Corona-Testzentren werden zunehmend auf Abrechnungsfehler hin kontrolliert
Im Zuge der Corona-Pandemie unterstützte der Staat die privat betriebenen Corona-Testzentren massiv und unbürokratisch auch hinsichtlich der Abrechnungen. Zahlreiche Betreiber dieser Corona-Testzentren stehen seitdem unter Verdacht, bei der Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung mehr Schnelltests angegeben und damit abgerechnet zu haben, als tatsächlich durchgeführt wurden. Es besteht daher vielfach auch der Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs gemäß § 263 Abs. 3 Nr. 3 StGB. Aufgrund der Aufbewahrungspflicht hinsichtlich relevanter Daten bis Ende 2024 ist mit umfassenden nachträglichen Kontrollen der Corona-Testzentren in den folgenden Monaten und damit mit einer Vielzahl weiterer Ermittlungsverfahren zu rechnen. Rechtsanwalt Mario Dujmovic berät und verteidigt bundesweit Beschuldigte in solchen Ermittlungs- und Strafverfahren.
Ein Anfangsverdacht gegen den Betreiber ist ausreichend, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit den Corona-Testzentren wird unmittelbar gegen den Betreiber, oder, sofern eine juristische Person wie eine GmbH die Testzentren betrieb, gegen den Geschäftsführer als Beschuldigter geführt.
Wurden bereits Ermittlungsverfahren oder gar ein Strafverfahren eingeleitet gilt es, sich kompetent beraten und verteidigen zu lassen. Rechtsanwalt Mario Dujmovic verteidigt als Fachanwalt für Strafrecht bundesweit Beschuldigte in Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Vorwürfe des Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb von Corona-Testzentren.
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Rechtsanwalt Mario Dujmovic
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Rechtsanwalt Mario Dujmovic ist Fachanwalt für Strafrecht und als Strafverteidiger sowohl regional, als auch überregional und bundesweit gegenüber allen Gerichten und Staatsanwaltschaften ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig.
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