Schiffsfonds – Risiken und Rückforderung von Ausschüttungen

WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
etexter
WERBUNG
LoopsterPanel

Schiffsfonds – Risiken und Rückforderung von Ausschüttungen

Schiffsfonds - Risiken und Rückforderung von Ausschüttungen

Für viele Anleger war die Investition in Schiffsfonds ein Reinfall. Neben den finanziellen Verlusten, kann noch die Rückforderung von Ausschüttungen durch Insolvenzverwalter auf sie zukommen.

Schiffsfonds galten lange als renditestarke und sichere Kapitalanlagen und erfreuten sich bei Anlegern daher großer Beliebtheit. Nach der Finanzkrise 2008 änderte sich jedoch vieles und zahlreiche Schiffsfonds gerieten in die Insolvenz. Anleger erlitten dabei erhebliche finanzielle Verluste. Das Kapitel gescheiterte Kapitalanlage können sie aber noch nicht schließen, da Insolvenzverwalter mit der Rückforderung erhaltener Ausschüttungen auf die Anleger zukommen könnten.

Wie die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte erklärt, können sich die Anleger oftmals gegen Rückforderungen der Insolvenzverwalter wehren, da es an der rechtlichen Grundlage für die Ansprüche fehlt.

Zwar führte die Insolvenz der Fondsgesellschaft in vielen Fällen zum Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und der Insolvenzverwalter kann bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückfordern. Dies gilt aber nur, wenn die Ausschüttungen gewinnunabhängig erfolgt sind und die Insolvenzmasse ohne die Rückzahlung nicht ausreicht, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Zudem sind bei der Rückforderung von Ausschüttungen die Verjährungsfristen zu beachten. Der Lauf der Verjährungsfrist kann schon ab dem Zeitpunkt beginnen, zu dem die Illiquidität festgestellt wurde, also auch schon vor Eintritt der Insolvenz der Fondsgesellschaft.

Fordert die Fondsgesellschaft die Anleger zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen auf, ist dies nur möglich, wenn im Gesellschaftsvertrag eindeutig und auch für den Laien verständlich formuliert ist, dass es sich bei den Ausschüttungen nur um Darlehen handelt, die ggf. zurückgefordert werden können.

Nachdem Schiffsfonds aufgrund der zahlreichen Insolvenzen für private Anleger lange als verbrannte Anlageform galten, erlebten sie in der jüngeren Vergangenheit eine Art Renaissance. Globale wirtschaftliche und politische Entwicklungen z.B. durch den Ukraine-Krieg, können aber auch wieder zu Problemen bei Schiffsfonds führen.

Weitere Risiken bei Schiffsfonds sind z.B. die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere das Totalverlustrisiko der Anleger. Wurden sie über die bestehenden Risiken in den Beratungsgesprächen nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.

Im Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
+49 221 9999220
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: