18.März 2016. Der Rundfunkbeitrag muss auch von demjenigen bezahlt werden, der kein Fernsehgerät besitzt. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) heute letztinstanzlich. Rechtsanwalt Sascha Giller von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte ( www.pwb-law.com ), der mehrere Kläger vertritt, will deshalb die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde prüfen.
Mehrere Privatleute hatten gegen die vor gut drei Jahren eingeführte Rundfunkabgabe geklagt. Seit 2013 muss jeder diese Abgabe bezahlen, der Inhaber oder Mieter einer Wohnung ist. Eine Möglichkeit der Abmeldung oder Gebührenbefreiung ist seit dem nicht mehr möglich.
Rechtsanwalt Sascha Giller unterstrich noch einmal seine Aussage, die auch in der ARD Tagesschau am 16. März 2016 zu sehen war: „Unsere Kläger sahen in dieser pauschal erhobenen Abgabe eine versteckte Steuer für die die Bundesländer jedoch keine Kompetenz hätten.“ Die Richter urteilten heute, dass die Abgabe mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Prozessgegner hatten argumentiert, dass heute alle Haushalte ein TV-fähiges Gerät hätten. Dazu gehören auch mobile Geräte wie Smartphones oder Laptops.
Für die Kläger bleibt nun noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde. „Sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegt, werden wir die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde umgehend und intensiv prüfen“, sagt Rechtsanwalt Giller. Das Ende der juristischen Fahnenstange für seine Mandanten sei noch nicht erreicht.
Im Juni und im Herbst wird sich das BVerwG erneut mit der Rundfunkabgabe befassen müssen. Dabei geht es unter anderem um den Rundfunkbeitrag in gewerblichen Betrieben.
Ein aktuelles Videostatement von Rechtsanwalt Sascha Giller finden Sie unter: www.pwb-law.com oder unter https://www.youtube.com/channel/UCDJ-Z6n1a_48Sejj0cM91Ug
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