Selbsthilfeinitiative: „Die Selbstständigkeit muss hierfür erheblich eingeschränkt sein!“
Betroffene einer neurologischen Erkrankung wie Parkinson, Dystonie oder Epilepsie sind in ihrer Teilhabe am Alltag oftmals durch Mobilitätseinschränkungen, Bettlägerigkeit, Erschöpfung, Krampfanfälle, Spasmen, Bewusstseinsstörungen, Schmerzen, psychische Deprimiertheit und kognitive Defizite beeinträchtigt. Neben Pflegeleistungen kommen zur Bewältigung von Aufgaben auch viele Unterstützungsmöglichkeiten der Eingliederungshilfe in Betracht, beispielsweise eine Persönliche Assistenz. Hierauf macht die bundesweit tätige Selbsthilfeinitiative zu Muskel- und Nervenerkrankungen aufmerksam. Wie aktuell deren Leiter, Dennis Riehle (Konstanz), in einer Aussendung mitteilt, müssen für die Gewährung der Leistungen des Integrationsamtes mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: „Es muss eine wesentliche Behinderung vorliegen, die zu einer erheblichen Reduzierung der Selbstständigkeit in der Lebensführung führt und deshalb eine Bereitstellung eines individuellen Begleiters notwendig macht. Auch wenn diese Definition in den derzeitigen Gesetzen nur unzureichend formuliert ist, kann man sicherlich davon ausgehen, dass bei Vorliegen eines Pflegegrades 2 die Bedingung grundsätzlich erfüllt sein kann. Ähnlich sieht es aus, wenn mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 anerkannt wurde und dieser insbesondere auf Grundlage einer verminderten Fähigkeit zur sozialen Partizipation fußt“, so der Sozialberater vom Bodensee. Die Assistenzleistung kann sich verschieden gestalten und wird auf den jeweiligen Bedarf angepasst: „Ziel ist es hierbei nämlich ausdrücklich, nur dort zu fördern, wo es auch wirklich notwendig ist“, so Riehle mit Blick auf den Sinn der Eingliederungshilfe.
„Eine Bevormundung oder Einschränkung der Selbstbestimmtheit soll nicht geschehen. Viel eher soll der Betroffene befähigt werden, den Lebensalltag so weit wie möglich eigenständig und unabhängig gestalten und bewältigen zu können. Daher setzt die Maßnahme auf Anleitung zur Haushaltsführung oder einer geregelten Tagesplanung. Des Weiteren soll die Assistenz Herausforderungen gerade nicht abnehmen und im Auftrag handeln, das unterscheidet sie explizit von einer Gesetzlichen Betreuung. Stattdessen steht sie bei der Erhaltung oder Wiederherstellung von Alltagskompetenz und sozialer Interaktion zur Seite. Auch ist sie Helferin bei der in Fragen der Gesundheitsfürsorge, bei der Ausgestaltung von Freizeitaktivitäten oder in der Bearbeitung von Schriftverkehr und finanziellen Angelegenheiten oder der Bürokratie“, erläutert der Psychologische Berater Dennis Riehle, der selbst an Parkinson, Dystonie und Epilepsie leidet. Er hat bislang hunderten Patienten Auskunft gegeben und weiß daher nicht nur aus eigener Erfahrung, dass das Gefühl, weiterhin am gesellschaftlichen Dasein mitwirken zu können, seelisch wichtig ist und das Selbstbewusstsein stärkt: „Zudem fällt es leichter, die Erkrankung anzunehmen und sie zu händeln. Je nach Bereich der anfallenden Aufgaben wird die Assistenz von einfach geschulten Alltagshelfern oder qualifizierten pädagogischen und psychologischen Fachkräften als Sachleistung durch das Integrationsamt erbracht. Bei der Antragsstellung kann unsere kostenlose Sozialberatung überregional für jeden gern behilflich sein!“.
Die Beratung der Selbsthilfeinitiative ist bundesweit kostenlos über www.selbsthilfe-riehle.de erreichbar.
Weitere Informationen auch auf www.riehle-news.de.