Die große Koalition und Ihre Vorsitzenden Merkel und Gabriel sind nicht demokratisch legitimiert, denn ein gesetzlicher Trick selektiert den Zugang zum Bundestagsmandat.
Bei diesem Trick bekommen zunächst alle Deutschen Bürger bei Übernahme eines Bundestagsmandates, den Arbeitsplatzerhalt und die Beförderung nach der Bundestagszeit (§ 2 und § 7 AbgG) gesetzlich garantiert.
Das ist auf den ersten Blick eine durchaus positive geldwerte Leistung, die jedem Deutschen Bürger(in), ein leichtes, sorgenfreies und vor allem finanziell abgesichertes Wechseln, zwischen Arbeitsplatz und Bundestagsmandat und zurück, gesetzlich garantiert.
Der Trick dabei ist nun, dass dies zwar alle Bürger garantiert bekommen, aber nur die Bürger die einen finanzkräftigen Arbeitgeber haben, können es auch nutzen und das sind in der Regel nur die Mitarbeiter großer Firmen und Konzerne, allen voran die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.
Ein Beamter wird selbst nach 32 Jahren im Bundestagsmandat, mit offenen Armen und Beförderung, von seinem alten Arbeitsplatz freudig erwartet, wogegen andere Bürger bereits nach 4 Jahren Bundestagsmandat, einen entschädigungslosen beruflichen Totalverlust erleiden, gerade weil sie keinen finanzstarken Arbeitgeber haben, der sie so verwöhnen kann… und das ist schon die ganze Manipulation, denn dieser Arbeitsplatzerhalt teilt die Bürger (Bundestagsabgeordneten), gesetzlich, in 2 Gruppen (1 und 2).
Gruppe 1 sind die “Freunde” des Gesetzgebers, für sie hat er die geldwerte Leistung aus Arbeitsplatzerhalt und Beförderung nach der Bundestagszeit eingeführt und dadurch wird diese Klientel, gesetzlich perfekt, von der Sorge wie es nach der Bundestagszeit beruflich weitergeht, entlastet und bewirbt sich in großer Zahl für ein Bundestagsmandat…, was auch erklärt, warum z. B. 190 Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, gegen die Gewaltenteilung, parteiübergreifend, die Legislative (Bundestag, Parlament) dominieren können!
Die Bürger von Gruppe 2 dagegen kann der Gesetzgeber NICHT besonders gut leiden, deshalb macht es Ihm auch nichts aus, dass diese Bürger von Gruppe 2, da sie keinen finanzkräftigen Arbeitgeber haben, nach der Bundestagszeit, statt mit Arbeitsplatzerhalt und Beförderung belohnt zu werden, nur einen entschädigungslosen beruflichen Totalverlust erleiden…!
Die Bürger von Gruppe 2 müssen sich also genau überlegen, wie es beruflich nach dem Bundestagsmandat weiter geht und viele verzichten auf eine Bewerbung für das Bundestagsmandat. Das fördert indirekt wieder Gruppe 1 und manipuliert die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages, massiv mandatserheblich!
Fakt: Gruppe 1 wird also gesetzlich perfekt gefördert und Gruppe 2 genauso. Aber nur Gruppe 1 kann die Förderungen wirklich nutzen und erhält dadurch indirekt einen gesetzlichen Vorteil gegenüber Gruppe 2 und kann den Bundestag, parteiübergreifend okkupieren und den Kanzler stellen!
Der eigentliche Trick dabei ist nun, dass der Gesetzgeber, die Bürger vorsätzlich täuscht, in dem er rechtsverbindlich behauptet: “Wir garantieren den Arbeitsplatzerhalt doch allen Bürgern GLEICH…, wenn die einen es halt nicht nutzen können (Gruppe 2), dann liegt es an den unterschiedlichen Lebensumständen, das ist halt Schicksal…!”
Und das ist gelogen, denn nach 1945 sind alle Deutschen Gesetze nicht mehr vom Schicksal geschaffen, sondern ausschließlich vom Bundestag, der natürlich auch dafür haftet, das genau solche illegalen Ungleichförderungen unterbleiben, noch dazu beim direkten Zugang zum Bundestagsmandat und zur Bundesregierung…!
In Fachkreisen nennt man solche “schmutzigen” Tricks: “indirekte (mittelbare) gesetzliche Diskriminierung”
Das ist bereits der ganze Sachverhalt, der die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Deutschen Bundestagswahlen, auf DDR Niveau absenkt und die Zusammensetzung des Bundestages im 3 stelligen Bereich, gesetzlich manipuliert.
Eine Wahl die mit solchen gesetzlich UNGLEICHEN Voraussetzungen durchgeführt wird, ist natürlich eine ungültige Farce!
Und das ist der Grund, warum die große Koalition unter Merkel und Gabriel nicht demokratisch legitimiert ist, denn die Deutschen Bundestagswahlen sind ein gesetzlicher Fake!
Lesen Sie die Ganze Story unter www.DDR30.de
Erfahren Sie mathematisch genau, dass der gesamte öffentliche Dienst (mehr als 190 Bundestagsangeordnete) in der Legislative, spurlos verschwindet, wenn Arbeitsplatzerhalt und Beförderung nach der Bundestagszeit, durch eine für alle Bürger gleich vorteilhafte Regelung ersetzt werden! Wie ist es möglich, dass ein einfaches Gesetz (Arbeitsplatzerhalt) über die Besetzung von 200 Bundestagsmandaten entscheidet? Das hat mit Demokratie NICHTS mehr zu tun…!
Lesen Sie wie der Deutsche Bundestagswahlprüfungsausschuss bereits 2-mal die Prüfung einer Wahlbeschwerde mit diesem Sachverhalt verweigert hat und diese Verweigerung dem Deutschen Bundestag in seinem Abschlussbericht verschweigt.
Lesen Sie auch warum der Richter am Bundesverfassungsbgericht, Peter Müller (Ex-Ministerpräsident und Politiker), diesen Sachverhalt im Zuge eines Wahlprüfungsverfahrens (2 BvR 14/14) nicht verstehen konnte und ihn verrissen hat und das der Befangenheitsantrag gegen diesen Verriss, von höchsten Deutschen Gericht, unkommentiert zurückgewiesen wurde, anstatt die oben aufgezeigten, simplen Fragen nach der Legitimität der gesetzlichen Wohlfahrt von Gruppe 1 zu beantworten….
In jeder kleinen Firma ist es gesetzlich verboten Mitarbeiter indirekt (mittelbar) ungleich zu behandeln, warum soll das ausgerechnet beim Zugang zum Deutschen Parlament erlaubt sein (Siehe § 3 Abs. 2 AGG (allgemeines Gleichstellungsgesetz).
Erfahren Sie wie “tapfer” sich der Bundeswahlleiter Sarreither für die Richtigkeit der Bundestagswahlen ins Zeug legt…!
Lesen Sie was sich die “Väter und Mütter des Grundgesetzes” wirklich dabei gedacht haben, als sie den Arbeitsplatzerhalt und die Beförderung nach der Bundestagszeit, für die bis 1975 ausschließlich ehrenamtlich tätigen Bundestagsabgeordneten einführten und warum die heutigen Berufs-Bundestagsabgeordneten dies gerade NICHT nutzen dürfen!
Roland Kruk
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