Wölbern Invest Holland 72: Schadensersatzansprüche der Anleger
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Die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Holland 72 hat für die Anleger hohe Verluste gebracht. Geschädigte Anleger können ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der vom Emissionshaus Wölbern Invest im Jahr 2012 aufgelegte geschlossene Immobilienfonds Holland 72 investierte in ein Bürogebäude in Rotterdam. Wie „fonds professionell“ online berichtet, ist der Verkauf der Fondsimmobilie nun abgeschlossen. Allerdings erhalten die Anleger demnach nur etwa zehn Prozent ihres eingesetzten Kapitals zurück.
Um nicht auf diesen hohen Verlusten sitzen zu bleiben, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre rechtlichen Möglichkeiten und insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen kann.
Der Immobilienmarkt in den Niederlanden erweist sich schon seit längerer Zeit als schwierig. Dennoch wurden in den Anlageberatungsgesprächen Investitionen in geschlossene Immobilienfonds wie den Wölbern Holland 72 häufig als sichere und rentable Kapitalanlage angepriesen. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört es allerdings, nicht nur auf die Vorzüge, sondern auch die Risiken der Geldanlage ausführlich hinzuweisen. Zu diesen Risiken zählen etwa Schwankungen auf den Immobilienmärkten, sinkende Mieteinnahmen oder erhöhter Sanierungsbedarf. Da die Anleger in der Regel mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen erwerben, tragen sie auch das Risiko des Totalverlusts ihrer Einlage. Allerdings wurden in den Beratungsgesprächen diese Risiken erfahrungsgemäß häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Stattdessen wurden Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds auch als sichere Altersvorsorge dargestellt. Eine derartige fehlerhafte Anlageberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Darüber hinaus hätte die vermittelnde Bank auch ihre Rückvergütungen offenlegen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Anleger über diese sog. Kick-Backs aufgeklärt werden, damit er die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen, ehe er sich für oder gegen eine Beteiligung entscheidet. Wurden die Risiken oder die Kick-Backs verschwiegen, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
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