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In 4 Schritten von der GmbH zur Holding

Steuervorteile strategisch nutzen?
Prof. Dr. C. Juhn, Steuerexperte u.a. in Umstrukturierungen, Unternehmens- und Konzernsteuerrecht. (Bildquelle: JUHN Partner GmbH)

Kapitalertragsteuer von 25 Prozent, plus Solidaritätszuschlag und möglicherweise Kirchensteuer, der Verlust von Thesaurierungs- und Reinvestitionsvorteilen, reguläre Abgaben auf Veräußerungsgewinne beim Unternehmensverkauf und weniger Flexibilität bei der Nachfolgeplanung? „Aus steuerlicher Sicht ist in Sachen Rechtsform für viele Unternehmen eine Holding-Struktur die geeignete Alternative zur GmbH“, weiß Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei JUHN Partner. Warum also nicht aus der operativen GmbH mit Mitarbeitern und Gewinnvorträgen der letzten Jahre in nur vier Schritten eine Holding machen und von Steuervorteilen profitieren?

#1 Holding steueroptimiert gründen

„Eine Umwandlung von einer GmbH in eine Holding klingt komplizierter, als es wirklich ist“, unterstreicht der Steuerprofi. Im Prinzip gibt es zwei Möglichkeiten. „Bei Variante A wird eine Holding-GmbH gegründet, die den Zweck hat, die Anteile an einer operativen GmbH zu halten“, so Juhn. „Dazu braucht es zunächst eine normale GmbH, die zukünftig als Holding-GmbH fungiert und lediglich die Beteiligung an der operativen Tochtergesellschaft hält.“ Sie bleibt also dauerhaft leer, wobei 12.500 Euro Stammkapital eingezahlt werden müssen, um die Gründung abzuschließen. „Sobald die Holding-GmbH im Handelsregister eingetragen ist, folgt ein zweiter Notartermin“, erklärt Juhn. „Hier wird eine Kapitalerhöhung um mindestens einen Euro vorgenommen, um die Übertragung der Anteile der operativen GmbH auf die Holding steuerneutral durchzuführen, wobei dieser Euro notwendig ist, um die steuerliche Neutralität sicherzustellen.“

Bei Option B geht die Holding-Gründung nicht nur schneller, sondern auch ohne eine Einzahlung von 12.500 Euro. Nicht zuletzt auch, weil bei dieser Variante nur ein Notartermin nötig ist. „Anstatt Bargeld einzuzahlen, wird die operative GmbH als Sacheinlage in die neue Holding-GmbH eingebracht“, erläutert der Steuerberater. Sie muss dabei einen Wert von mindestens 25.000 Euro haben, was man durch eine Bescheinigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers nachweisen muss.

#2 Gewinnvorträge steuerfrei an die Holding ausschütten

Um im nächsten Schritt die Gewinne der letzten Jahre und alle zukünftigen steuerlich optimiert aus der operativen GmbH herauszuholen, erfolgt eine Gewinnausschüttung von der GmbH an die Holding. „Das geht nahezu steuerfrei“, betont der Professor. „Auf der Ebene der Holding werden Ausschüttungen lediglich mit 1,5 Prozent Abgaben belastet.“ Übrigens: Das gilt sowohl für Gewinne, die nach der Gründung der Holding anfallen, als auch für bereits in der operativen GmbH vorhandene Gewinnvorträge.

#3 Gewinne steuerfrei aus der Holding herausholen

Normalerweise würden 25 Prozent Kapitalertragsteuer fällig, wenn eine Holding Gewinne an eine Privatperson ausschüttet. Das lässt sich jedoch durch ein besonderes Modell verhindern. „Bei der Gründung der ursprünglichen GmbH sind gewisse Anschaffungskosten entstanden, beispielsweise 25.000 Euro oder mehr, falls die GmbH aus einem Einzelunternehmen hervorging“, führt Juhn aus. „Für die Übertragung von Gewinnen auf die private Ebene spielt dieser Betrag eine wichtige Rolle, weil er eine steuerfreie Rückzahlung der Anschaffungskosten erlaubt.“

#4 Deadline beachten

Wer zeitnah von der Umwandlung profitieren möchte, muss jetzt tätig werden und die Holding bis zum 31. Dezember 2024 gründen. Warum ist diese Frist relevant? „Das hängt mit der Gewerbesteuer zusammen“, weiß der Experte. „Nur wer noch in diesem Jahr eine Holding gründet, kann ab Januar 2025 die Gewinnausschüttung vornehmen, ohne Gewerbesteuer zahlen zu müssen.“

Weitere Informationen unter https://www.youtube.com/watch?v=nCiZ1K7XAWE

JUHN Partner ist eine Kanzlei mit Standorten in Bonn, Düsseldorf und Köln, die sich besonders auf die Steuerberatung von Kapital- und Personengesellschaften spezialisiert hat. Ihr Ziel: steueroptimierte Gesamtlösungen für Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer. Dazu betreut ein interdisziplinäres 60-köpfiges Team rund um Gründer, geschäftsführenden Partner und Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule Prof. Dr. Christoph Juhn Mandanten sowohl bei der Steuergestaltung als auch in der laufenden Beratung. Mit ihrem kaufmännischen und juristischen Wissen prüfen die Experten nicht nur die Steuereffizienz bestehender Unternehmensstrukturen und schaffen bei Bedarf maßgeschneidert optimierte Lösungen, sondern stehen im Rahmen langfristiger Partnerschaften für sämtliche nationale oder internationale Steuerfragen zur Verfügung. Dabei begleiten sie Organisationen sowie Anteilseigner etwa bei Umwandlungsvorgängen oder Unternehmensverkäufen, erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen oder übernehmen die monatliche Finanz- und Lohnbuchhaltung.

Firmenkontakt
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Christoph Juhn
Im Zollhafen 24
50678 Köln
+49 (0) 221 999832-0
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https://www.juhn.com/

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