Renten-Tipp: Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

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Mit einem Kombi-Rentenantrag schon 2023 in Rente gehen, kann sich für langjährig Versicherte lohnen.

Kurios: Mehr Rente bei früherem Rentenbeginn. 

Die meisten angehenden Rentnerinnen und Rentner haben die Wahl, wann sie in Rente gehen. Sofern der 63. Geburtstag gefeiert ist und mindestens 35 Beitragsjahre oder andere rentenrechtliche Zeiten vorliegen, können sie in Rente gehen, wenn sie bereit sind, Abschläge in Kauf zu nehmen. Seit diesem Jahr dürfen Altersrentner im Vorruhestand zudem unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. 

Der Rentenabschlag beträgt 0,3 Prozentpunkte für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts. Normalerweise gilt daher: Wer den Rentenbeginn um einen Monat vorzieht, bekommt zwar eine Monatsrente mehr. Dafür sind lebenslänglich alle Zahlungen um 0,3 Prozentpunkte geringer. Auch eine sich anschließende Hinterbliebenenrente würde entsprechend niedriger ausfallen. 

Je älter man wird, desto weniger lohnt normalerweise der frühzeitige Rentenbezug. Nach 24 bis 28 Jahren macht man durch die Abschläge finanziell ein schlechteres Geschäft. Mit den aktuell modellierten Rentensteigerungen ist das schon nach 19 bis 22 Jahren der Fall. 

Der Tipp: Teilrente im Dezember 2023 und volle Rente ab Januar 2024

Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater, weist auf eine Überraschung hin: „Zur Jahreswende wird dieser Zusammenhang einmalig außer Kraft gesetzt. Wer zum Januar 2024 den Rentenstart plant, und mit zusätzlichen 0,3 % Abschlag auch schon ab Dezember 2023 erstmals Rente beziehen könnte, sollte das in den allermeisten Fällen mit kombiniertem Rentenantrag tun.“ Das bedeutet: Antrag auf Rente für langjährig Versicherte zum 01.12.2023 mit einer 10 %-Teilrente in Kombination mit 100 % Vollrente zum 01.01.2024.

Wenn die Rente schon in 2023 beginnt, bekommt man für 2022 mehr Rentenpunkte gutgeschrieben. Ursächlich ist die Formel für die Berechnung der Rente. 

Wer erst 2024 in Rente geht, bekommt als Durchschnittsverdiener etwa 30 Euro weniger Rente im Jahr. 

Höchstbeitragszahler bekommen anfänglich rund 60 Euro weniger Rente. Die Schlechterstellung erhöht sich jedes Jahr mit der Rentenerhöhung. 

„Nimmt man alle relevanten Berechnungsaspekte zusammen, summiert sich der Vorteil des Rentenbeginns im Dezember unterm Strich auf etwa 1.000 Euro für Durchschnittsverdienende und 2.000 Euro für Höherverdienende“, erklärt Neumann.

Für die Entscheidung der angehenden Ruheständler vermutlich relevanter: Der Kombi-Rentenantrag mit 10 % Teilrente zum Dezember 2023 und 100 % Vollrente zum Januar 2024 ist finanziell dem normalen Rentenstart mit 100% Rente zum 01.01.2024 immer überlegen, egal wie alt man wird. Dafür sorgt nicht nur die um wenige Euro höhere Rente, sondern auch der „Bonus“ der zusätzlichen einmaligen Rentenzahlung im Dezember 2023 in Höhe von rund 10%. Der Vorteil des Kombi-Rentenantrags zur Jahreswende ist umso größer, je höher der beitragspflichtige Verdienst in 2022 war. 

Kombi-Rentenantrag auch in anderen Konstellationen von Vorteil

Thomas Neumann zeigt weitere Möglichkeiten auf: „Wenn Sie Anrecht auf betriebliche Altersvorsorge haben, ist deren Auszahlungsbeginn mitunter mit dem Eintritt in die gesetzliche Vollrente verknüpft. Da sollten Sie einen Blick darauf haben. Ggf. lohne es sich dadurch die Rente ab Dezember 2023 schon im Umfang von 100 %.“

„Auch wenn man erst im Laufe des Jahres 2024 in Rente gehen möchte, kann sich ein Kombiantrag noch lohnen“, so Neumann. 

Über die Homepage www.rentenberater.de finden Ratsuchende dazu einen unabhängigen Rentenexperten in der Nähe.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bundesverband der Rentenberater e.V.
Herr Thomas Neumann
Kaiserdamm 97
14057 Berlin
Deutschland

fon ..: 030 62725 502
fax ..: 030 62725 503
web ..: https://www.rentenberater.de
email : info@renteberater.de

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.

Pressekontakt:

Bundesverband der Rentenberater e.V.
Herr Stephan Buchheim
Kaiserdamm 97
14057 Berlin

fon ..: Telefon: 030 62725 502
email : presse@rentenberater.de

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Author: PM-Ersteller

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