Der Karow-Fall wird neu aufgerollt
(NL/3571102726) Millionenforderung gegen die Mainzer Volksbank eG.
Der Karow-Fall wird neu aufgerollt
Vor dem Landgericht Mainz wird der Bankenskandal der Raiffeisen-Volksbank Mainz eG aus 2002 weiter aufgearbeitet. Nach Mitteilung der Allgemeinen Zeitung Mainz vom 15.09.2010 und der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17.09.2010 wurden die beiden ehemaligen Vorstände Christian Bing und Karl-Heinz Schölles sowie der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Norbert Rathgeber von der 10. Strafkammer des Landgerichts Koblenz – AZ: 250 Js 27136/02 – wegen schwerer Untreue, Täuschung der Bilanzprüfer, Veruntreuung von Geldern etc. verurteilt. Die in 2010 verhängten Haftstrafen von sechs Monaten und bis einem Jahr wurden zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem wurden Geldstrafen in Höhe von EUR 3.000,– bis EUR 15.000,– verhängt.
Einer der Großkunden der Raiffeisen-Volksbank Mainz eG war die Karow-Mediengruppe, der am 08.APR 2002 alle Kredite fristlos gekündigt wurden. Durch Urteile des zuständigen Landgerichts, Oberlandesgerichts und schließlich des Bundesgerichtshofes – AZ: XI ZR 361/06 – wurde festgestellt, dass die Kündigung aller Kredite durch die Raiffeisen-Volksbank Mainz eG. in 2002 rechtswidrig war.
Die Mainzer Volksbank eG als Rechtsnachfolgerin der inzwischen abgewickelten Raiffeisen-Volksbank Mainz eG. hat der Karow-Gruppe den entstandenen Schaden zu ersetzen. Wie bekannt wurde, soll es sich um Forderungen in Millionen-Höhe handeln.
Der Schadenersatzprozess mit dem Aktenzeichen 6O 185/14 beginnt am 19. APR 2016 um 12.30 Uhr im Landgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, Gebäude A.
Gitta Schweitzer
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