„Der Vogel ist befreit“, twitterte Elon Musk vollmundig vor wenigen Monaten. Ende Oktober 2022 übernahm der Tech-Milliardär (51) den Kurznachrichtendienst, chaotische Wochen folgten, nun gibt es aktuell sogar eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Elon Musk persönlich, Aktenzeichen: 253 UJs 1012/23, wegen Zahlungen, welche Twitter von Twitter-Nutzern über deren Kreditkarten abbucht, wohlgemerkt für verifizierte Twitter-Accounts, welche jedoch ohne Angabe von Gründen gesperrt wurden.
Es ist überdies nicht das erste Mal, dass es Ermittlungen gegen Elon Musk gibt, aktuell läuft ebenfalls ein Prozess zu einer Anlegerklage, gegen Tesla-Chef Elon Musk. In dem Verfahren geht es um Musks Tweets von August 2018 mit der überstürzten Ankündigung, er wolle die Elektroauto-Firma von der Börse nehmen und habe die Finanzierung dafür gesichert. Später stellte sich heraus, dass es keine festen Zusagen von Investoren gab.
„Elon Musk hat gelogen“, sagte ein Anwalt der Kläger. Diese Lügen hätten gewöhnliche Anleger wie seine Mandanten Millionen gekostet, argumentierte er. Es sei unbestreitbar, dass die Finanzierung in Wirklichkeit nicht gesichert gewesen sei. Und nur Musks Tweets hätten die Kursschwankungen ausgelöst, durch die Anleger Geld verloren hätten.
Wer ohne Genehmigung baut und gegen Umweltauflagen verstößt, dem sollten doch eigentlich harte Strafen drohen. Doch nicht so bei Multimilliardär Elon Musk (51). Die gigantische Elektroautofabrik des Tesla-Chefs in Grünheide (Brandenburg, Bundesrepublik Deutschland) hat seit 2020 sechsmal gegen Bau- und Umweltrecht verstoßen.
Auch ist der E-Auto-Hersteller Tesla von Elon Musk ist ins Visier deutscher Datenschutzbehörden geraten. Vertrauliche Daten von mehr als 100 000 Mitarbeitern, unter anderem auch aus Brandenburg (Bundesrepublik Deutschland), waren innerhalb der Firma verfügbar.
Dass bei Twitter ohnehin nicht immer alles rund läuft, konnten Nutzer jüngst feststellen, denn bei Twitter erklärte Ron DeSantis neben Elon Musk seine US-Präsidentschaftskandidatur, zumindest versucht er es – dann verrauchte bei Twitter die Technik.
Zusätzlich ist aktuell anzumerken, dass Twitter wie viele andere Online-Plattformen den freiwilligen EU-Verhaltenskodex gegen Desinformation unterzeichnet hat, nun will Twitter jedoch nach aktuellen Informationen aus der EU-Kommission aus dem EU-Abkommen zur Bekämpfung von Desinformation im Internet austreten. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton sagte dazu klar und deutlich: „Verpflichtungen bleiben. Twitter kann weglaufen, aber sie können sich nicht verstecken“.
Sperrungen von Nutzerkonten sind bei Twitter an der Tagesordnung, dass man dann jedoch fortlaufend von den Nutzern Geld von deren Kreditkarten abbucht, macht die Sache brisant und beschäftigt aktuell die Staatsanwaltschaft in Berlin (Bundesrepublik Deutschland), wobei die Frage ohnehin im Raum steht, wie viel Macht darf einem Medium wie Twitter überhaupt zugestehen und wann sollten Regulierungsbehörden zum Schutz von Twitter-Nutzern eingreifen?
Wir werden den Fall weiterhin genau verfolgen und über weitere Entwicklungen berichten, sobald neue Informationen verfügbar sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Strafanzeige gegen Elon Musk und Twitter entwickeln wird und welche Konsequenzen daraus resultieren könnten.
Sachlich sei darauf hier hingewiesen, dass gemäß Artikel 48 der Charta über die Grundrechte in der Europäischen Union, für Angeklagte und Beschuldigte, die Unschuldsvermutung gilt, was auch im Falle der Strafanzeige gegen Elon Musk, wegen des „Verdacht des Betruges zum Nachteil von Twitter-Nutzern“ zu gelten hat.
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