Blitzermarathon 2016: Abschreckungs-Effekt weiterhin zweifelhaft

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Trotz Blitzermarathon: Anmeldezahlen bei Geblitzt.de steigen konstant

BildBerlin, 12. April 2016 – Am 21. April 2016 findet zwischen 6 und 22 Uhr der erste diesjährige Blitzermarathon statt. In diesem Zeitraum ist die Polizei in vielen Bundesländern und auch zwanzig europäischen Ländern auf Temposünder-Jagd. Jan Ginhold ist Geschäftsführer des Portals Geblitzt.de und sieht den nachhaltigen Effekt der Aktion kritisch. „Unsere Auswertungen der drei vorangegangenen bundesweiten Aktionen zeigen, dass das stark umworbene Event keine signifikante Auswirkung hat.“ Eine ähnliche Einschätzung traf auch Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius. Der Weser-Kurier zitierte: „Fakt ist: Der 24-Stunden-Blitzmarathon bindet Polizeikräfte – teils sogar zweimal jährlich. Die Frage ist also: Rechtfertigt das Ergebnis diesen Aufwand, oder müssen wir etwas anderes machen.“

Den länderübergreifenden Einsatz für mehr Sicherheit im Straßenverkehr hält Ginhold für richtig: „Verantwortungsvolles Fahren darf schließlich an Ländergrenzen nicht haltmachen.“
In jedem Fall muss aber die Rechtmäßigkeit der Bußgeldbescheide gewährleistet bleiben.
Leider ist dies in der Praxis bei weitem nicht der Fall.

Der Bürger selbst hat jedoch keine Chance, die Vorwürfe ohne einen Anwalt zu prüfen. Das daraus resultierende finanzielle Risiko ist den meisten zu hoch. Aus diesem Grund rief Ginhold vor drei Jahren Geblitzt.de ins Leben. Seither konnte das Portal bereits über 38.000 Anmeldungen verzeichnen und ist damit Deutschlands größtes Portal zur Überprüfung von Bußgeldverfahren. Knapp 98.500 Personen bekunden auf Facebook ihre Zustimmung gegenüber der von Geblitzt.de finanzierten Rechtsdienstleistung. Der Grund: Die Prüfung der Bußgeldverfahren durch Fachanwälte sowie deren Verfahrensbegleitung für Betroffene ist hier kostenlos. Oft genug konnten auf diese Weise unrechtmäßige Bußgelder, Punkte oder ein existenzbedrohendes Fahrverbot abgewendet werden. „Notorische Raser profitieren von unserem Angebot übrigens nicht – bei eindeutigem Fehlverhalten hilft unsere Dienstleistung nicht“, stellt Ginhold klar.

Über Geblitzt.de
Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA UG (haftungsbeschränkt). Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen ihre Bußgeldverfahren prüfen zu lassen und diese vorzugehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen,Geschwindigkeits-Überschreitungen, Abstands- und Mobiltelefon-Verstöße. Geblitzt.de vermittelt hierfür eigene Verkehrsrechtsanwälte, die den gesamten Vorgang für die Betroffenen, mit Hilfe einer Legaltech Anwendung, bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen.
Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen ein. Anschließend überprüfen die Vertragsanwälte die erhobenen Vorwürfe. Sind die Bußgeldbescheide oderAnhörungsbögen rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken. Die Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister) hinnehmen. Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt Geblitzt.de alle entstandenen Kosten im Rahmen der Prozessfinanzierung.

Über:

CODUKA UG (haftungsbeschränkt)
Herr Jan Ginhold
Wandlitzstrasse 10
10318 Berlin
Deutschland

fon ..: 030 229088180
fax ..: 030 229088181
web ..: http://www.geblitzt.de/
email : presse@coduka.de

Über Geblitzt.de
Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA UG (haftungsbeschränkt). Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen ihre Bußgeldverfahren prüfen zu lassen und diese vorzugehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen,Geschwindigkeits-Überschreitungen, Abstands- und Mobiltelefon-Verstöße. Geblitzt.de vermittelt hierfür eigene Verkehrsrechtsanwälte, die den gesamten Vorgang für die Betroffenen bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen.
Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen ein. Anschließend überprüfen die Vertragsanwälte die erhobenen Vorwürfe. Sind die Bußgeldbescheide oderAnhörungsbögen rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken. Die Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister) hinnehmen. Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt Geblitzt.de alle entstandenen Kosten im Rahmen der Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:

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Herr Jan Ginhold
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Author: PM-Ersteller

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