Das neue Gebäudenergiegesetz GEG – was ist zu tun?

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Austauschpflicht bei Heizungen und Vorgaben zur Erneuerung der Heizung in Gebäuden aufgrund des neuen GEG

Das neue Gebäudenergiegesetz GEG - was ist zu tun?
Ältere Öl Zentraheizung im Wohnhaus

Das Neue Gebäudeenergiegesetz GEG: Energieeffizienz im Fokus

Die Energieeffizienz von Gebäuden ist in den letzten Jahren zu einem der zentralen Themen in der Diskussion um Nachhaltigkeit und Umweltschutz geworden. Die Bau- und Immobilienbranche spielt eine entscheidende Rolle in der Reduzierung des Energieverbrauchs und somit auch der Treibhausgasemissionen. In Deutschland hat die Bundesregierung einen bedeutenden Schritt in diese Richtung unternommen, indem sie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) reformiert hat. Das Neue Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu energieeffizienten Gebäuden und soll dazu beitragen, die Klimaziele Deutschlands zu erreichen.

Das GEG, das zum 1. November 2020 in Kraft trat, markiert eine bedeutende Veränderung in der deutschen Gesetzgebung im Bereich der Energieeffizienz von Gebäuden. Es ersetzt das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Die Zusammenführung dieser Gesetze in einem neuen Gesetz soll die Regelungen klarer und effizienter gestalten.

Das Ziel des Neuen Gebäudeenergiegesetzes ist es, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren, erneuerbare Energien zu fördern und somit den CO2-Ausstoß zu verringern. Doch was sind die wichtigsten Neuerungen und ab wann gelten diese? In diesem Artikel werden wir einen genauen Blick auf die Eckpunkte des GEG werfen und klären, was es für Immobilieneigentümer, Immobilienverkäufer, Bauherren und Mieter im Hinblick auf die Gebäude Heizung bedeutet.

Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes, die zum 1.1.2024 in Kraft tritt sieht nun weitreichende Vorgaben inbesondere bei der Heizung von Gebäuden vor.

Wichtige Neuerungen des GEG:

1. Verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz:
Das GEG erhöht die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude, die saniert werden. Die Vorgaben zur Wärmedämmung, Heizungsanlagen und erneuerbaren Energien werden verschärft, um den Energieverbrauch zu senken.

2. Einheitliche Berechnungsmethode:
Das GEG führt eine einheitliche Berechnungsmethode für den Energiebedarf von Gebäuden ein. Dies soll die Vergleichbarkeit von Gebäuden und die Kontrolle der Energieeffizienz erleichtern.

3. Vereinfachte Regeln für kleine Sanierungsmaßnahmen:
Bei kleineren Sanierungsmaßnahmen gelten vereinfachte Regeln, um den bürokratischen Aufwand für Eigentümer zu reduzieren. Dies soll Anreize schaffen, auch kleinere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durchzuführen.

4. Förderung erneuerbarer Energien:
Das GEG fördert den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Reduzierung der CO2-Emissionen.

5. Digitalisierung und Modernisierung:
Das GEG setzt verstärkt auf die Digitalisierung und Modernisierung von Heizungsanlagen und Gebäudetechnik, um den Energieverbrauch weiter zu optimieren.

Mit diesen Neuerungen schafft das Neue Gebäudeenergiegesetz eine klare Richtlinie für mehr Energieeffizienz in der Bau- und Immobilienbranche. Es setzt auf eine umfassende, ganzheitliche Strategie zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Förderung erneuerbarer Energien. Doch ab wann gelten die neuen Regelungen, und wie werden sie umgesetzt? In den folgenden Abschnitten werden wir uns genauer mit diesen Fragen auseinandersetzen.

Gerne unterstützen wir als Immobilienmakler Haus- oder Wohnungsverkäufer mit weiterführenden Informationen. In unserem Immobilien Blog finden Sie neben Informationen zum neuen Gebäudeenergeigesetz GEG dazu weitere Artikel und Informationen.

GEG – Was ist konkret bei der Heizung des Gebäudes zu tun?

(Stand Oktober 2023)

Hinweis:

Es gelten diverse Ausnahmen bzw. abweichende Vorgaben, beispielsweise bei Immobilien unter Denkmalschutz oder bei Neubauten in Baulücken (gleiche Regeln wie bei Bestandgsebäuden).

Folgende Zusammenfassung erläutert die neuen gesetzlichen Vorgaben für den Bereich Gebäude Heizung bei Bestandsimmobilien (nicht Neubau) für Eigentümer in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern. Bei Immobilien im Bereich von Gemeinden unter 100.000 Einwohnern gelten teilweise andere Fristen.

Neubau: Bei Neubau Immobilien (Bauantrag an 1.1.2024) muss ab 1.1.2024 eine Heizung eingebaut werden, die 65 % Erneuerbare Energien verwendet.

1. Heizung älter als 30 Jahre

Wie bisher, es besteht Austauschlicht des alten Heizkessels.

Ausnahmen: Brennwertkessel oder wohnen im Ein- oder Zweifamilienhaus seit mindestens 1.2.2002

-Wärmeplan der Komune/Stadt liegt vor:

Es muss verbindlich eine Heizung eingebaut werden, die 65 % Erneuerbare Energien verwendet.

