Oster-Shopping: An diesen Tagen geht was

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ARAG Experte Tobias Klingelhöfer informiert über Öffnungszeiten zu Ostern

Oster-Shopping: An diesen Tagen geht was

Einige Osterfeiertage sind gesetzliche Feiertage, an denen Geschäfte generell geschlossen bleiben. Doch an welchen Ostertagen gilt welche Regelung? Und welche Ausnahmen gibt es? ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, wann Einkäufe zu Ostern möglich sind und was für Arbeitnehmer an den Feiertagen gilt.

An welchen Ostertagen dürfen Geschäfte öffnen und wann bleiben die Türen zu?
Tobias Klingelhöfer: An Ostern gilt das gleiche wie an anderen gesetzlichen Feiertagen, beispielsweise am Tag der Arbeit am 1. Mai oder an Christi Himmelfahrt am 18. Mai: Die Läden bleiben geschlossen. Das gilt bundeseinheitlich für den Karfreitag und Ostermontag. Zudem ist der Karfreitag ein gesetzlicher “stiller Feiertag”. An ihm dürfen bestimmte Märkte sowie Musik- und Tanzveranstaltungen nicht stattfinden. Gründonnerstag und Ostersamstag kann man aber ganz normal einkaufen und feiern gehen, da dies keine gesetzlichen Feiertage sind.

Das heißt, ich kann an den gesetzlichen Osterfeiertagen nicht einmal Brötchen kaufen?
Tobias Klingelhöfer: Wie immer und überall gibt es natürlich auch hier Ausnahmen. In vielen größeren Städten gibt es beispielweise an Bahnhöfen Supermärkte, die 365 Tage im Jahr fast rund um die Uhr geöffnet haben. Ähnlich sieht es mit Tankstellen oder Verkaufsstellen an einigen Flughäfen aus – die sind oft das ganze Jahr über auf. Allerdings dürfen an Feiertagen an Flughäfen oft nur bestimmte Artikel verkauft werden, z. B. Reisebedarf, touristische Artikel oder Waren des täglichen Gebrauchs.

Und auf frische Brötchen muss man auch nicht verzichten. Je nach Bundesland dürfen Bäckereien an Karfreitag und Ostermontag für einige Stunden öffnen. Das gleiche gilt für Blumengeschäfte. Aber wie gesagt, es wird unterschiedlich gehandhabt. In manchen Ländern gibt es eine Besonderheit, wenn mehrere Feiertage aufeinander folgen. Dann dürfen dort die Bäckereien Ostersonntag geöffnet haben, Ostermontag aber nicht. Letztendlich entscheidet aber der jeweilige Betrieb, ob er an den Feiertagen öffnet oder nicht. Daher empfehle ich, vor den Feiertagen einen Blick auf die Öffnungszeiten seines Lieblingsbäckers zu werfen.

Wie sieht es denn auf der anderen Seite des Verkaufstresens aus? Dürfen bzw. müssen Arbeitnehmer an den Osterfeiertagen arbeiten?
Tobias Klingelhöfer: Nach dem Arbeitszeitgesetz gilt an gesetzlichen Feiertagen ein allgemeines Beschäftigungsverbot. Es gibt allerdings Berufsgruppen, die auch an gesetzlichen Feiertagen verpflichtet sind zu arbeiten. Dazu gehören z. B. Beschäftigte bei Not- oder Rettungsdiensten, im Hotel- und Gaststättengewerbe oder auch bei Energieversorgern und bei der Presse. Allerdings sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vor, dass Jugendliche unter 18 Jahre am ersten Osterfeiertag nicht arbeiten dürfen. Selbst dann nicht, wenn sie zu einer der Berufsgruppen gehören, die auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen.

Gibt es denn zumindest mehr Lohn, wenn die Eiersuche schon ausfällt?
Tobias Klingelhöfer: Einen Anspruch auf mehr Lohn gibt es leider nicht. Aber in vielen Arbeitsverträgen gibt es entsprechende Vereinbarungen, dass Zuschläge möglich sind. Und wo es Zuschläge gibt, lohnt es sich auch steuerlich für die Arbeitnehmer. Denn bis zu 125 Prozent des Grundlohns von maximal 50 Euro bleiben unversteuert. Aber aufgepasst: Hier muss man unterscheiden zwischen Sonntags- und Feiertagszuschlägen, die unterschiedlich ausfallen können. Ostermontag gäbe es demnach einen Feiertagszuschlag, Ostersonntag hingegen nur einen Sonntagszuschlag, weil er – außer in Brandenburg übrigens – eben kein gesetzlicher Feiertag ist. Aber egal, ob Karfreitag, Ostersonntag oder Ostermontag – wer an einem dieser Tage arbeiten muss, dem steht ein Ersatzruhetag zu.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

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