Preiserhöhungen sind teilweise versteckt
Die Situation am Energiemarkt ist nach wie vor angespannt. Die Preise sind stark angestiegen, Energieversorger heben ihre Abschläge an. Für den Verbraucher bedeutet das deutlich erhöhte Kosten. Allerdings müssen Kunden nicht alles hinnehmen und können gegen einige Änderungen aktiv vorgehen.
Der Anstieg einzelner Kostenfaktoren führt zu einer Preiserhöhung
Die Preise für Energie setzen sich aus unterschiedlichen Einzelposten zusammen, beispielsweise aus dem Einkaufspreis an der Börse, Netzentgelt, EEG-Umlage, der Marge des Unternehmens… Wenn ein einzelner Kostenfaktor ansteigt, erhöhen sich die Abschläge. In der Grundversorgung gilt: Bevor die Preise angehoben werden, muss die Umstellung öffentlich gemacht werden, zum Beispiel in Tageszeitungen oder im Internet. In der Sonderversorgung (andere Anbieter als der Grundversorger) gibt es keine Pflicht zur Veröffentlichung. Allerdings muss die Anpassung der Kundschaft mitgeteilt werden. Das geschieht in der Regel mindestens einen Monat vorher per Brief. Zudem müssen Anlass, Umfang und Voraussetzungen für die Preiserhöhung angegeben werden.
Das können Verbraucher tun, wenn sie ein Preiserhöhungsschreiben erhalten
Wichtig ist es zunächst, sich die Schreiben der Energieversorger aufmerksam durchzulesen. Es kann sein, dass die Schreiben explizit eine Preiserhöhung enthalten. Jeder Kunde sollte dann prüfen, ob eine Erhöhung überhaupt erlaubt ist. Grundversorgern ist es erlaubt, die Preise zu erhöhen, wenn bestimmte Kostenfaktoren ansteigen. Bei Sonderversorgern muss das Preisänderungsrecht in den AGB enthalten sein. Darüber hinaus sollten Verbraucher darauf achten, ob die Preiserhöhung “wirksam” mitgeteilt wurde. Das heißt konkret: Wurde rechtzeitig vorher ein Brief vom Energieversorger versendet, in dem die Preiserhöhung einfach und verständlich erklärt wird? Generell haben Verbraucher bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht und können sich so nach einem alternativen Anbieter umschauen. In manchen Fällen ist es aktuell sogar günstiger, selbst zu kündigen und zu einem Grundversorger zu wechseln.
Die Rechtsanwaltskanzlei Schumacher und Partner kann bei Rechtsfragen rund um Energiepreis-Erhöhungen eine optimale Beratung anbieten. Hier setzt die Kanzlei auf Legal Tech, um diese Fälle zügig zu behandeln. In allen wiederkehrenden Arbeitsschritten (wie Standard-Widerspruchsschreiben) unterstützen Digitalisierung und zahlreiche Automatisierungen die Anwälte bei der Arbeit. Dies sorgt dafür, dass sie mehr Zeit für die Beratung der Mandanten haben. Außerdem wird mit dem Einsatz neuer Technologien eine deutlich höhere und vor allem stets gleichbleibende Beratungsqualität erreicht.
Schumacher & Partner ist eine national und international operierende Rechtsanwaltskanzlei mit sieben Standorten im gesamten Bundesgebiet und Kooperationspartnern im In- und Ausland. Hauptsitz der Sozietät ist Düsseldorf. Aktuell arbeiten 120 Personen bei Schumacher & Partner. Neben der juristischen Beratung steht immer die wirtschaftlich sinnvolle Lösung im Vordergrund. Schumacher & Partner berät Personen und Unternehmen in allen relevanten Rechtsgebieten deutschlandweit.
Firmenkontakt
Schumacher & Partner Düsseldorf PartG mbB
Martina Otto
Speditionstraße 15
40221 Düsseldorf
+49 (0) 211 863224 0
m.otto@schumacherundpartner.de
https://schumacherundpartner.de/
Pressekontakt
AO.Profil
Vivian Block
Schloßstraße 86
51429 Bergisch Gladbach
+49 (0) 2204 98799 33
v.block@aopr.de
https://aoprofil.de/