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ARAG Experten über geförderte Bildung für Jung und Alt

Bildung für jeden

Bereits seit den 70ern haben Arbeitnehmer Recht auf Bildungsurlaub. Aber nicht nur das: Mittlerweile ist der Strauß an Förder-Maßnahmen groß und bunt geworden und bietet Menschen die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und ihre bisherigen Kenntnisse und damit ihre beruflichen Aussichten zu verbessern. Wer wann und wie Anspruch auf die verschiedenen Unterstützungsangebote hat, erklären die ARAG Experten anlässlich des Internationalen Tages der Bildung am 24. Januar 2023.

Der Bildungsgutschein für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
In Deutschland hat jeder ein Recht auf Bildung und Förderung. Deshalb wurde im Jahr 2011 von der Bundesregierung das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Ein Teil dieser staatlichen Förderung ist der sogenannte Bildungsgutschein, der es jungen Menschen trotz finanzieller Einschränkungen unter anderem ermöglichen soll, Lernförderung und einen Zuschuss zum Schulmaterial zu erhalten oder an Freizeitprogrammen teilzunehmen – beispielsweise durch die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Für Bildungsgutschein-Berechtigte übernimmt bzw. bezuschusst der Staat die Kosten für eine Mitgliedschaft im Sport-, Kultur- oder Freizeitverein.

Nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf einen Bildungsgutschein, sobald sie oder ihre Eltern zum Zeitpunkt der Antragstellung Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, einen Anspruch auf Kinderzuschlag oder Wohngeld haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass es Leistungen zur Teilhabe bei Sport, Kultur und Freizeiten nur bis zum 18. Geburtstag gibt.

Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit
Ob arbeitslos, arbeitssuchend oder berufstätig – wer seine Fähigkeiten und Kenntnisse verbessert, verbessert seine beruflichen Vermittlungschancen, kann eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachholen. Für diese Zwecke vergibt die Agentur für Arbeit Bildungsgutscheine, mit denen die Weiterbildungskosten übernommen werden. Laut ARAG Experten wird unter Umständen auch die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes während der Weiterbildung über den Gutschein abgedeckt. Welche Maßnahmen über den Bildungsgutschein geregelt werden, hat die Arbeitsagentur auf ihrer Seite Kursnet aufgelistet. Der Bildungsträger kann bei diesem Angebot selbst ausgesucht werden.

Übrigens: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bestimmte Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung während der geförderten Weiterbildung von der Arbeitsagentur übernommen werden.

Gutscheinprogramme der Bundesländer
Bildungsschecks, Quali-Schecks, Weiterbildungsboni – einige Bundesländer bieten eigene Förderangebote an. In der Regel werden damit berufliche Weiterbildungen mit und ohne Abschluss oder auch berufsbegleitende Studiengänge gefördert. So übernimmt beispielsweise Nordrhein-Westfalen mit dem Bildungsscheck die Hälfte der Seminarkosten für berufliche Weiterbildungen bis maximal 500 Euro. Voraussetzung für dieses Angebot ist ein Wohnsitz in NRW und ein Jahreseinkommen bis 40.000 Euro pro Jahr (bzw. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Laut ARAG Experten darf der Bildungsscheck einmal jährlich in Anspruch genommen werden.

Einen Überblick über die diversen Gutscheinprogramme der Bundesländer bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf seiner Internetseite.

Berufliche Weiterbildung während Kurzarbeit
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Weiterbildung auch dann staatlich gefördert werden kann, wenn sich Arbeitnehmer zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Juli 2023 in Kurzarbeit befinden. Ob und wie der Staat bezuschusst, zeigt der digitale Weiterbildungslotse des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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40472 Düsseldorf
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Jennifer.Kallweit@ARAG.de
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Claudia Wenski
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