Über 2 Millionen Euro Anlegergelder in Schweizer Unternehmung gesteckt – Was bedeutet der Konkurs der Beteiligungsfirma AMVAC AG für die Anleger?
Jetzt ist es amtlich: Mit Entscheid vom 22.02.2016, 14:00 Uhr hat der Einzelrichter des Schweizer Kantonsgerichtes Zug über die AMVAC AG den Konkurs eröffnet. Die Gesellschaft gilt damit nach Schweizer Recht als aufgelöst. Die AMVAC AG war ein Schwergewicht in den Beteiligungsportfolios der vier deutschen Graumarktgesellschaften “ Venture Plus GmbH & Co. KG “ 1 bis 4. Die Gesellschaften hatten teilweise über 2 Millionen Euro an Anlegergeldern in die Schweizer Unternehmung gesteckt und ihre Beteiligungen im Jahre 2013 noch erhöht. „Die Auswirkungen auch dieses Wertverlustes der Kapitalanlagen für die deutschen Anleger lässt sich noch nicht abschätzen“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl von V + Anlegern vertritt.
Anleger glaubten an gute Investition im medizinischen Forschungsbereich
„Das ist ein schwerer Schlag für die Kommanditisten der V + – Gesellschaften. In einigen Fonds machte die Beteiligung an der AMVAC AG zum Ende 2013 mehr als 10 Prozent des Portfolios aus. Viele Anleger hatten gehofft, gerade durch eine Investition im medizinischen Forschungsbereich die Menschheit voran zu bringen und mit ihrem Geld etwas Sinnvolles zu tun. Nun muss leider festgestellt werden, dass auch hier offensichtlich Geld im großen Umfang verbrannt wurde. Ob und wie die V+-Gesellschaften die bisher aufgelaufenen Verluste kompensieren können, bleibt vor dem Hintergrund dieser Insolvenz vollkommen offen“, meint der Berliner Jurist.
Der Anwalt weist daraufhin, dass eine Vielzahl seiner Mandanten berichten, die Kapitalanlage in besonderem Glauben an Ihrer Sicherheit erworben zu haben. So sollen die eingesetzten Vertriebsunternehmen dazu gedrängt haben, bestehende Altersvorsorgemaßnahmen wie Lebensversicherungen oder Bausparverträge aufzulösen, um in die angeblich sicheren und besser rentierlichen Beteiligungen des Landshuter Venture-Capital -Unternehmens zu investieren. Dabei zählt eine Beteiligung im Venture Capital zu den riskantesten Beteiligungssegmenten, überhaupt, wie sich aus der aktuellen Insolvenz der AMVAG AG belegen lässt. Für sicherheitsorientierte Anleger eignete sich daher das Investment überhaupt nicht.
Wette auf ein langes Leben: lange Laufzeiten, nicht als Altersvorsorge geeignet
„Zu allem Überfluss haben sich bei uns auch Mandanten gemeldet, die schon aufgrund ihres Lebensalters nicht als geeignete Anleger angesehen werden können. Die V +-Beteiligungen weisen eine ungewöhnlich lange Laufzeit von teilweise über 25 Jahren auf, was eine Investition nach dem 50. Lebensjahr als schlichte Wette auf ein langes Leben darstellt. Das Anleger vor Ablauf der Beteiligungen nicht ordentlich kündigen können oder sonst wie aus der Beteiligung aussteigen, ist den meisten gar nicht bewusst“, erklärt der Jurist.
Röhlke Rechtsanwälte empfehlen allen Anlegern, kompetenten anwaltlichen Rat aufzusuchen, um individuelle Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ansprüchen prüfen zu lassen. Für weitere Informationen und eine Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 zur Verfügung.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
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