Mediendesign-Studium nach kaufmännischer Ausbildung: kein Kindesunterhalt

WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Smartbroker

(DAV). Entscheidet sich ein Kind nach einer Berufsausbildung, ein Studium anzuschließen, kann das für die Eltern bedeuten, dass sie weiterhin Kindesunterhalt zahlen. Allerdings gilt das nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die junge Frau schloss 2018 die Realschule ab und absolvierte anschließend eine Ausbildung zur kaufmännischen Assistentin mit dem Schwerpunkt Fremdsprachenkorrespondenz. Mit dem Abschluss erlangte sie auch ihr Fachabitur im Bereich Wirtschaft.

Im Oktober 2021 meldete sie sich arbeitssuchend. Über das Jobcenter erhielt sie den Hinweis auf die Möglichkeit, mit ihrem Abschluss Mediendesign zu studieren. Im Januar 2022 nahm sie das Studium auf. Ende desselben Jahres zog die Studentin bei ihrer Mutter aus und in eine eigene Wohnung.

Lehre und Studium – eine Berufsausbildung?
Die Frau wollte, dass ihr Vater Kindesunterhalt zahlt. Dieser lehnte ab: Bei dem Studiengang Mediendesign handele es sich um eine Zweitausbildung, so dass keine Unterhaltspflicht bestehe.

Vor Gericht hatte die Frau keinen Erfolg. Voraussetzung für die Annahme nur einer Ausbildung seien bei mehrstufigen Ausbildungen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang. Das sei hier nicht der Fall: Beim Mediendesign-Studium handele es sich um eine Zweitausbildung.

Es gebe Ausbildungsabläufe, in denen nach einem Realschulabschluss zunächst eine Lehre, dann die Fachoberschule und später die Fachhochschule absolviert werde. Allerdings seien die einzelnen Ausbildungsabschnitte nur dann als einheitliche – und damit von den Eltern zu finanzierende – Berufsausbildung anzusehen, wenn das Kind schon bei Beginn der praktischen Ausbildung deutlich eine Weiterbildung einschließlich des späteren Studiums angestrebt habe.

Ausbildungsunterhalt bei Studium nach praktischer Ausbildung?
Gemessen daran habe die Frau bereits eine angemessene Berufsausbildung absolviert und eine weitere begonnen, für die kein Anspruch auf weiteren Ausbildungsunterhalt bestehe. Sie habe auch nicht von vornherein ein das jetzige Studium angestrebt: Nach eigener Aussage sei sie der Empfehlung des Jobcenters gefolgt.

Der Studiengang sei nicht als Fortsetzung der abgeschlossenen Ausbildung erkennbar. Auch wenn für das Studium Mediendesign sowohl der kaufmännische Aspekt als auch die Fremdsprachenkenntnisse von Nutzen seien, seien dies nicht die Schwerpunkte des Studiums Mediendesign. Das Mediendesignstudium erweise sich gerade nicht als fachliche Ergänzung, Weiterführung oder Vertiefung der ersten Ausbildung. Sähe man den “Nutzen” als ausreichend für einen engen sachlichen Zusammenhang an, würden sich gerade im kaufmännischen Bereich sehr viele Zweitausbildungen als eine einheitliche Ausbildung darstellen.

Oberlandesgericht Oldenburg am 14. Dezember 2023 (AZ: 3 UF 127/23)

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.

Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
5aa512a3552b2386d44281d8d10149e8f5a2db2e
http://www.familienanwaelte-dav.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: