Kassenführung Teil IV: Ablauf der Kassenprüfung (Kassennachschau)

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Kassenführung Teil IV: Ablauf der Kassenprüfung (Kassennachschau)
Steuerberater Roland Franz

Essen – Im Rahmen der Kassenführung weist Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, darauf hin, dass es zwei Möglichkeiten gibt, wie eine Kassenprüfung ablaufen kann: die offizielle Kassenprüfung und die Beobachtung der Kasse durch anonyme Testkäufe.

Offizielle Kassenprüfung
„Im Normalfall kommt der Prüfer in Ihre Geschäftsräume und weist sich mit seinem Dienstausweis aus. Wenn Sie Angst vor Trickbetrügern haben, können Sie sich mit einem Anruf beim Finanzamt kurz rückversichern, dass Sie einen echten Beamten der Finanzverwaltung vor sich haben“, erklärt Steuerberater Roland Franz und rät: „Informieren Sie sofort Ihren Steuerberater.“

Nachdem der Prüfer sich ordnungsgemäß ausgewiesen hat, hat er das Recht, das Kassensystem, die Kassenaufzeichnungen und alle Unterlagen (siehe Kassenführung Teil III) in den Geschäftsräumen zu kontrollieren. In Ausnahmefällen kann die Prüfung auch in den Wohnräumen stattfinden: Aber nur, wenn ein dringender Verdacht auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besteht!

Beobachtung der Kasse (Testkauf)
Es ist auch möglich, dass ein Prüfer anonyme Testkäufe in Unternehmen macht: Wenn er seinen Dienstausweis nicht vorzeigt, darf er sich wie ein normaler Gast oder Kunde in öffentlich zugänglichen Geschäftsräumen bewegen.

„Anhand des Kassenbons prüft er erste Informationen über die Abwicklung der Bareinnahmen und die Handhabung des von Ihnen eingesetzten Kassensystems. Wenn hier etwas nicht stimmt – oder die Bonpflicht möglicherweise ganz missachtet wird – verlangt er gegebenenfalls Kassenbuch und Kassenaufzeichnungen: Hier muss er allerdings zuerst seinen Dienstausweis vorzeigen, denn ab diesem Punkt handelt es sich um eine offizielle Kassenprüfung“, beschreibt Steuerberater Roland Franz das Vorgehen.

Im nächsten Teil dieser Reihe informiert Steuerberater Roland Franz über die Rechte und Pflichten bei der Kassennachschau.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt
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Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
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