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ARAG Experten mit Infos zum Trend-Thema Refurbishing

Aus alt mach neu

Neu ist der Gedanke prinzipiell nicht: Alte und möglicherweise nicht mehr einwandfreie Dinge werden generalüberholt und können so wieder genutzt werden. Bekannt ist dies schon lange bei Autoreifen oder auch elektronischen Geräten, insbesondere bei hochpreisigen Handys. Ursprünglich vorrangig aus finanziellen Gründen auf den Markt gebracht, geht es heute viel mehr um Nachhaltigkeit. Zum “Tag der alten Dinge” am 2. März werfen ARAG Experten einen Blick auf die aktuelle Bedeutung vom sogenannten “Refurbishing”.

Gebraucht kaufen
Auch wenn “refurbishing” übersetzt “renovieren” heißt, geht es weniger darum, eigene Gegenstände reparieren zu lassen, bevor man neue kauft. Vielmehr ist damit gemeint, gleich gebrauchte und überholte als immer neue Dinge zu kaufen – ein Trend, der gut in die heutige Zeit passt, in der das Klimabewusstsein wächst. So wurden beispielsweise im Jahr 2023 fast 310 Millionen gebrauchte Smartphones verkauft, die Prognose ist weiter steigend. Doch auch bei allem guten Engagement sollte man laut ARAG Experten beim Kauf gebrauchter Dinge wachsam sein. So sollte man wissen, dass gerade bei technischen Geräten äußerliche Mängel oft bestehen bleiben. Die Bezeichnungen “wie neu”, “sehr gut”, “gut” und “akzeptabel” geben unter anderem auch darüber Aufschluss. Im Gegensatz zu rein gebrauchten Gegenständen, die man zum Beispiel auf Online-Plattformen oder Flohmärkten erwirbt, gibt es bei offiziell “refurbishten” Artikeln aber eine gewisse Sicherheit: So besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen und eine Gewährleistungsfrist von mindestens 12 Monaten. Oftmals wird auch ein Rückgaberecht von bis zu 30 Tagen und eine zusätzliche Garantie von bis zu 36 Monaten eingeräumt; hier gilt es genau auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu achten.

Defektes verkaufen
Was tun mit unseren kaputten Dingen, die wir nicht behalten möchten? Wir sind inzwischen gewohnt, nicht einfach nur wegzuwerfen, sondern Ausgedientes für gute Zwecke zu spenden. Bei defekten Gegenständen hat sich das allerdings noch nicht wirklich durchgesetzt und vieles, das noch gebraucht werden könnte, landet im Müll. Dabei funktioniert der Kreislauf nur, wenn auch genügend alte Sachen bei denen ankommen, die reparieren, neu machen, weiterverwerten. ARAG Experten erklären, wie einfach es ist: Auf Webseiten wie Refurbed zum Beispiel kann man online Angaben zum abzugebenden Handy machen und bekommt ein Angebot. Rebuy nimmt sogar über elektronische Geräte hinaus auch Medien wie Bücher, Spiele und Ähnliches. Und wer eher nicht online unterwegs ist, hat sicher einen Handy-Laden in der Umgebung, der gerne gebrauchte Smartphones ankauft.

Nacherfüllung vor Refurbishing
Bevor man aber den jeweiligen defekten Gegenstand einem Unternehmen zur Überholung oder Weiterverwertung zuführt oder gar auf eigene Kosten reparieren lässt, sollte man erst einmal schauen, ob man nicht noch ein Recht auf Reklamation beim Verkäufer hat. Denn das ist bei neuen Artikeln für zwei Jahre vorgesehen und ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Gegenstand muss in dieser Zeit, wenn er einen Mangel aufweist, der nicht durch das Verschulden des Käufers entstanden ist, repariert oder ersetzt werden; andernfalls besteht ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag und unter Umständen sogar auf Schadensersatz. ARAG Experten empfehlen dringend, zu diesem Zweck die Rechnung oder Quittung über den Kauf für diesen Zeitraum aufzubewahren, da es ohne einen solchen Beleg schwierig bis unmöglich wird, seine Ansprüche durchzusetzen.

Neue Liebe aus alten Schätzchen
Eine tolle Idee, die sich immer weiter verbreitet, ist, alte Dinge zu ganz neuen werden zu lassen. Viele junge Startups setzen auf den Nachhaltigkeitsaspekt und arbeiten ressourcenschonend, indem sie gebrauchte Materialien aufbereiten und wiederverwenden – oft kombiniert mit sozialem Engagement. So sammeln z. B. die Hamburger Designerinnen von Bridge and Tunnel unter anderem alte Jeans, die bei ihnen ein neues Leben als Taschen, Pullover oder Kissenhüllen erfahren, genäht von Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance hatten. Und auch die Gründer von MOOT möchten die Welt verbessern und setzen auf Kleidung und Accessoires, die ein zweites Leben erfahren: Aus alten Decken werden frische Fleece-Pullis, aus abgetragenen Lederjacken schicke Taschen. Gerade bei Modeartikeln ist dieser Gedanke enorm wertvoll. Denn dieses sogenannte Upcycling ist die beste Alternative zur Fast Fashion, mit der Billig-Modeketten nachhaltig die Umwelt belasten.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

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Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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