-Wärmeplan der Komune/Stadt liegt nicht vor:

Zwischen 1.1.2024 und 30.6.2026 darf noch eine fossile Heizung (Ölheizung oder Gas) eingebaut werden. Ab 2029 muss ein steigender Anteil an Biomethan oder grünen/blauen Wasserstoff genutzt werden.

2. Heizung jünger als 30 Jahre

2.1 Heizung ist funktionsfähig oder kann repariert werden

Keine Austauschpflicht, Reparatur kann durchgeführt werden

Wärmeplan der Komune/Stadt liegt nicht vor:

Zwischen 1.1.2024 und 30.6.2026 darf noch eine fossile Heizung (Ölheizung oder Gas) eingebaut werden. Ab 2029 muss ein steigender Anteil an Biomethan oder grünen/blauen Wasserstoff genutzt werden.

Wärmeplan der Komune/Stadt liegt vor:

Es muss ab 30.6.2026 eine Heizung eingebaut werden, die 65 % Erneuerbare Energien verwendet.

Es gelten Übergangsregeln

2.2 Heizung defekt und nicht reparierbar

-Einbau neuer Heizung noch in 2023

Das Gebäudeenergiegesetz GEG tritt am 1.1.2024 in Kraft. D.h. die dort vorgeschriebenen Vorgaben, dass neue Heizungsanlagen zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, gelten noch nicht.

-Einbau neuer Heizung ab 1.1.024

Das Gebäudeenergiegesetz GEG tritt am 1.1.2024 in Kraft.

– Wärmeplan der Komune/Stadt liegt nicht vor:

Zwischen 1.1.2024 und 30.6.2026 darf noch eine fossile Heizung (Ölheizung oder Gas) eingebaut werden. Ab 2029 muss ein steigender Anteil an Biomethan oder grünen/blauen Wasserstoff genutzt werden.

– Wärmeplan der Komune/Stadt liegt vor:

Es muss eine Heizung eingebaut werden, die 65 % Erneuerbare Energien verwendet.

Welche Heizungen können zukünftig eingebaut werden:

Als Alternative zur klassischen Öl- oder Gasheizung kann in Zukunft auf folgende Heizungssyteme zurückgegriffen werden:

– Fernwärme (meist nur in größeren Städten und auch noch nicht fläschendeckend verfügbar) – über Stadt/Komune
– elektrische Wärmepumpe mit Wärmeaustausch über Außenluft (günstigste Variante), Wärmeaustausch über Grundwasser (Lanzenbohrungen, teuer) oder Wärmeaustausch über Erdreich (viel Fläche notwendig)
– Stromdirektheizung z.B. mit Infrarot Plattenheizungen und dezentraler Warmwasseraufbereitung mit Boilern oder Durchlauferhitzer
– Holz Pellet Heizung
– Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Öl- oder Gasheizung, sinnvoll im Altbestand z.B, Komination mit Wärmepumpe)
– Solarthermieheizung (mit Röhren- oder Flachkollektoren auf dem Hausdach, Zuheizung mit Strom notwendig)
– H2 Wasserstof Gasheizung (soweit verfügbar)
– Biomasse Gasheizung (z.B Biomethan, Wassertsoff) – über Stadt/Komune

Herr Dipl.-Ing.(FH) Christian Reinhart verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche und mehr als 10 Jahre Erfahrung als Immobilienmakler in der Metropolregion Nürnberg. Die Metropolregion Nürnberg ist ein fester Begriff und umfasst die Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen. Alle drei Städte grenzen fast unmittelbar aneinander.
Als ausgebildeter Bauingenieur verfügt er über viel Erfahrung in der Planung und Ausführung von Wohnimmobilien. Die Kunden seine Maklerbüros profitieren in vielerlei Hinsicht davon. Dieser Hintergrund macht ihn für die Beurteilung und Bewertung von Immobilien oder über Renovierungsarbeiten zum absoluten Profi im Maklerbereich.

Das Team um Christian Reinhart besteht aus mehreren Immobilienmaklern und freiberuflichen Mitarbeitern, die nach Bedarf eingesetzt werden. Das Credo jedes Mitarbeiters ist es, viel Zeit für die Kunden zu haben und der Kommunikation mit ihnen oberste Priorität einzuräumen. Fairness in den Geschäftsprozessen für alle Beteiligten ist fester Bestandteil der Unternehmensphilosophie. Damit wird nicht nur geworben, dies wird täglich auch gelebt: „Ihr fairer Makler“ eben.

In der Regel erreichen die Kunden ohne Umweg die Mitarbeiter und Christian Reinhart direkt telefonisch. Die Kommunikationswege innerhalb des Büros sind kurz. Binnen weniger Stunden reagiert das Büro auf Anrufe, Mails oder über seine Social Media Plattformen.

Der Schwerpunkt des Büros liegt bei Wohnimmobilien. Bei der Vermietung und dem Verkauf von Wohnhäusern. Das Spezialgebiet ist der Verkauf von Mehrfamilienhäusern. Dies bestätigen unzählige erfolgreich durchgeführte Verkäufe und Vermietungen von Wohnungen und Häusern in der Metropolregion. Hier erfahren Sie mehr: www.immobilienmakler-nbg.de

Kontakt
Immobilienmakler Dipl.-Ing.(FH) Christian Reinhart
Christian Reinhart
Königstorgraben 11
90402 Nürnebrg
0911-13008249
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https://g.page/ihrfairermakler

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