Twitch – Online-Spiele in Echtzeit

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ARAG IT-Experten über die Plattform Twitch und Selbstkontrolle der Community

Twitch - Online-Spiele in Echtzeit

Weltweit gewinnen laut Statista E-Sport und Let’s-Play-Videos immer mehr Fans. Auch einige Unternehmen wie die ARAG haben den Trend erkannt, unterstützen durch Sponsoring und setzen sich für einen fairen und respektvollen Umgang miteinander im Netz ein. Dazu hat der Düsseldorfer Versicherer in einer aktuellen Studie Hasskommentare analysiert. Da sich Gamer gerne gegenseitig beim Spielen zusehen und ihre eigenen Spiele live kommentieren, erfreut sich die Streaming-Plattform Twitch großer Beliebtheit. Neben der Sparte Gaming werden dort mittlerweile auch Sport, News, Musik und andere Hobbys angeboten. Aber auch missbräuchliche Posts und Hasskommentare gehören zur Realität von Online-Games. Grund genug für die ARAG IT-Experten, einen Blick auf Twitch & Co. zu werfen.

Was ist Twitch und wie funktioniert es?
Twitch.tv ist das größte und wichtigste Webportal für Live-Streaming von Videospielen und wird vom Onlinehändler Amazon kostenfrei angeboten. Der Fokus liegt dabei auf der Übertragung der Spiele in Echtzeit. Über Twitch können Nutzer ihren Bildschirm öffentlich teilen und andere am Spielverlauf teilhaben lassen. Durch Erweiterungen wie Chats oder Kommentarfunktionen wird aus der reinen Übertragungsplattform eine aktive Community, wo YouTube-Stars und andere Interessierte ihr Wissen teilen und über Chats miteinander kommunizieren. Laut den ARAG IT-Experten rekrutiert Twitch einen Großteil seiner Community aus der E-Sport-Szene, weshalb auch einige große Ereignisse, wie z. B. die Weltmeisterschaften in League of Legends, live übertragen werden. Dabei sind die Zugänge vielfältig: So kann mit Xbox, PlayStation, Nintendo, Smartphone oder PC gestreamt werden. Durch den großen Erfolg des Netzwerkes gibt es neben Let´s Play-Videos und E-Sport mittlerweile auch richtige Twitch-Stars wie Ninja mit über 18 Millionen Followern, die durch Werbeeinnahmen, Abos etc. Geld verdienen.

Gefahr(en) für Kinder und Jugendliche?
Auf der Streaming-Plattform tummeln sich laut eigener Angabe hauptsächlich Fans im Alter zwischen 16 bis 24 Jahren, wovon über ein Drittel jünger als 25 Jahre ist. Zwar besagen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Twitch, dass Jugendliche unter 13 Jahren die Plattform nicht nutzen und Jugendliche im Alter zwischen 13 und 18 Jahren sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten einloggen dürfen, dennoch bietet die Plattform wenig Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten. Denn laut den ARAG IT-Experten lebt Twitch von Live-Inhalten und diese sind nicht jederzeit moderier- oder kontrollierbar. Zwar sperrt Twitch Inhalte und Kanäle, die gegen Community-Richtlinien und geltende Gesetze verstoßen und zudem ist es möglich, nicht-altersgerechte Kanäle zu blockieren, aber auch in legalen und in jugendgerechten Streams können Nutzer gemobbt oder es können von anderen Usern Beleidigungen, unpassende Kommentare, rassistische oder sexistische Äußerungen im Chat ausgesprochen werden. Sind Kinder und Jugendliche in Chats aktiv, können fremde Teilnehmer einen privaten Chat starten und ihnen sogenannte „Flüsternachrichten“ schicken. Die ARAG IT-Experten weisen darauf hin, dass Chats von Twitch selbst nicht kontrolliert werden. So erhöht sich die Gefahr z. B. von Hassrede, Cybermobbing oder Cybergrooming (Grooming, engl. für „Striegeln“, meint im übertragenen Sinn das Anbahnen von sexueller Gewalt gegen Minderjährige im Internet).

Erste Entwickler reagieren auf diese Gefahren. So werden beispielsweise beim Online-Spiel „Fortnite“ automatisch die letzten fünf Minuten der Chats als Audio-Datei gespeichert. Werden User beleidigt oder bedroht, können sie den Vorfall direkt im Spiel melden. Zusammen mit der Meldung wird die letzte fünfminütige Audio-Datei als Beweis an die Moderatoren geschickt und die legen fest, ob ein Verweis ausgesprochen oder gar Anzeige erstattet wird. Die Audio-Clips werden laut ARAG Experten aus Datenschutzgründen nur lokal auf den Rechnern der beteiligten Gamer gespeichert und alle Inhalte, die älter als fünf Minuten sind, werden automatisch überschrieben. Bei Spielern, die unter 18 Jahre alt sind, ist das Sprach-Chat-Melden immer aktiviert. Wer über 18 Jahre alt ist und keine Aufzeichnung wünscht, kannst sich selbst stummschalten oder den Sprach-Chat in den Einstellungen ganz ausschalten.

Schutz durch Selbstkontrolle?
Wie wirksam schnell eingreifende Community-Moderatoren sein können, zeigt die ARAG Hate-Speech-Studie. Dafür wurden die Posts der 250 bekanntesten E-Sports-Talente auf den Plattformen Twitch, Instagram und X (ehemals Twitter) untersucht. Twitch weist mit 81 Prozent den höchsten Anteil toxischer Posts auf. Knapp zehn Prozent der ermittelten missbräuchlichen Kommentare enthalten sogar bedenklich gewaltverherrlichende Inhalte, die sich durch den Live-Charakter des Chats schnell vervielfachen und ausbreiten können. Doch es hat sich gezeigt, dass eingesetzte Community-Moderatoren einen Schneeballeffekt von Hasskommentaren regelmäßig verhindern.

Was können Eltern tun?
Zunächst sollte immer das Gespräch mit dem Kind oder Jugendlichen gesucht werden. Spielzeiten oder Regeln können verhandelt und diese beispielsweise in einem Mediennutzungsvertrag festgehalten werden. Zudem haben Smartphones und Tablets eine Art Wohlfühl-Funktion (Digital Wellbeing), die dabei hilft, die Zeitdauer der Nutzung zu begrenzen. Des Weiteren empfehlen die ARAG IT-Experten, gemeinsam mit dem Kind die Twitch-Familien-Checkliste von klicksafe über den Umgang mit Fremden im Netz und über Vorsicht bei der Weitergabe von persönlichen Informationen anzuschauen. Auch technisch kann vorgesorgt werden: So ist es möglich, bei Twitch in den Einstellungen unter „Sicherheit und Privatsphäre“ Flüsternachrichten von unbekannten Benutzern zu blockieren. Kommt es dennoch zu einer unangemessenen Chatnachricht, kann das Kind den anderen Teilnehmer auch blockieren und vor allem: den Vorfall bei Twitch melden.

Auch bei der Auswahl des Twitch-Kanals können Eltern laut der ARAG IT-Experten auf einige Aspekte achten: Wird für den eigenen Nachwuchs ein Gaming-Account eröffnet, lohnt sich beim Studium des Spieles ein Blick auf die entsprechende Website der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Spieleratgeber NRW. Unter der Rubrik „Info“ im jeweiligen Kanal können Eltern schauen, ob es Chat-Moderatoren gibt, die auf Regeln achten und ob der Kanal durch Werbung finanziert wird. Zudem empfehlen die ARAG IT-Experten, insbesondere dann, wenn das Kind neu bei Twitch einsteigt, sich die Inhalte gemeinsam anzuschauen und vor allem auch in den Stream reinzuhören. Wie drückt sich die oder der Streamende aus? Über welche Themen wird gesprochen oder auch interessant: Wofür wird der Account von Fans gefeiert? Insbesondere Letzteres finden die ARAG IT-Experten aufschlussreich, weil die kurzen Clips über den Streamer direkt von anderen Fans erstellt werden.

Detaillierte Ergebnisse der ARAG Studie stehen auf https://www.arag.com/de/presse/pressemitteilungen/ oder www.foragoodgame.de zum Download bereit.

Weitere interessante Informationen zum Thema unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/internet-fuer-kinder/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
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