Der Fall der Woche | Maschinen ohne CE-Zeichen

WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Allensbach University

Wie Sie wissen, berate ich Unternehmenslenker aus unterschiedlichsten Branchen zur Einhaltung ihrer technischen Betreiberpflichten.

BildSo stellte mir in dieser Woche ein Betriebsleiter die Frage: “Was soll ich machen?” Er führte ergänzend aus, dass er eine Maschine aus China importiert habe. Diese habe ein CE-Zeichen. Sein Betriebsarzt habe kürzlich einen kurzen Blick darauf geworfen und ihm erzählt, dass das nicht das europäische CE-Zeichen sei, sondern das irreführende, da ähnlich aussehende, Zeichen für China Export. “Und nun?”.

“Maschine ohne CE-Zeichen?”: Diese Frage wird mir regelmäßig gestellt und nicht nur mir.

Im Juni vergangenen Jahres wurde eine offizielle Antwort dazu auf der Seite des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik veröffentlicht.

Fazit der Antwort: “Zusammenfassend lässt sich sagen: Mit der Inbetriebnahme verlässt die konkrete Maschine den Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes. Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden können sich nur an den dort definierten Wirtschaftsakteur richten. Vom Arbeitgeber gem. BetrSichV lässt sich durch die Arbeitsschutzbehörden eine “nachträgliche” Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens mit CE-Kennzeichnung nicht fordern. Gleichwohl kann vom Arbeitgeber der Nachweis gefordert werden, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens eingehalten wurden. Auftretende Mängel können unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots bis zu einem Verwendungsverbot führen. Ggf. weitere erforderliche Anpassungen an den Stand der Technik während der gesamten Verwendungsdauer bleiben von dem Projektbericht unberührt. Ungeachtet der Maßnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften im Einzelfall sehen sowohl die Vorschriften des Arbeitsschutzes als auch der Marktüberwachung Sanktionen rechtswidriger und vorwerfbarer Handlungen vor, welche mit einer Geldbuße geahndet werden können.”

Quelle: Dokument-Nr.: 2021-172215, Stand: 11. Juni 2021 Projektbericht

 

Haben Sie Fragen zur Umsetzung? “Pick my brain” – Fragen Sie mich!

Ich wünsche Ihnen frische Erkenntnisse und

verbleibe auf das Herzlichste

Ihr

Hartmut Frenzel

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dr. Hartmut Frenzel | Trusted Advisor
Herr Hartmut Frenzel
Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertal
Deutschland

fon ..: 01602912140
web ..: https://www.dr-frenzel.com
email : postfach@dr-frenzel.com

Dr. Frenzel steht für:

– Technisches Know-how gepaart mit juristischem Fachwissen und ökonomischem Verständnis
– Wissen, was wichtig wird – 4 Tage Weiterbildung pro Monat
– Trockene Themen – pragmatische Lösungen bringen Sicherheit

Pressekontakt:

Dr. Hartmut Frenzel | Trusted Advisor
Herr Hartmut Frenzel
Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertal

fon ..: 01602912140
email : postfach@dr-frenzel.com

PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: