Zu den derzeit in der Öffentlichkeit diskutierten Maßnahmen über eine Begrenzung der Migration nach Deutschland erklärt der Politik- und Kommunikationsberater Dennis Riehle (Konstanz) in einer aktuellen Aussendung wie folgt:
Eine Obergrenze wird sich schlichtweg rechtlich nicht umsetzen lassen. Stattdessen braucht es andere Wege zur Regulierung der Migration. Diese müssen unter anderem daran ansetzen, dass in Deutschland lediglich diejenigen Personen auch tatsächlich aufgenommen werden, die in einer Vorabprüfung belegen konnten, wonach eine Bleibeperspektive besteht. Die Darlegung eines anerkannten Fluchtgrundes muss hierbei bereits zur offensichtlichen Schlussfolgerung führen, das eine höchstwahrscheinliche Aussicht auf Anerkennung eines Status besteht. Während die Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl oder eine Kontingentlösung, welche eben nicht nur Artikel 16a GG, sondern auch Artikel 3 und 1 berührt, mit Blick auf die Ewigkeitsklausel des letztgenannten kaum zu verwirklichen ist, kann beispielsweise an § 55 AsylG sogar eine einfachgesetzliche Änderung vorgenommen werden. Hierdurch würde erreicht, dass entsprechende Verfahren auch dann durchgeführt werden können, wenn der Betroffene sich noch nicht auf deutschem Hoheitsgebiet aufhält – und dies mit der Europäischen Gesetzgebung entsprechend in Einklang gebracht würde. Hierzu bedarf es dringend der Überarbeitung der Dublin-III-Verordnung, die beispielsweise an die Beschlüsse der EU-Innenministerkonferenz anknüpfen könnte.
Das Recht auf Asyl wird nicht tangiert, wenn es an den EU-Außengrenzen oder in den Herkunftsländern bereits Möglichkeiten gibt, einen Antrag zu stellen. Und natürlich bedeutet dies im Zweifel auch eine konsequente Rückführung derjenigen Personen, die sich an solch eine Regelung der Registrierung nicht halten würden – auch auf dem Mittelmeer. Und selbstredend muss dringend eine Reduktion der Pull-Faktoren stattfinden. Es darf nicht länger sein, dass sich in den Heimatregionen der Eindruck verfestigt, das Immigration nach Deutschland auch aus dem Wunsch nach einem besseren Leben heraus möglich ist. Die Kommunikation und Aufklärung muss klar sein, wonach lediglich die Verfolgung ein international anerkannter Grund für einen Asylstatus ist. Eine Harmonisierung der Unterstützungsleistungen innerhalb der EU ist notwendig, eine Anpassung von sozialen Hilfen an das jeweilige Preisniveau vor Ort und eine vorrangige Ausgabe in Sachbezügen statt Geldbeträgen. Daneben braucht es mehr Entwicklungshilfe, die sicherstellt, dass die Menschen in ihren Ursprungsländern eine Aussicht auf Zukunft haben.
Weitere Informationen unter www.dennis-riehle.de und www.riehle-news.de.