Aufgeweckte reisen nachts

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Die ARAG Experten über Zugreisen in der Nacht

Aufgeweckte reisen nachts

Mit dem „Nachtzug nach Lissabon“ – betitelte Pascal Mercier seinen Roman. Dabei ist das Reisen mit dem Schienenexpress kein romantisch verklärtes Nischenprodukt. Vielmehr erleben Nachtzüge vor allem im Hinblick auf Nachhaltigkeit derzeit eine Renaissance. Darüber hinaus ist es durchaus praktisch, durch die Nacht zu reisen und am nächsten Morgen ausgeruht am gewünschten Ziel dem Zug zu entsteigen. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Vom Meer bis in die Berge
Zwar ist die Deutsche Bahn wieder ins Nachtzug-Geschäft eingestiegen, aber ihre Schlaf- und Liegewagen bleiben weiterhin auf dem Abstellgleis. Reisewillige können jedoch auf das Angebot der Nachbarländer mit Stopps in Deutschland zurückgreifen – nirgendwo auf der Welt ist das Schienennetz dichter als in Europa. So gibt es neben den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) zum Beispiel noch die Intercites de Nuit der Societe Nationale des Chemins de fer Franais (SNCF) in Frankreich und den Berlin-Night-Express nach Schweden. Eine gute Übersicht der Strecken findet sich bei den Anbietern wie ÖBB, SNCF selbst, aber auch bei Omio und der Deutschen Bahn. Hunde und Katzen dürfen auch mitfahren, wenn ein Abteil zur alleinigen Benutzung reserviert wird. Die ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass für Hunde zusätzlich eine Zugfahrtkarte erworben werden muss. Beispielsweise kostet ein Hunde-Ticket im ÖBB Nightjet 29 Euro.

Auch im Nachtzug: Budget bestimmt den Komfort
Die Kosten für Zugtickets liegen je nach Anbieter und Strecke zwischen 20 und 200 Euro und sind auch abhängig vom gewünschten Komfort und ob man sich das Abteil mit anderen Reisenden teilen oder es lieber für sich beziehungsweise seine Familie allein haben möchte. Laut der ARAG Experten sind bei den Anbietern drei Buchungsklassen üblich: Sitzwagenabteile für sechs Personen sind dabei am günstigsten. Couchette bzw. Liegewagen bieten dagegen schon einen besseren Komfort, weil sich die Sitze in ein Bett umklappen lassen. In der Regel „bewohnen“ vier bis sechs Personen ein Abteil. Sowohl bei Sitz- als auch Liegewagenabteilen werden dabei Waschräume und Toiletten mit anderen Mitreisenden geteilt. Die dritte Buchungsklasse sind sogenannte Schlafwagen. Sie bieten mit vollwertigen Betten und eigener Waschgelegenheit für bis zu vier Personen den größten Komfort. Neben Privatabteilen sind auch Rollstuhl-, separate Frauen- und Familienabteile buchbar. Wer einen längeren Trip durch mehrere Länder plant, dem raten die ARAG Experten zum Kauf eines Interrail-Tickets, mit dem man – auch nachts – mit allen Zügen durch 33 Länder reisen kann. Ob einmalige Reise oder Interrail, die ARAG Experten empfehlen bei jeder Reise mit dem Nachtzug immer vorab zu buchen.

Sicherheit
Zug bleibt Zug, so sind auch Nachtzüge an sich erst einmal ein sehr sicheres Fortbewegungsmittel. Zumal das Sicherheitspersonal der Streckenanbieter den Zug sichtet und Polizisten regelmäßig durch die Nachtzüge patrouillieren. Dennoch weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Reisende aufmerksam sein sollten und ihre Wertsachen mit Vorkehrungen schützen können und auch sollten. Das gilt schon für den Start am Bahnhof. „Freundliche“ Kofferträger könnten auch dreiste Diebe sein. Im Zug kann man sein Gepäck beispielsweise ganz einfach mit einem Fahrradschloss an der Ablagefläche festketten. Damit man auch in der Nacht die Fahrt sicher und ohne Angst vor Diebstahl genießen kann, empfehlen die ARAG Experten Geld, Kreditkarten und Pässe sicher zu verstauen oder noch besser in einem Brustbeutel immer eng am Körper zu tragen und, falls möglich, Liege- als auch Schlafwagen immer abzuschließen.

Nachtzug – Gut zu wissen
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Nachtfahrten grundsätzlich länger dauern. Einerseits haben nämlich Güterzüge nachts auf vielen Strecken Vorrang, andererseits ist die verlängerte Fahrdauer sogar gewollt, damit Reisende nicht mitten in der Nacht am Zielbahnhof ankommen. Die ARAG Experten empfehlen den Handgepäckskoffer so zu packen, dass alle notwendigen Dinge für die Übernachtung (Zahnbürste, etc.) griffbereit sind. Geräuschempfindlichen Menschen raten sie zudem zu Ohrstöpseln. Unbegründet ist allerdings die Sorge, deshalb den Halt zu verschlafen: Zugbegleiter wecken Reisende normalerweise eine Stunde vor Ankunft und bringen auf Wunsch auch noch das Frühstück. Ob zusätzlich ein Speisewagen vorhanden ist, sollte vor Reiseantritt beim Anbieter erfragt werden. Und auch wenn das Frühstück mitgebucht wurde, lohnt es sich immer, selbst ausreichend Verpflegung einzupacken. Auch auf Mobilität vor Ort muss bei einer Reise mit dem Zug nicht verzichtet werden: Autos, Motorräder und Fahrräder werden auf einigen Nachtzugstrecken mittransportiert. Die ARAG Experten raten außerdem Tickets frühzeitig zu reservieren, da die Kosten steigen, je näher das Reisedatum rückt.

Rechtliches rund um den (Nacht)zug
Wer mit der Bahn unterwegs ist, steht nicht rechtlos da, wenn sich die geplante Ankunft verspätet. Das gilt auch für Nachtzüge. Geregelt sind die Ansprüche in der EU-Fahrgastrechte-Verordnung, die seit 2009 in Kraft ist. Verzögert sich die Ankunft am Zielort um mindestens 60 Minuten, haben Fahrgäste danach ein Anrecht auf eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt. Bei zwei Stunden Verspätung und mehr sind es 50 Prozent. Wurde eine Hin- und Rückfahrkarte gekauft, berechnet sich die Entschädigung auf Basis der Hälfte des insgesamt bezahlten Fahrpreises. Die Regelung gilt laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) auch für den Fall, dass die Verspätung auf höherer Gewalt beruht (Az.: C-509/11). Das ändert sich allerdings am 7. Juni 2023: Dann tritt die Neufassung der EU-Fahrgastrechte-Verordnung in Kraft, nach der bei nachweislich höherer Gewalt keine Entschädigung mehr gezahlt werden muss. Bei mehr als einer Stunde Verspätung müssen den Fahrgästen zudem Betreuungsleistungen in Form von Verpflegung und Telefonaten angeboten werden. Wird aufgrund einer solchen Verspätung eine Übernachtung nötig, erhält der gestrandete Reisende auch die Kosten einer angemessenen Hotelunterkunft erstattet. Zeichnet sich bereits vor der Abfahrt eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, können Reisende auch auf die Fahrt verzichten und sich den Ticketpreis erstatten lassen. Alternativ können sie die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt durchführen. Da der Fahrgast die Verspätung des Zuges nachweisen muss, raten ARAG Experten, sich von der Eisenbahngesellschaft eine Bescheinigung über die Verspätung ausstellen zu lassen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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