Thema Erbrecht: Testamentsauslegung beim Begriff Bargeld – was versteht man hierunter?

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Rechtsanwalt Oliver Thieler von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erklärt den Begriff des Bargelds bei der Testamentsauslegung.

BildDer Begriff des Barvermögens umfasst heutzutage das gesamte Geld, das sofort verfügbar ist. Es ist somit auch das Geld auf den Konten gemeint – also sämtliche liquide Mittel, aber keinesfalls das gesamte Kapitalvermögen. Ein Testierender sollte beim Begriff Bargeld im Testament genau wissen, was darunter zu verstehen ist. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, eine genaue Beschreibung im Testament aufzunehmen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat hierzu mit Urteil vom 20.12.2023 (3 U 8/23) folgenden Fall entschieden:

Im Fall verstarb ein Mann und belastete zwei seiner Kinder (Erben) mit einem Vermächtnis zugunsten der anderen Tochter (Vermächtnisnehmerin). Diese sollte laut Testament 1/3 des vorhandenen Barvermögens erhalten. Die Erben und die Vermächtnisnehmerin streiten sich nunmehr, ob mit dem Begriff Barvermögen das Geld gemeint ist, dass sich im Geldbeutel des Erblassers befunden hat oder auch dessen Bankkonto. Die Vermächtnisnehmerin ist der Ansicht, der Erblasser habe unter dem Begriff “Barvermögen” seine gesamten liquiden Mittel, insbesondere sämtliche Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere und Bargeld im engeren Sinne verstanden.

Das Gericht teilte die Ansicht der Vermächtnisnehmerin. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass der Vermächtnisnehmerin der geltend gemachte Zahlungsanspruch aufgrund des Vermächtnisses des Erblassers zustehe. Zur Ermittlung des Inhalts der niedergelegten letztwilligen Verfügung bedürfe es der sog. erläuternden Testamentsauslegung. Ziel ist es, den erklärten wirklichen Erblasserwillen bei der Testamentserrichtung in Erfahrung zu bringen.

Der Begriff des Barvermögens ist nach Ansicht des Gerichts in der heutigen Zeit des überwiegend bargeldlosen Zahlungsverkehrs so zu verstehen, dass damit das Bargeld im engeren Sinne einschließlich der bei Banken befindlichen sofort verfügbaren Gelder zu verstehen ist. Der Begriff des Bargeldes umfasst heutzutage das gesamte Geld, das sofort, also auch über eine Kartenzahlung, verfügbar ist. Wertpapiere fallen nicht unter den Begriff des “Barvermögens”. Vielmehr werden Wertpapiere durch den erweiterten Begriff des Kapitalvermögens mit abgedeckt, der das “Barvermögen” einschließlich weiterer Kapitalwerte in Geld beschreibt.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: “Richtig Erben und Vererben”.

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbrechtsfall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen oder das Kontaktformular verwenden. 

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de

 

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email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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