0,5 Prozent) Radfahrer tödlich aus und 14.128 (gut 19 Prozent) wurden schwer verletzt.
Doch die ARAG Experten weisen auf eine vermutlich deutlich höhere Dunkelziffer von E-Scooter-Unfällen hin. Eine Studie der Universitätsklinik Essen ergab, dass über 70 Prozent der Patienten, die nach einem E-Scooter-Unfall in der Notaufnahme gelandet waren, den Unfall nicht der Polizei gemeldet hatten.

Versicherungspflicht für E-Roller
Nach Angaben der ARAG Experten benötigen E-Scooter eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes. In diesem Rahmen ist eine Haftpflichtversicherung für Kraftfahrtzeuge vorgeschrieben. Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied zum Auto: Während geschädigte Dritte bei Pkw-Unfällen ihren Schaden immer vom Haftpflichtversicherer des Verursachers ersetzt bekommen – hier spricht man von einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung (Paragraf 7, Straßenverkehrsgesetz (StVG)) -, bleibt der durch einen E-Roller Geschädigte unter Umständen auf dem Schaden sitzen.

In einem konkreten Fall war das geparkte Auto eines Autofahrers von einem E-Scooter beschädigt worden. Es konnte zwar kein Fahrer ermittelt werden, denn der hatte offensichtlich das Weite gesucht, aber anhand des Gefährts konnte der Mann zumindest die Haftpflichtversicherung ausfindig machen. Als er vom Versicherer Schadensersatz forderte und sich dabei auf die verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung berief, winkte die Versicherung ab. Und zwar zu Recht, wie die ARAG Experten bestätigen. Da Elektrokleinstfahrzeuge auf ebener Strecke mit maximal 20 km/h unterwegs sind, ist eine verschuldensunabhängige Haftung gemäß Paragraf 8 StVG ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mann blieb daher auf seinem Schaden sitzen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 29 C 2811/20 (44)).

Versicherung bei Miet-Rollern
In der Regel sind gemietete E-Scooter durch den Verleiher versichert. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass damit nur die Schäden abgesichert sind, die anderen mit dem Miet-Gefährt zugefügt werden. Schäden am eigenen Leib und am gemieteten Scooter müssen die Fahrer aus eigener Tasche zahlen. Je nach Anbieter können Kunden aber auch unfallversichert sein.

Die wichtigsten Vorschriften für E-Scooter-Fahrer
Laut ARAG Experten sind Gehwege für E-Roller-Fahrer tabu. Soweit vorhanden, müssen sie Radwege oder Schutzstreifen nutzen, und andernfalls auf der Straße fahren. Scooter-Fahrer müssen 14 Jahre alt sein, benötigen aber keinen Führerschein. Wie für Autos gilt eine Promillegrenze von 0,5. Wer betrunken Elektroroller fährt, macht sich strafbar und muss damit rechnen, seinen Pkw-Führerschein zu verlieren. Wer alkoholisiert einen Unfall baut, trägt zudem unter Umständen erhebliche zivilrechtliche Konsequenzen. Einschränkend weisen die ARAG Experten darauf hin, dass für unter 21-jährige Fahrer und frische Führerschein-Inhaber die Null-Promille-Grenze gilt. Und obwohl Kopfverletzungen dominieren, besteht für E-Roller-Fahrer keine Helmpflicht.

Weitere interessante Informationen zu Elektrorollern unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/09088/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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